Kaufvertrag - Kann der Händler auf die Abnahme des Wagens bestehen?

27. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
elle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag - Kann der Händler auf die Abnahme des Wagens bestehen?

Hallo,
folgende Situation:

Kauf eines Gebrauchtwagens vor ca. 2 Monaten bei Händler.
Anzahlung geleistet, Händer ließ Wagen zu. Kaufvertrag ist existent. Steht seit dem bei Händler, Auto wird von Käufer aber nicht mehr benötigt.

Keine Einigung mit Händler, zwecks Annulierung des Kaufvertrages und Ausgleich evtl. Auslagen/Schadensersatz.

Kann der Händler auf die Abnahme des Wagens bestehen, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Gruß
elle

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

sofern kein triftiger gewichtiger Grund vorliegt, kann der Käufer den Kaufvertrag nicht rückgängig machen. Der Verkäufer kann somit auf Zahlung des Kaufpreises und auf Abnahme des KfZ bestehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
elle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Roenner,

Danke!,

ist hier natürlich nicht im Sinne des Käufers, kann den
Verkäufer aber auch verstehen.


Gruß
elle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen Elle.

Alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
wenn Sie das Auto nicht abnehmen können, oder wollen, versuchen Sie den Verkäufer zu bitten, das Auto in Ihrem Auftrag weiter zu verkaufen.
Wenn Sie es nicht abnehmen, kann der VK Schadensersatz fordern.
Weiterhin sind die Kosten der Anmeldung und die Steuern und Versicherung zu bezahlen, bis das Auto wieder abgemeldet wird.




Gruß Spezi

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