Hallo. ICh habe privat ein Auto verkauft welches ich geerbt habe. Nach dem Tot des Familienmitglieds wurde das Auto abgemeldet. Beim Kauf wurde ein Kaufvertrag unterschrieben, in welchem ich bestätige dass das Auto während meines Besitzes Unfallfrei ist. So weit so gut . Nach Bezahlung und Abholung des Autos wurde er wohl angemeldet. Jetzt , 4 Tage nach dem Verkauf, ruft mich der Käufer entsetzt an und behauptet die Feder bzw Stoßdämpfer rechts sei gebrochen , das Auto ist Merkbar tiefer auf der Seite, welches vor dem Verkauf zu 100% nicht der Fall war. Jetzt will der Käufer den Schaden reparieren lassen und sich auf hälfte hälfte einigen.
In wie fern bin ich verpflichtet diesem nachzugehen? Er möchte das Auto am nächsten Werktag in eine Werkstatt bringen um zu schauen was genau der Fall ist. Das Auto war nur knapp 6Wochen abgemeldet in meinem Besitzt. Dem entsprechend habe ich im Vertrag festgelegt das er während meines Besitzes keinen Unfall hatte , was definitv der Fall, sowie auch während des Besitzes des verstorbenen.
Darüber hinaus hat der Käufer bei der Personalangabe im Kaufvertrag einen Zahlendreher gemacht. Bei der Angabe des Personalsausweiß hat er den Tag der Ausstellung mit dem 1.3.2016 datiert. Was natürlich unmöglich ist, da der Kauf am 29.02.2016 getätigt worden ist .
Vielen Dank für euren Rat
Kaufvertrag Schaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Falls ja: Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Hallo alen,
wenn du die Gewährleistung im Kaufvertrag korrekt ausgeschloßen hast und von dem Schaden wirklich nichts wusstest
(arglistige Täuschung) , kann der Käufer relativ wenig machen.
Wie sagen die Profis hier immer so schön "sein Auto - sein Problem"
Zumal es hier höchstwahrscheinlich nicht um einen Unfallschaden geht, sonder ich schätze mal es handelt sich hier um einen gebrauchten der mindestens 5-6 Jahre alt ist und bei dem eine Fahrwerksfeder gebrochen ist.
Das ist gar nicht mal selten; egal ob BMW, Mercedes oder sonst irgendein Hersteller.
viele Grüße charly
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JogyB war schneller !
Ist ein mobile.de Kaufvertrag zum ausdrucken , ausfüllen. Ausgefüllt wurde , wie gesagt , dass das Auto während meines Besitzes keinen Unfallschaden hatte und keinen mir bekannten Beschädigungen.
Im Kaufvertrag, unter Punkt ll.Gewährleistung steht: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Unter Punkt lll.Zusicherung des Verkäufers wurde von mir angegeben dass das Auto keinen Unfall hatte seit es in meinem Besitz ist. Keine sontigen Beschädigungen/folge Beschädigungen´. Es wurde sogar angegeben das das Auto einen Austauschmotor erhielt welches aus dem Scheckheft hervorgeht. Der Käufer selber hatte da angerurfen und diesbezüglich nachgefragt um sicher zu gehen.
Wie gesagt alle von mir angegeben Daten wurden besten Gewissens angegeben. 1 Monat zuvor hatte das verstorbene Familienmitglied sogar frischen Tüv machen lassen , wo nichts bemängelt wurde. Was mich nur wundert, der Käufer hatte erst 4 Tage nach dem Kauf angeurfen und diesen Schaden bemängelt und mir untesrettll er habe einen gravierenden Schaden , wobei ich aber zu 100% weiß das dieser Schaden vor dem Verkauf noch nicht da war . Dementsprechend möchte ich nicht dafür haften oder das Auto zurücknehmen.
ZitatHallo alen, :
wenn du die Gewährleistung im Kaufvertrag korrekt ausgeschloßen hast und von dem Schaden wirklich nichts wusstest
(arglistige Täuschung) , kann der Käufer relativ wenig machen.
Wie sagen die Profis hier immer so schön "sein Auto - sein Problem"
Zumal es hier höchstwahrscheinlich nicht um einen Unfallschaden geht, sonder ich schätze mal es handelt sich hier um einen gebrauchten der mindestens 5-6 Jahre alt ist und bei dem eine Fahrwerksfeder gebrochen ist.
Das ist gar nicht mal selten; egal ob BMW, Mercedes oder sonst irgendein Hersteller.
viele Grüße charly
handelt sich hierbei sogar um ein fast 20 Jahre altes Auto. Ich habe meine Familie sogar als Zeugen , falls es hilft dass das Auto nicht beschädigt war, vor allem nicht dem Schaden. Das Auto stand bei Eiskälte Wochenlang draußen udn wurde dann das erste mal wieder bewegt. ICh vermute eher er selber hat den Schaden versacht und will es mir in die Schuhe schieben
Zitat:
handelt sich hierbei sogar um ein fast 20 Jahre altes Auto. Ich habe meine Familie sogar als Zeugen , falls es hilft dass das Auto nicht beschädigt war, vor allem nicht dem Schaden. Das Auto stand bei Eiskälte Wochenlang draußen udn wurde dann das erste mal wieder bewegt. ICh vermute eher er selber hat den Schaden versacht und will es mir in die Schuhe schieben
Den Schaden hat keiner verursacht - weder du noch er.
Bei den Federn geht die Beschichtung kaputt und dann dringt Feuchtigkeit ein und sie fängt zu rosten an.
Wenn der Stahl dann ausreichend geschwächt ist, reicht ein Schlagloch und es macht knacks.
Mach dir keinen Kopf darüber.
Gruß charly
Ja der Meinung bin ich auch . Habe ich ihm auch gesagt , dennoch will er in die Werkstatt und es überprüfen lassen , ob das nicht von einem möglichen Unfall war , mit evtl Lenkung , Achse und was nicht noch alles. Er ist ja der Meinung , das Auto sei im Dezember ohne Probleme durch den tüv gekommen es somit meine Schuld ist . Da der Verkäufer ums Eck wohnt , habe ich mir es mal angeschaut . Es war beim Verkauf definitv nicht so. Zumal er vom 29.02 bis 05.03 gebraucht hat um den Schaden zu merken . Sehr komisch.
Kann er mich belangen falls irgendjemand nachweißt da wäre doch irgendwann mal evlt ein Unfall passiert worden sein. Müsste demnach das nicht polizeitechnisch aufgenommen worden sein bzw versicherungstechnisch ? Da wie gesagt mir kein Unfall bekannt ist.
Wenn es aber ein technischer Mängel ist , Feder , Stoßdämpfer , Querlenker . Antriebswelle etc. werde ich eurem Rat folgen .
Um Nochmal sicher zu gehen. Wurde die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen?
Es handelt sich hierbei um den Standartkaufvertrag von mobile.de . Die Gewährleistung ist unter Punkt ll. niedergeschrieben.
ll.Gewährleistung: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Und wie sieht es mit dem Zahlendreher seiner Personalien aus. Das Datum welches sein Ausweis ausgestellt worden ist, wurde mit dem 01.03.2016 datiert. Kaufvertrag aber am 29.02.2016 unterschrieben. Besitzt mal abgesehen vom oberen Thema der Kaufvertrag an sich seine Gültigkeit wenn vor allem Personaldaten falsch eingetragen worden sind ???
ZitatUm Nochmal sicher zu gehen. Wurde die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen? :
Es handelt sich hierbei um den Standartkaufvertrag von mobile.de . Die Gewährleistung ist unter Punkt ll. niedergeschrieben.
ll.Gewährleistung: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Und wie sieht es mit dem Zahlendreher seiner Personalien aus. Das Datum welches sein Ausweis ausgestellt worden ist, wurde mit dem 01.03.2016 datiert. Kaufvertrag aber am 29.02.2016 unterschrieben. Besitzt mal abgesehen vom oberen Thema der Kaufvertrag an sich seine Gültigkeit wenn vor allem Personaldaten falsch eingetragen worden sind ???
Ja, damit ist die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschloßen.
Der Zahlendreher ist in meinen Augen unschädlich.
Allerdings hast du weiter oben folgendes geschrieben:
Unter Punkt lll.Zusicherung des Verkäufers wurde von mir angegeben dass das Auto keinen Unfall hatte seit es in meinem Besitz ist. Keine sontigen Beschädigungen/folge Beschädigungen´.
Hast du zugesichert, dass das Fahrzeug "keine sonstigen Beschädigungen" hat?
Gruß charly
Nein . Ich habe nur angekreuzt das das Auto während er in meinem besitz war keinen mir bekennten Unfall hatte . Den letzten Pkt bezüglich Beschädigungen habe ich nicht angekreuzt und das Feld durchgestrichen . Aber den Kasten für den Pkt habe ich nicht angekreuzte da ich ja nicht sicher gehen könnte bezüglich Beschädigungen
Dann würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Du kannst den Käufer ja noch freundlich daruf hinweisen, dass es sich hier um ein zwanzig Jahre altes
Auto handelt bei dem nicht mal der größte Profi weiss was morgen kaputt geht.
grüße charly
Vielen Dank für eure Antworten . Ich habe die Kommunikation gestern eingestellt . Er hatte mich nochmals kontaktiert und hatte den adac angerufen . Der hat ihn bestätigt dass es sich hierbei um einen Bruch der rechten Feder handelt . Stoßdämpfer etc sind alles in Ordnung . Habe ihm somit mitgeteilt dass ich nichts damit zu tun habe und die Kommunikation einstellen werde . Er behaart trotzdem drauf weil das Auto erst vor 3 Monaten TÜV bekommen hat und somit der Meinung ist es sei nicht normal . Hat mir mit Anwalt gedroht weil ihm 200 Euro zu schade sind . Naja soll er machen . Bluffen kann jeder .
Danke nochmals
ZitatBluffen kann jeder . :
Und selbst wenn. Mit dem Vogel würde ich auch nicht kommunizieren.
Alles abheften was kommt und warten.
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