Kaufvertrag bei einem Händler!

10. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Silversurfer567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag bei einem Händler!

Hallo,
ich hab ein riesen problem mit meinem Auto ! Hab ihn als gebrauchtwagen gekauft ( jan.2002) Bei einem Autohändler ( mit Gmbh eingetragen und auch mit eigener Werkstatt)

Nun nach etwas mehr als 2 jahren die ich den wagen besitze musste ich durch einen dummen zufall feststellen das mein Auto ein Unfallfahrzeug ist. ( Wagen wurde komplett lackiert gespachtelt usw. )

Nun ist die frage was kann ich noch machen ? welche möglichkeiten gibt es ? Laut Kaufvertrag ist der wagen "unfallfrei" !!

Über ein paar Infos von euch würde ich mich sehr freuen, da ich mir absolut keinen Rat mehr weis zur zeit !

Mfg Christian

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

... eigentlich spielt die Zeit keine Rolle.
Zugesicherte Unfallfreiheit muss auch dann noch zutreffen.
Vorbesitzer anrufen, was er dazu sagt. Hat der VK also davon gewusst, oder musste es wissen??
Probleme könnte es geben, zu beweisen, dass der Unfall nicht während Ihrer Zeit stattgefunden hat. ( Gutachter.)
Nach dieser Zeit liegt die Beweislage bei Ihnen, es sei denn der Vorbesitzer bestätigt den Unfall.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Silversurfer567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem vorbesitzer habe ich bereits gesprochen !

Der vorbesitzer hat mir gesagt, das nur kotflügel vorne rechts und Frontschürze erneuertworden/ Lackiert wurden. Laut Gutachter allerdings ist der Komplette wagen von außen neu lackiert worden. weiterhin ist nicht geklärt, wem der wagen vorher nun genau gehört. Der Vorbesitzer sagt, das er ein halbes jahr bevor ich den wagen gekauft habe er diesen zum händler gegeben hätte. Laut Fahrzeugbrief ist er aber erst 3 wochen bevor er auf mich angemeldet wurde abgemeldet worden.

Würde es ausreichen, wenn meine Versicherung offenlegt, das ich keine unfallschäden gemeldet habe ? und geg. meine Eltern als zeugen dafür bürgen ? das ich keinen unfall hatte ?

Dangge schonmal für die erste hilfe =)

Mfg Christian

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Eine Lackierung lässt nicht gleichzeitig auf einen Unfall schließen. Es braucht nur mal ein Mensch mit geringem Geist und Zerstörungswut per Schlüsselbart ums Auto zu streichen, um eine Volllackierung notwendig zu machen. In diesem Falle definitiv kein Unfall sondern eine Reparaturlackierung. Klären Sie das ab, bevor Sie Ansprüche an den Händler stellen.

Mit freundlichen Grüßen,
W.H.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

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#4
 Von 
Nabifski
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 18x hilfreich)

Bei der Unfallfreiheit handelt es sich jedenfalls um eine wertbildende wesentliche Eigenschaft des Pkw. Diese wurde auch zugesichert. Damit dürfte der Kaufvertrag auch noch heute nach § 119 II BGB wegen Irrtums über diese Eigenschaft anfechtbar sein. Eine Anfechtung müsste aber unverzüglich erfolgen.
Im Ergebnis Rückabwicklung des vertrages gegen rückzahlung des Kaufpreises über Bereicherungsrecht. Allerding ist für die zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen Ersatz zu leisten. Das könnte bei zwei Jahren Nutzung recht kostenintensiv werden. Fraglich, ob sichs lohnt.

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#5
 Von 
Silversurfer567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nabifski
wie darf ich das verstehen, Ersatzleiten für die nutzung ???

Und ich muss leider auch sagen, das es ein schlüssel oder ähnliches nicht gewesen ist, da man bei solchen kratzern nicht unmengen von spachtel aufträgt, was leider klar bewiesen werden konnte ( da diese stellen nicht mehr Magnetisch). Zudem käme hinzu, das der vorbesitzer ja einen Schaden eigeräumt hat(sogar mit austausch bestimmter karroserieteile)

Dangge für die doch hilfreichen Antworten
Mfg Christian

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