Kaufvertrag gültig trotz versteckter Mängel?

5. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Josefin123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag gültig trotz versteckter Mängel?

Am 11.02.2022 habe Ich einen Opel Corsa D bei einem gewerblichen Händler gekauft. Der Preis betrug 3200€. Mit inbegriffen war ein komplett neuer TÜV, der am Tag des Kaufes durch den Händler selber bei TÜV Rheinland gemacht wurde.

Das Auto hat laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 einige Zubehörteile verbaut, die jedoch beim Kauf selber nicht mehr verbaut gewesen sind. In meiner Zulassung steht zB ich hätte Distanzscheiben in meinem Auto verbaut. Dies ist jedoch erst letzte Woche aufgefallen, als ich mir neuen TÜV holen wollte, da zB auch die Federn und die Felgen laut TÜV nicht zulässig sind. Ich selber habe seit dem Kauf am Auto nichts verändert. Dementsprechend hätte das Auto vor 2 Jahren auch kein TÜV bekommen können, da es nicht für den Straßenverkehr zulässig war. Da der TÜV damals neu gemacht wurde bin ich davon ausgegangen, dass mit meinem Auto alles in Ordnung ist. Die HU von vor 2 Jahren besitze ich noch. Dort werden keine Mängel erwähnt.

In dem Kaufvertrag steht „….unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Karosserieschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrze***eränderungen."

Um die ganzen Mängel zu beheben, würde Ich bei einer Werkstatt ca 1500€ bezahlen. Dies sehe Ich aber nicht ein, da die Mängel schon beim Kauf da waren und mein Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen können damals. Wie ist da genau der Rechtsstand bzw was sind meine Optionen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Josefin123):
Wie ist da genau der Rechtsstand

Pech gehabt.



Zitat (von Josefin123):
was sind meine Optionen?

A) auf eigene Kosten reparieren lassen
B) es lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde zu dem Händler gehen und ihn bitten den TÜV wieder machen zu lassen.

Vielleicht hat er solche Connection das man da ein Auge zu drückt.

Ist bei meinem Händler auch so. Der bekommt jedes Auto über den TÜV. :grins:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Vielleicht hat er solche Connection das man da ein Auge zu drückt.

Das dürfte jetzt nicht mehr funktionieren, da es im System steht.

Und bei einem Unfall ist es auch nicht so geil, wenn die Versicherung nichts zahlen will bzw. Regress nimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von Josefin123):
und mein Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen können damals.


schon mal mit dem TÜV Rheinland gesprochen?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19190 Beiträge, 10333x hilfreich)

Zitat (von Josefin123):
Wie ist da genau der Rechtsstand bzw was sind meine Optionen?

Ihre Optionen hängen maßgeblich davon ab, ob Sie einen Beweis dafür haben, dass der Verkäufer das Problem kannte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Josefin123):
Wie ist da genau der Rechtsstand bzw was sind meine Optionen?
Real gesehen? Vergiss es. Nach dieser Zeit wirst du kaum noch irgendetwas beweisen können was dir weiterhelfen würde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 723x hilfreich)

Zitat (von Josefin123):
In dem Kaufvertrag steht „….unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Karosserieschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrze***eränderungen."


Unwirksame Haftungsausschluß-Vereinbarung.

Zitat (von Josefin123):
Das Auto hat laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 einige Zubehörteile verbaut, die jedoch beim Kauf selber nicht mehr verbaut gewesen sind. .... Ich selber habe seit dem Kauf am Auto nichts verändert.


Bestreitet der Verkäufer die Darstellung/Behauptung, das die erwiesenermaßen fehlenden Bauteile bereits zum Kaufzeitpunkt nicht vorhanden waren? Behauptet er, dass sie "irgendwann später" entfernt worden sein müssen?

RK

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2274 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Unwirksame Haftungsausschluß-Vereinbarung.
Wenn der TE gewerblicher Käufer ist, wäre die Vereinbarung wirksam.

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