Kaufvertrag nachträglich ergänzt. Betrug?

15. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
boalsw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaufvertrag nachträglich ergänzt. Betrug?

Hallo,

wir haben ein Auto im Internet gefunden und beim Händler gekauft (kleiner Familienbetrieb). 5 Tage vor dem Kauf hat mein Mann zusammen mit meinem Vater das Auto zusammen angeschaut, und paar Dellen usw. festgestellt, war aber nichts Großes. Nach paar Tagen war mein Mann nochmal alleine da und hat Probefahrt gemacht und das Fahrzeug nochmal angeschaut. Als ich und mein Mann kamen, war das Vertrag bereits vorbereitet (handschriftlich ausgefüllt). Mein Mann hat dann die Adresse ausgefüllt, Vertrag unterschrieben und gleich bezahlt. Ich habe mich noch gewundert, dass die wichtigen Daten, wie Fahrgestellnummer und Hubraum fehlen (Arbeite selbst im Autohaus). Der Verkäufer hat zu dem Zeitpunkt mit seiner Frau telefoniert (weil die Ihn anscheinend bereits vermisst hatte, war auch schon ca. 19 Uhr) und danach habe ich vergessen dass zu sagen. Danach hat der Verkäufer den Kaufvertrag nochmal genommen um Rechnung zu schreiben. Wir haben dann Rechnung und durchschlag vom Kaufvertrag zurückbekommen (haben nicht nochmal kontrolliert) und sind nach Hause gefahren. Erst zu Hause haben wir festgestellt, dass die Motorhaube voll mit Dellen / Hagelschaden ist. Aber nur die Motorhaube. Haben uns sehr gewundert, weil mein Mann das Auto wirklich gründlich angeschaut hat und im Internet und auf dem Preisschild nichts vom Hagelschaden stand und der Verkäufer hatte uns auch nichts vom Hagelschaden gesagt. Als ich Vertrag angeschaut hab, standen auf einmal fehlende Daten (Fahrgestellnummer und Hubraum) sowie Hagelschaden drin. Der Verkäufer hat die Angaben nachträglich ergänzt als Vertrag bereits unterschrieben war. Er hatte ja den Vertrag nochmal mitgenommen um Rechnung zu schreiben. Heute hat das Auto ein Freund von uns angeschaut (Lackierer) und uns gesagt, dass die Motorhaube ausgetauscht wurde. Deshalb hatte mein Mann auch nichts vom Hagelschaden gesehen. Das Fahrzeug steht immer noch im Internet obwohl wir das Fahrzeug bereits am Donnerstag gekauft haben.
Was können wir jetzt tun? Für mich ist es Betrug, aber nachweisen können wir nichts.
Bitte um schnellstmögliche Hilfe


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was mich immer wundert ist, dass sich Leute im Internet darüber Gedanken machen, wenn sie ihr Geburtsdatum in einem Forum angeben müssen, aber wichtige Kaufverträge nicht mal mit einem einzigen Blick nach Erhalt nochmal durchlesen, um die Richtigkeit dessen zu überprüfen....

Aber das nur am Rande.

Ich persönlich glaube kaum, dass da Ansprüche durchzuboxen sind. Wie kann man "erst beim Nachhausekommen" einen schweren Hagelschaden auf der Motorhaube(!) bemerken? Zusätzlich ist dieser offenbar im Kaufvertrag jetzt angeführt - es wird schwer, einen Richter davon zu überzeugen, dass Sie da völlig blauäugig in die Falle gelockt wurden.

quote:
Heute hat das Auto ein Freund von uns angeschaut (Lackierer) und uns gesagt, dass die Motorhaube ausgetauscht wurde


Das kann durchaus sein, dass der Freund sieht, dass die Motorhaube ausgetauscht wurde - aber es dürfte ihm schwerfallen zu beweisen, WANN das geschah. Auch hier würde ich keine Möglichkeit eines Beweises sehen.

Ein Richter würde vermutlich sagen, dass ein Mindestmaß von "Augen auf beim Fahrzeugkauf" nicht zuviel verlangt ist.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich persönlich glaube kaum, daß sie aus dieser Geschichte noch in irgendeiner Form "herauskommen" bzw. auch nur finanzielle Vorteile ( Minderung o.ä. ) ziehen können.

Dennoch natürlich viel Erfolg, falls Sie es trotzdem versuchen, denn nur "Versuch macht klug".



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
boalsw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort. Am Anfang stand im Vertrag auch nichts vom Hagelschaden, das hat der Verkäufer nachträglich eingetragen. Ich dachte mir schon, dass wir nichts beweisen können, habe aber gehofft, dass jemand eine Lösung vorschlägt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich dachte mir schon, dass wir nichts beweisen können, habe aber gehofft, dass jemand eine Lösung vorschlägt.



Selbstverständlich könnt ihr das beweisen.

Der, der nicht als Käufer im Vertrag steht, kann Zeuge sein.

Die Ehe ist da kein Hinderungsgrund. Wenn der Hagelschaden erstr nach der Unterschrift eingefügt wurde und das bezeugt werden kann, ist das als Beweis vor Gericht ausreichend.

Da solltet ihr erst mal mit dem Händler Kontakt aufnehmen. Hageldellen können mit Smartrepair relativ kostengünstig beseitigt werden. Das soll er euch bezahlen.

Weigert er sich wäre zu überlegen, wie man weiter vorgeht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
boalsw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Also morgen rufe ich den Verkäufer an. Das blöde ist nur, dass es ein Geschänk für die Nichte war und das Auto hat sie jetzt und freut sich riesig. Deshalb kann ich das Auto nicht mehr zurückgeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Also morgen rufe ich den Verkäufer an. Das blöde ist nur, dass es ein Geschänk für die Nichte war und das Auto hat sie jetzt und freut sich riesig. Deshalb kann ich das Auto nicht mehr zurückgeben.




Der Händler haftet dem, der im Vertrag als "Käufer" steht.

Der Händler hat aber im Prinzip schon das Recht, den Schaden selbst zu beseitigen. Smart-Repair machen die Händler aber meistens nicht selbst, da kommt der Dellendoktor in die Werkstatt.

Ihr solltet euch so arrangieren, daß ihr das Auto da, wo es für euch am Angenehmsten ist zum nächsten Dellendoktor gebt, der Händler übernimmt die Rechnung.

Erst wenn er dazu nicht bereit ist, müsste man schwereres Geschütz auffahren.

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