Guten Tag,
Mitte März bestellte ich einen EU-Neuwagen bei einem Autohändler mit vierwöchiger unverbindlicher Lieferzeit. Dazu nahm ich Kontakt mit dem Händler auf und bekam dann Vertragsdokumente per Email zugesendet. Die Dokumente trugen den Titel "Neuwagen-Bestellung gem EU Kfz-GVO / Vertikal-GVO / Vermittlungsauftrag - Kundennummer: XXX", enthielten meine Personalien und eine Beschreibung des Fahrzeugs. Ich unterschrieb diese Unterlagen, scannte sie ein und sendete sie an den Händler zurück. Darauf hin erhielt ich folgende E-Mail:
Zitat:Eingangsbestätigung Vertragsunterlagen
Hallo Herr XXXX,
ich freue mich Ihnen bestätigen zu können, dass Ihre Vertragsunterlagen heute bei uns eingegangen sind.
Im nächsten Schritt erfolgt nun die Bestellung Ihres Fahrzeugs beim Hersteller über einen Vertragshändler in der EU.
Sie erhalten dann in den nächsten Tagen die entsprechende Bestellbestätigung per E-Mail.
Sie können den aktuellen Status auch jederzeit in Ihrem Kundenbereich unter www.XXXXXX.de abrufen.
Loggen Sie sich hierzu einfach mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Kennwort ein.
Freundliche Grüsse,
XXXX
-Verkaufsberater-
Daraufhin hörte ich nichts weiter vom Händler. Nachdem nach 4 Wochen keine neuen Informationen vorlagen, loggte ich mich in den Kundenbereich ein und stellte fest, dass dort keine Bestellung dokumentiert war. Ich suchte nach der Auftragsbestätigung und stellte fest, dass ich eine solche nicht erhalten habe. Also suchte ich etwas intensiver im Internet nach dem Autohändler und stellte fest, dass dieser sich trotz zuverlässiger Geschäfte in der Vergangenheit in den letzten Monaten als äußerst unzuverlässig erwiesen hat und zur Zeit mehrere Verfahren wegen Verdachts auf Betrug laufen, weshalb ich Bauchschmerzen hätte, den Kaufpreis zu zahlen.
Aus diesem Grund prüfte ich mit meinen geringen juristischen Kenntnissen, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Dazu warf ich einen Blick auf die AGB. Diese lauten u.A.:
Zitat:Für die Fahrzeugbestellung erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung in der sämtliche Ausstattungsmerkmale und Leistungen enthalten sind; mit Erhalt dieser, gilt der Auftrag des Auftraggebers seitens XXXX als rechtsverbindlich angenommen. Der Auftraggeber ist vier Wochen ab Zugang bei XXX an seine
Bestellung gebunden.Wenn XXX das Angebot annehmen möchte,erfolgt dieses innerhalb des Zeitraumes.
Da die 4 Wochen bereits abgelaufen waren, sendete ich sofort per Email einen Widerruf meines Angebots aufgrund Nichtreaktion. Nach meinem Verständnis ist damit kein Kaufvertrag zustandegekommen, da ich innerhalb der 4 Wochen keine Bestellbestätigung erhalten habe und somit mein Auftrag nicht angenommen wurde.
Hat der Händler noch irgendeine Option, die Erfüllung des KV zu verlangen? Oder kann ich mir beruhigt ein Fahrzeug bei einem zuverlässigeren Händler bestellen?
Vielen Dank für die Hilfe!