Hallo und zwar habe ich vor 3 Monaten mir einen PKW von einer Privatperson (welche komischer weise bei mobile als Händler gelistet ist) gekauft.Nach dem ich alles bezahlt habe,viel mir auf das die Winschutzscheibe steinschläge besitzt.Worauf der Verkäufer mich nicht drauf hingewiesen hat.Nachdem ich ihn gefragt habe (schriftverkehr) hat er es mit bestätigt das die scheibe ja 2-3 kleine steinschläge hat.Er wußte es und hat mich nicht in kenntnis gesetz.Er meinte nur,ich könnte es über die Teilkasko regeln lassen.Na gut dacte ich mir,schaust du dir mal den Tüv berict an.Auch da stehen mägel drin,die der käufer mir nicht aufgelistet hat.Desweiteren weißt das Auto auch durchrostungen auf.
Gibt es eine möglichkeit,den Kaufvertrag rückgängig zu machen.Ich muß sagen ich habe bis jetzt schon knapp 300€ an reperatur kosten reingesteckt.Ich weiß das es nicht rosig aussieht,da ja auch die komische klaussel drin steht.Aber er wußte mängel dieer mir verschwiegen hat,
Vielen dank.
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Kaufvertrag rückgängig machen?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo
quote:<hr size=1 noshade>Hallo und zwar habe ich vor 3 Monaten mir einen PKW von einer Privatperson (welche komischer weise bei mobile als Händler gelistet ist) gekauft <hr size=1 noshade>
Woher weisst du denn daß er ein Privatverkäufer ist und kein Händler? wenn jemand bei mobile.de als Händler eingetragen ist, dann ist er auch so, da für die Anmeldung eine gewerbenachweis braucht.
quote:<hr size=1 noshade>schaust du dir mal den Tüv berict an.Auch da stehen mägel drin,die der käufer mir nicht aufgelistet hat <hr size=1 noshade>
Hast du den TÜV_bericht nicht bei Besichtigung des Wagens nicht angesehen? Wenn du alles vom Verkäufer so bekommen hast, dann er kann behaupten daß er dir alles gesagt hat und du den Wagen auch mit diesen Mängeln trotzdem gekauft hast. Nur bei gewerbetreibenden gilt die gewährleistungsanspruch und Beweisumkehrlast. bei privaten Personen musst du selber nachweisen können, daß der Verkäufer solchen Mängeln arglistig verschwiegen hat.
Außerdem ist eine Rücktritt wegen Mängel nicht sofort und ohne Maßnahmen möglich. Du hättest ihn erst anschreiben sollen und von ihm eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung verlangen. Tut er diese nicht, dann darfst du jetzt vom Vertrag zurücktreten oder aber eine Preisminderung verlangen. Tut er diese auch nicht oder ist er damit nicht einverstanden, dann darfst du das Auto selber reparieren und dafür Schadenersatz verlangen. ( § 437 BGB : Rechte des Käufers bei Mängeln).
das problem ist aber daß du das Auto schon repariert hast und somit von ihm die Nacherfüllung nicht verlangt. Die Rechte des Käufers gemäß § 437 BGB müssen in die Reihenfolge geltendgemacht werden. Du darfst dir nicht diese beliebig aussuchen und dann geltendmachen.
quote:<hr size=1 noshade>Desweiteren weißt das Auto auch durchrostungen auf <hr size=1 noshade>
hast du dir wirklich das Auto gar nicht angesehen und sofort gekauft, ohne es zu prüfeen oder probe zu fahren??
das kann ich nicht nachvollziehen
gruß
Leon
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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
--- editiert vom Admin
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Ich habe ihn wie gesagt auf die Winschutzscheibe angesprochen,da kam ahlt die aussage das ich es doch über die Teilkasko regeln soll.
quote:
Woher weisst du denn daß er ein Privatverkäufer ist und kein Händler? wenn jemand bei mobile.de als Händler eingetragen ist, dann ist er auch so, da für die Anmeldung eine gewerbenachweis braucht.
Ganz einfach auf meinem Kaufvertrag steht Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuge.Und nach Durchrostungen hält man ja nicht andauernd ausschau.
Man fährt halt ne weile blind herum und beschäftigt sich halt doch erst zu spät mit der sache.
Und eine Durchrostung passiert nicht von heute auf morgen und auch nicht von 3 monaten.Das dauert schon paar jahre.Gerade wenn Lack darüber ist.Und die Reperatur haben ja nicht die beschrieben mängel beseitigt sondern andere.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo
Auf niveaulose Kommentare möchte und brauche ich auch nicht zu reagieren. jeder kennt sich und jeder weiss, was man in diesem Leben bis jetzt erreicht hat.
Mister xy kann auch zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Bin sehr gespannt, ob er eine andere Antwort kriegen wird, als was ich hier geschrieben habe.
gruß
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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
So siehts aus Leon,einfach mal den User ignorieren.
Ich werde auf jedenfalls noch einen Anwalt mal befragen und mal schauen was er dazu meint.
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--- editiert vom Admin
Zwischen Rost und Durchrostung ist ein himmelweiter unterschied.Und es dauert seine Zeit bis ein teil so Durchgerostet,ist das es sich knicken läßt wie Pappe.
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--- editiert vom Admin
quote:
Gibt es eine möglichkeit,den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Klar, wenn der Verkäufer dem zustimmt.
quote:
Nachdem ich ihn gefragt habe (schriftverkehr) hat er es mit bestätigt das die scheibe ja 2-3 kleine steinschläge hat.
Genauer Wortlaut???
quote:
ich weiß das es nicht rosig aussieht,da ja auch die komische klaussel drin steht.
Wenn 'komische klaussel' jetzt auch noch wortwörtlich hier wiedergegeben wurde, könnte man das sogar beurteilen ...
quote:
Nach dem ich alles bezahlt habe,viel mir auf das die Winschutzscheibe steinschläge besitzt.
Das hätte man nicht vorher sehen können?
quote:
Man fährt halt ne weile blind herum
Na gut das erklärt einiges ...
quote:
Er wußte es und hat mich nicht in kenntnis gesetz.
Bei ganz offensichtlichen Mängeln???
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schaust du dir mal den Tüv berict an.Auch da stehen mägel drin,die der käufer mir nicht aufgelistet hat.
Wieso? Stehen doch im TÜV-Bericht. Warum sollte der Verkäufer schuld sein wenn man den nicht liest???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hm, das ist natürlich interessant, wenn er als Gewerbetreibender Autos privat verkauft.
Das nennt man Steuerhinterziehung. Schildere das mal dem Finanzamt, dass dürfte die interessieren
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quote:
Das nennt man Steuerhinterziehung.
Nein, das nennt man Privatverkauf.
Dieser ist auch einen Autohändler erlaubt.
Kritisch wird es erst wenn es ein verbotenens Umgehungsgeschäft darstellt.
Das fällt aber alles unter zivil- und strafrechtliche Betrachtung.
Solange man seine Einnahmen (auch die aus den ilegalen Tätigkeiten) ordetnlich versteuert, stellt dies keine Steuerhinterziehung dar.
Das kann im Gegenteil unangenehme zivil- und strafrechtliche Folgen für den Anzeigenerstatter haben falls alles ordentlich versteuert wurde ...
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