Keine Gewährleistung bei Turboschaden nach 5 Monaten???

6. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Holger72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Gewährleistung bei Turboschaden nach 5 Monaten???

Hallo zusammen,
ich weiß das ähnliche Fragen schon oft gestellt wurden aber mir leuchtet es dennoch durch unterschiedliche Aussagen nicht ein.
Ich habe mir vor genau 5 Monaten und 10 Tagen einen gebrauchten Fiat Bravo mit 150000 km beim Fiat Händler gekauft. Der Wagen fuhr gut, qualmte allerdings ab und an stark. Als ich den Händler darauf ansprach, meinte dieser das es sich um Kondenswasser handelt. Ich wunderte mich schon über diese Aussage, beließ es aber dabei. Vor ein paar Tagen dann qualmte es wie verrückt und der Motor lief unruhig. Ich gleich wieder zum Händler.
Dieser schrieb mir dann heute folgende Mail:


Sehr geehrter,
wir haben an Ihrem abgestellten Fiat Bravo die Ursache des von Ihnen beschriebenen Mangel festgestellt. Es handelt sich um einen Defekt am Turbolader, welcher erneuert werden müsste.

Da es sich hierbei um ein Verschleißteil handelt laut BGH Aktenzeichen ( VIII ZR 43/05 ) würden die Kosten auf Sie entfallen. Ich habe Ihnen in der Anlage die ADAC-Liste Stand 2020 Mangel / Verschleiß Tabelle angefügt, woraus Sie diesen Sachverhalt entnehmen können. Aus Kulanzgründen würde ich Ihnen ein Rabatt auf Ersatzteile und Arbeitslohn von 20 % einräumen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


Wichtiger Hinweis:

Ich weise darauf hin, das durch den Defekt des Turboladers eventuell Späne oder sonstiges in den Motor eingedrungen sein können. Dadurch ist es möglich das ein weiterer Schaden entstand oder noch entstehen könnte, wenn der Turbolader erneuert wird.

Bitte teilen Sie mir bis zum 13.01.2021 mit, ob das Fahrzeug durch Auftragserteilung repariert werden soll und Sie den Hinweis anerkennen.


Mit freundlichen Grüßen

Ich habe daraufhin bei mehreren Fiat Händlern angerufen und gefragt ob dies so stimmen würde oder ob die Reparatur unter die Gewährleistung fiel. Alle, sogar ein VW Autohaus teilte mir mit, dass es bei ihnen unter die Gewährleistung fallen würde.
Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass es wirklich sein kann das beim Turbolader die Gewährleistung nicht greift da es sich um ein Verschließteil handelt.
Wäre super, wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen würden.
Danke schonmal im Voraus!

VG

-- Editiert von Moderator am 06.01.2021 22:55

-- Thema wurde verschoben am 06.01.2021 22:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Holger72):
Wäre super, wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen würden.
Da der Wagen seit 2014 nicht mehr gebaut wird ist er mindestens 6 Jahre alt. Nach über 6 Jahren und 150'km kann ein Defekt alters- und laufleistungsbedingt typischerweise auftreten. Die Rechtssprechung geht meist von einer Lebenserwartung von 150'km in der Mittelklasse aus. (OLG Ko­blenz, Ur­teil vom 16.04.2009 – 6 U 574/08) Ab da ist es verdammt schwierig etwas durchzusetzen, weil die Lebenserwartung überschritten ist. Heißt: Wer alten Schrott kauft, bekommt auch alten Schrott...

Zitat (von Holger72):
VIII ZR 43/05
Jaja, der berühmte Chrysler


Edit: Besser bei den Auto-Spezis weiter oben aufgehoben. Verschiebung bei der Administrative beantragt...

-- Editiert von radfahrer999 am 06.01.2021 20:17

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Laderprobleme sind bei Fiat mehr Feature als Bug...mit Garantie sehe ich da auch schwarz.

Fahrzeug in eine freie Werkstatt verbringen (Motor nicht mehr starten!) und dort instandsetzen lassen. Ein Lehrbub im ersten Jahr weiß, dass bei Laderschäden grundsätzlich zuerst das Ladeluftsystem zerlegt wird. Turbo tauschen und hoffen dass nirgendwo Späne sind ist grob fahrlässig (aber typisch für die "Marken"Werkstätten...).

Wenn Späne im Verbrennungstrakt sind, ist das schnell ein Totalschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Holger72):
Keine Gewährleistung bei Turboschaden nach 5 Monaten???

Sogar nach 0,0001 Sekunde gäbe es keine Gewährleistung, denn die wurde vor bald 20 Jahren abgeschafft. Zu Deinem Glück, denn der Nachfolger, die gesetzliche Mängelhaftung sieht wesentlich bessere Rechte vor.



Zitat (von Holger72):
Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass es wirklich sein kann das beim Turbolader die Gewährleistung nicht greift da es sich um ein Verschließteil handelt.

Da hat man falsches gelesen. Es kann wirklich sein, dass beim Turbolader die Gewährleistung nicht greift, aber nicht da es sich um ein Verschließteil handelt, sondern weil es sich um bestimmungsgemäßen Verschließ handelt.

Das würde also erst mal unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen, denn die Eigenschaft „Verschleißteil" verhindert das eben nicht. Das gekaufte hat übrigens die Eigenschaft zu 100% aus Verschleißteilen zu bestehen – einzig die Dauer bis der Zeitpunkt des Verschleiß eintritt unterscheidet sich.

Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen (Beweislastumkehr) - daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis. So wie hier, hier gibt es nur eine Behauptung - zugegebenermaßen clever gemacht.


Wenn es normaler Verschleiß wäre, dann würde man auf den Kosten sitzen bleiben.
Nachbessern muss der Verkäufer auch nur mit einem Gebrauchtteil gleicher Art und Güte.
Wenn im Rahmen einer Einigung für z.B. 50% der Kosten jedoch ein Neuteil eingebaut würde, kann das für beide Seiten eine vorteilhaftere Variante sein.



Ich würde also entsprechend an den Verkäufer retournieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Holger72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry van Sell
Da es innerhalb der ersten 6 Monate passiert ist müßte der Händler also beweisen das es normaler Verschleiß ist? Habe ich das richtig verstanden?
Heute bekam ich nämlich diese Mail vom Händler. Darin schreibt er ja selbst das der Schaden plötzlich auftrat:

Sehr geehrter Herr ,

Wenn ein Turbolader defekt ist qualmt der Motor ständig, und nicht nach Ihren Worten ab und an. Auch ein hoher Ölverbrauch wäre die Folge.

Ebenfalls ist fraglich ob von Ihrerseits der Motor bzw. Turbolader mit der sogenannten Warmfahrphase gefahren wurde ?

Es ist schon komisch das der Bravo 11 Jahre und 150.000 Km bei einem Besitzer diesbezüglich keine Probleme hatte, was für den Wagen spricht.

Desweitern wäre bei einem schleichendem Turbolader Schaden am Endschalldämpfer, Heckklappe oder an der Heckscheibe ein leichter Ölfilm zu erkennen gewesen.

Selbst bei Ihrem Reparaturauftrag vom 05.10.2020, Heckscheibe erneuern, stellten wir derart keine Hinweise fest.

Der Schaden kam plötzlich.

Der ADAC sowie das Landgericht hat durch sein Urteil ebenfalls einen Turbolader als Verschleißteil bei dem Alter sowie der Km-Leistung festgelegt.

Mein Angebot bleibt bestehen, werde aber den Schaden nicht auf meine Kosten beheben.

Ihre Entscheidung erwarte ich bis zum 13.01.2021.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.





0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Holger72):

Wenn ein Turbolader defekt ist qualmt der Motor ständig, und nicht nach Ihren Worten ab und an. Auch ein hoher Ölverbrauch wäre die Folge.

Wenn der "Motor qualmt", hat man ein anderes Problem. Die Qualmwolke durch das fehlerhaft verbrannte Motoröl entweicht nämlich, bei intakter Abgasanlage, am Endrohr. Somit ist dies während der Fahrt nur im Rückspiegel zu erkennen. Da man während der Fahrt aber gar nicht dauerhaft in den Rückspiegel gucken kann, kann es ja sogar sein, dass der Motor dauernd Öl verbrennt, aber man das nicht immer sieht. Darüber hinaus ist die Größe der Qualmwolke auch von weiteren Faktoren abhänging, z.B. Gaspedalstellung, Ladedruck, Drehzahl.
Zitat (von Holger72):

Ebenfalls ist fraglich ob von Ihrerseits der Motor bzw. Turbolader mit der sogenannten Warmfahrphase gefahren wurde ?

Dies müsste der Verkäufer ja dann nachweisen, was er nicht kann.
Zitat (von Holger72):

Es ist schon komisch das der Bravo 11 Jahre und 150.000 Km bei einem Besitzer diesbezüglich keine Probleme hatte, was für den Wagen spricht.

Es wird versucht, das Verschulden beim Käufer zu suchen - komisch ist vieles und nur weil etwas 11 Jahre und 150.000km gehalten hat, kann es dennoch sein, dass es plötzlich kaputt geht.
Zitat (von Holger72):

Desweitern wäre bei einem schleichendem Turbolader Schaden am Endschalldämpfer, Heckklappe oder an der Heckscheibe ein leichter Ölfilm zu erkennen gewesen.

Selbst bei Ihrem Reparaturauftrag vom 05.10.2020, Heckscheibe erneuern, stellten wir derart keine Hinweise fest.

Nein, je nach Lage des Endrohres und der letzten Reinigung des Fahrzeugs, muss dort kein Ölfilm vorhanden sein. Darüber hinaus kann der Verkäufer das sicher nicht beweisen.

Zitat (von Holger72):

Der Schaden kam plötzlich.


Was bei Material- oder Herstellungsfehlern ja äußerst wahrscheinlich ist.

Problematisch ist hier aber sicher die angeführte Rechtsprechung. Fraglich ist aber, ob diese bezüglich der Laufleistungen noch "aktuell" ist, da im Zuge des "Dieselskandals" durchaus deutlich höhere Kilometerleistungen für ein Fahrzeug angenommen worden sind.

Die Kosten für einen Rechtstreit werden aber sehr wahrscheinlich den Restwert des Fahrzeugs überschreiten.
Vermutlich ist die beste Option, wie von Wurstsemmel vorgeschlagen, den Wagen in einer freien Werkstatt instandsetzen zu lassen.
Ggfls. ist es sogar noch besser, wenn man den Wagen im aktuellen Zustand verkauft und sich ein anderes Auto kauft.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Holger72):
Da es innerhalb der ersten 6 Monate passiert ist müßte der Händler also beweisen das es normaler Verschleiß ist? Habe ich das richtig verstanden?
Ja, das hast du richtig verstanden.
Allerdings ist es auch so, dass Gerichte, bei dr Laufleistung deines Wagens und dem entsprechenden Alter und Wert, hier wohl durchaus geneigt wären einen normalen Verschleiß anzuerkennen. Dazu bräuchte der Verkäufer nur gut genug zu argumentieren. So wie er es gemacht hat, war das schon gut!
Bei einer Reparatur aufgrund der gesetzlichen Mängelhaftung hättest du auch nur ein Anrecht auf einen bereits 150.000km gelaufenen Turbolader! Nicht auf einen neuen.
Ich persönlich würde bei mehreren Werkstätten nachfragen, was der Tausch kosten würde und wenn das Angebot mit den 20% Nachlass das beste Angebot wäre, dieses auch annehmen.
Meiner Meinung nach lohnt sich hier ein Rechtsstreit nicht für dich.
Würdest du gewinnen, dann würdest du einen gebrauchten Turbolader mit ähnlicher KM Leistung eingebaut bekommen, der ja ebenfalls bereits fast an seinem Lebensende angekommen wäre.
Viel hättest du dadurch nicht gewonnen.

-- Editiert von -Laie- am 07.01.2021 12:52

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Und man sollte bedenken, dass die Gerichte auch höchst unterschiedlich urteilen.
Bei Gericht A ist ein Katalysator ein Teil, welches verschleißen kann. Gericht B schließt generell einen Verschleiß an Katalysatoren aus.
Vorteilhaft ist es immer, wenn ein "bekannter" Produktionsfehler vorliegt, und somit bei diesem Modell häufig die Turbolader kaputt gehen.
Aber ist das hier der Fall?

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