Hallo,
Gibt es Forenmitglieder, die Ähnliches erlebt haben – wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Autofahrerin lässt Kfz-Unfallschaden in einer Vertragswerkstatt eines großen Autoherstellers reparieren. Da unverschuldet, sollte mit der gegnerischen Versicherung (Abtretungserklärung) abgerechnet werden. Bei Abholung stellt Ehemann fest, dass der linke Kotflügel zwar erneuert und lackiert wurde, aber nicht die vordere Stoßfängerverkleidung. Diese hätte gem. Gutachten ebenfalls lackiert werden müssen. Dem längerem Drängeln, eine Rechnungskopie zu erstellen, folgten zuerst fade Ausreden, wie: Rechnung sei schon zur Versicherung unterwegs und ähnlicher Blödsinn. Nachdem man endlich eine R-Kopie auftreiben konnte, war der Anlass der Ausreden schnell erkennbar. Der Vertragshändler hatte die Lackierung (ca. 500,- EUR) des Stoßfängers mitberechnet, aber nicht ausgeführt.
Jetzt kommt die größte Dreistigkeit: Da die Autofahrerin den Betrugsversuch dem Autohersteller vorgelegt hat, droht der Vertragshändler die Autofahrerin zu verklagen.
Mit welchen gerichtlichen Konsequenzen muss die Autofahrerin rechnen?
PS: Nachdem der Unfallschaden zwischenzeitlich mit der Versicherung abgerechnet wurde, musste die Autofahrerin feststellen, dass der Vertragshändler eine weitere Leistung (45,12 EUR) berechnet hat, diese aber nicht ausgeführt hat. Autofahrerin will nun Anzeige erstatten. Hat allerdings die Befürchtung, dass diese abgeschmettert wird.
Gruß anni-h
Kfz-Reparatur-Betrug?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Anni,
ich würde erst mal mit der gegnerischen Versicherung reden, denn vielleicht hat die ja auch ein Interesse der Sache nachzugehen. Wenn das der Fall ist, wird möglicherweise die Versicherung über ihren eigenen Gutachter den Nachweis führen, dass die Werkstatt nicht erbrachte Arbeiten abgerechnet hat. Außerdem kann die Versicherung mehr Druck auf die Werkstatt ausüben als es dir ohne zusätzliche Kosten möglich ist.
Gruß
Uwe
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quote:
Der Vertragshändler hatte die Lackierung (ca. 500,- EUR) des Stoßfängers mitberechnet, aber nicht ausgeführt.
Dann soll er eben nachbessern. Entscheidend ist doch, daß das Auto in Ordnung kommt. Bezahlt ist es doch bereits.
Diese "Vergesslichkeit" zu problematisieren bringt ja effektiv nichts. Ausser, daß der Händler für den unnötigen zweiten Reparaturtermin einen Mietwagen stellen muss, wenn man will.
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Auf jeden Fall muss zunächst mal das Auto lackiert werden.
Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann man stellen. Normalerweise bin ich kein Freund von solchen Nebenkiegsschauplätzen, wenn es um eine zivilrechtliche Forderung geht, aber das hier
quote:ist wirklich eine riesen Frechheit.
Da die Autofahrerin den Betrugsversuch dem Autohersteller vorgelegt hat, droht der Vertragshändler die Autofahrerin zu verklagen.
quote:
Mit welchen gerichtlichen Konsequenzen muss die Autofahrerin rechnen?
Mit keinen !!!
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"justice"
Hallo,
vielen Dank für die Infos.
Das Ganze hat heute eine neue Wendung. Per Post kam von der Versicherung die Anfrage, wann ein VS-Gutachter das Auto sehen kann. Jetzt wird es wahrscheinlich eng für den Vertragshändler.
Grüße anni-h
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