Es geht mal wieder um das Thema Rücktritt bzw. KfZ-Wandlung. Ich habe gerade ein Fahrzeug gewandelt und nun die Abrechnung des Herstellers bekommen.
Für einen BMW Diesel werden 0,67% von Brutto-Einstandspreis berechnet und darauf nochmal 19% MwSt. erhoben. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass man bei der Multiplikation eines Bruttopreises mit einem Faktor ebenfalls wieder einen Bruttopreis erhält.
Ich weiß, dass dies ein umstrittenes Thema ist und dass Hersteller hier gerne versuchen zu pokern. Speziell zum Thema MwSt. habe ich über die Suche leider nicht viel gefunden. Deswegen meine Frage:
-Gibt es eine Rechtsgrundlage oder Urteile, aufgrund derer ein Hersteller den Brutto-Einstandspreis als Bezugsgröße nehmen und auf die daraus errechnete Nutzungsentschädigung nochmal Mehrwertsteuer erheben darf?
-Was genau passiert für den Hersteller mit der beim Verkauf des Fahrzeugs abgeführten Mehrwertsteuer bei einem Rücktritt? Kann er diese wieder absetzen oder bleibt er auf dieser sitzen?
PS: dass die 0,67% / 1000km für einen Diesel eines Premiumanbieters zu hoch sind ist mir auch bewusst, nur ist mir da der Sachverhalt klar.
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Kfz Rücktritt/Wandlung & Mehrwertsteuer
5. Januar 2014
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Frage vom 5. Januar 2014 | 17:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Rücktritt/Wandlung & Mehrwertsteuer
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#1
Antwort vom 7. Januar 2014 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
dass die 0,67% / 1000km für einen Diesel eines Premiumanbieters zu hoch sind ist mir auch bewusst
Das ist nun mal die vom BGH festgelegte Pauschale, egal ob es sich um einen Fiat 500 oder einen Bugatti Veyron handelt.
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