Kfz Versicherung auto abgemeldet

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457178-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung auto abgemeldet

Hey leute,
Ich bin neu hier also bitte verzeiht mir falls es das falsche Forum ist.
Also folgender Sachverhalt: ich hab Ende September die Versicherung (1) für meinen Ford fristgerecht gekündigt.
Deshalb hab ich mich bei einer neuen Versicherung (2) angemeldet, soweit so gut.
Jedoch ist BEVOR die Versicherung "angefangen" hat, der Ford kaputt gegangen.
Er wurde ganz normal abgemeldet.
Deshalb habe ich die Versicherung (2) wieder gekündigt (ca 10 Tage vor Versicherungsbeginn) mit der Begründung dass das Versicherungsobjekt ja nicht mehr "da" ist und der Versicherung (2) eine Kündigung mit dem Bescheid der Abmeldung von der Kfz stelle zukommen lassen.
Der Eingang der Mail wurde mir bestätigt.
Jedoch musste ich feststellen dass die Versicherung trotzdem das Geld abgebucht hat.
Was kann ich jetzt tun? Es zurück buchen lassen oder muss ich jetzt das Jahr zahlen?
Mfg Eric Pleul

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Möglicherweise konnte der Zahllauf wegen der kurzen Frist und den Weihnachtstagen nicht mehr gestoppt werden. Würde auf die Mail antworten und fragen, wann mit der Erstattung gerechnet werden kann.

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#2
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Schau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von smartiie86):
Schau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst.


Das hat mit Widerrufsfrist in diesem Fall nichts zu tun.

Wenn ein Auto im Laufe des Versicherungsjahres abgemeldet wird, wird auch nur der anteilige Betrag fällig. Das hat wohl eher mit den Feiertagen zum Jahreswechsel zu tun.

Zitat (von go457178-62):

Jedoch ist BEVOR die Versicherung "angefangen" hat, der Ford kaputt gegangen.


Gibt es ein "Ersatzauto"? Oft warten die Versicherungen auch, ob es eine "Folgefahrzeug" gibt, auf den der Vertrag übertragen werden könnte. Falls nein, dies mitteilen. Dann sollte es mit der Prämienrückzahlung auch klappen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von smartiie86):
Schau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst.


Meist sind das 14 Tage und diese beginnen nicht mit Versicherungsabschluss, sondern erst wenn man Versicherungsschein und alles weitere erhalten hat (§8 VVG ).

Hier ist aber kein Widerruf nötig, denn entweder wurde das Fahrzeug temporär stillgelegt, dann ruht der Vertrag. Oder das Fahrzeug wurde dauerhaft stillgelegt, dann erlischt der Vertrag.

Dem Versicherer ist mitzuteilen, ob das Auto abgemeldet in der Garage steht oder zur Verschrottung ging.


1x Hilfreiche Antwort

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