Hey leute,
Ich bin neu hier also bitte verzeiht mir falls es das falsche Forum ist.
Also folgender Sachverhalt: ich hab Ende September die Versicherung (1) für meinen Ford fristgerecht gekündigt.
Deshalb hab ich mich bei einer neuen Versicherung (2) angemeldet, soweit so gut.
Jedoch ist BEVOR die Versicherung "angefangen" hat, der Ford kaputt gegangen.
Er wurde ganz normal abgemeldet.
Deshalb habe ich die Versicherung (2) wieder gekündigt (ca 10 Tage vor Versicherungsbeginn) mit der Begründung dass das Versicherungsobjekt ja nicht mehr "da" ist und der Versicherung (2) eine Kündigung mit dem Bescheid der Abmeldung von der Kfz stelle zukommen lassen.
Der Eingang der Mail wurde mir bestätigt.
Jedoch musste ich feststellen dass die Versicherung trotzdem das Geld abgebucht hat.
Was kann ich jetzt tun? Es zurück buchen lassen oder muss ich jetzt das Jahr zahlen?
Mfg Eric Pleul
Kfz Versicherung auto abgemeldet
9. Januar 2017
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Frage vom 9. Januar 2017 | 07:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung auto abgemeldet
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#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 09:43
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Möglicherweise konnte der Zahllauf wegen der kurzen Frist und den Weihnachtstagen nicht mehr gestoppt werden. Würde auf die Mail antworten und fragen, wann mit der Erstattung gerechnet werden kann.
#2
Antwort vom 9. Januar 2017 | 11:52
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 14x hilfreich)
Schau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2017 | 12:35
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatSchau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst. :
Das hat mit Widerrufsfrist in diesem Fall nichts zu tun.
Wenn ein Auto im Laufe des Versicherungsjahres abgemeldet wird, wird auch nur der anteilige Betrag fällig. Das hat wohl eher mit den Feiertagen zum Jahreswechsel zu tun.
Zitat:
Jedoch ist BEVOR die Versicherung "angefangen" hat, der Ford kaputt gegangen.
Gibt es ein "Ersatzauto"? Oft warten die Versicherungen auch, ob es eine "Folgefahrzeug" gibt, auf den der Vertrag übertragen werden könnte. Falls nein, dies mitteilen. Dann sollte es mit der Prämienrückzahlung auch klappen.
#4
Antwort vom 9. Januar 2017 | 12:40
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatSchau mal nach bis wann die Widerrufsfrist ging. In der Regel sind das 30 Tage nach Versicherungsabschluss.Hast du diese eingehalten? wenn nicht, kann es gut sein, dass du zahlen musst. :
Meist sind das 14 Tage und diese beginnen nicht mit Versicherungsabschluss, sondern erst wenn man Versicherungsschein und alles weitere erhalten hat (§8 VVG ).
Hier ist aber kein Widerruf nötig, denn entweder wurde das Fahrzeug temporär stillgelegt, dann ruht der Vertrag. Oder das Fahrzeug wurde dauerhaft stillgelegt, dann erlischt der Vertrag.
Dem Versicherer ist mitzuteilen, ob das Auto abgemeldet in der Garage steht oder zur Verschrottung ging.
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