Kfz gekauft ohne vertrag

20. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
mama2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Kfz gekauft ohne vertrag

Hallo ihr lieben, ich hab mal ne frage.


Folgendes meine Freundin hat vor kurzer Zeit ein Auto gekauft,
ohne Vertrag etc, nun war irgendwie ausgemacht das sie in raten zahlt sobald sie ihr gehalt bekommt. nun hat sie dieses aber noch nicht und jetzt standen fünf halbstarke bei ihr vor der tür.
Das auto ist bereits auf ihren namen umgemeldet und sie hat auch den brief. mängel die das fahrzeug hatte wurden ihr nicht alle mitgeteilt und sie hat aber schon reperaturen gemacht an diesem auto was sie insgesammt schon fast 160 euro gekostet hat. bezahlen soll sie für das auto wohl 300.


Meine Frage was hat sie zu befürchten

Das Auto will der Verkäufer jetzt zurück haben aber ohne die summe zu bezahlen die schon repariert worden sind


danke euch schon mal

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-- Editiert mama2002 am 20.06.2012 18:27

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10 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Auto will der Verkäufer jetzt zurück haben aber ohne die summe zu bezahlen die schon repariert worden sind <hr size=1 noshade>


Ihre Freundin könnte einen Anspruch auf Verwendungsersatz gem. § 347 II 1 BGB haben. Dafür müsste es sich aber um "notwendige Verwendungen" gehandelt haben.

Verwendungen sind vermögenswerte Maßnahmen, die der Sache zugute kommen. Notwendig ist einer Verwendung, wenn sie zur Erhaltung der Sache oder Sicherung ihrer Nutzungsmöglichkeit objektiv erforderlich ist.

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-- Editiert hamburger-1910 am 20.06.2012 19:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mama2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja sie den tachoantrieb reparieren lassen weil der tacho nicht ging und die windschutzscheibe weil zwei steinschläge im sichtbereich waren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Naja sie den tachoantrieb reparieren lassen weil der tacho nicht ging und die windschutzscheibe weil zwei steinschläge im sichtbereich waren. <hr size=1 noshade>


Der Wagen konnte ohne einen funktionsfähigen Tachometer m.E. nicht im Straßenverkehr betrieben werden. Ggfs. käme aber auch eine "nützliche Verwendung" gem. § 996 BGB in Betracht.

Der Austausch der Windschutzscheibe infolge eines Steinschlagschadens dürfte m.E. notwendig gewesen sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mama2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Na ie gesagt sie hat alles getauscht auch die rechnungen zu liegen, der tacho hat ja nichts angezeigt weder kilometer noch geschwindigkeit.
Aufgefallen ist es ihr auch nur als sie das auto nach hause brachte und sich auf dem tacho nichts bewegte.
Sie weiß nicht mal ob die kilometer die drauf stehen dem auch entsprechen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
hat vor kurzer Zeit ein Auto gekauft, ohne Vertrag etc,

Glaube ich irgenwie nicht



quote:
nun war irgendwie ausgemacht

Aha, also doch mit Vertrag

Gibt es noch gehaltvolleres als 'irgendwie ausgemacht'???



quote:
Meine Frage was hat sie zu befürchten

Das der Verkäufer sie auf Zahlung verklagt, eine Strafanzeige wegen Betruges/Unterschlagung könnte er machen, beim nächsten mal schickt er 10 Halbstarke ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mama2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kann nur das wiedergeben was sie mir gesagt hat, das wurde wohl am Telefon besprochen mit dem Geld.
Schriftliches hab ich nicht gesehen nur den Brief und den Fahrzeugschein.
Und mitbekommen hab ich nur live das mit den fünf Leuten die vor der Tür standen bei ihr.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Bei so wenig Informationen sind die Aussagen eher spekulativ.
Versuche mal mehr Details in Erfahrung zu bringen.



quote:
Und mitbekommen hab ich nur live das mit den fünf Leuten die vor der Tür standen bei ihr.

Die wollten eigentlich was genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Vertrag und den hat Sie geschlossen. Einfach den Wagen wieder abholen geht nur wenn das vereinbart wurde (bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des VK)

Sie hat solange das nicht ausgeschlossen wurde Gewährleistung kann aber deswegen nicht irgendwas reparieren lassen und dann Geld wollen.

Ein Loch in der Scheibe ist wohl kein Gewährleistungsschaden, denn den kann man ja selber sehen. Der Tacho wäre einer gewesen.

Ob sich bei 300€/160 lohnt zu streiten ? Muss man selbst beurteilen. Der Rechtsstreit wird teurer und eine aufs Maul wird es wohl auch geben (stehst du daneben für dich wohl auch). Vor allen muss man das alles beweisen, denn kein Mensch glaubt das es für 160 ne Scheibe und nen Tacho irgendwo gibt.

Wenn man so wenig "Ahnung" hat sollte man keine größeren Geschäfte tätigen.

Wusste man bereits vor Kauf das man eh niemals zahlen kann, nennt man das übrigens Betrug.

Zahle die 300 Euro und lerne daraus...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie kann man ein Auto kaufen, wenn man 300 Euro schon in Raten abstottern muß? Die Geschichte kommt mir merkwürdig vor.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

300 Euro in Raten, was ist dann noch mit Steuer und Versicherung? Nee, nee.


Und ein nichtfunktionierender Tacho und Steinschlag in der Scheibe sollten auch einem Laien bei Probefahrt auffallen!

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