Kilometerstand runtergestellt

29. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kilometerstand runtergestellt

Hallo,

ich denke die Frage is hier schon öfters gefallen aber ich würde gerne konkrete antworte zu meinem Fall wissen.

Ich habe vor knap 6 Monaten ein BMW 328ci gekauft mit ner Teilanzahlung und rest Finanziert. Nach 5 Monaten kam zufällig raus beim BMW Werkstatt, dass das Auto um 100.000km zurück gestellt wurde, daraufhin bin ich zum Anwalt alles erklärt usw.

und jetzt müsste ich denn Wertverlust vom Auto, die es in denn 5-6 Monaten hatte und die 15.000km die ich gefahren hab selbst bezahlen? Müsste ich damit einverstanden sein?
Schließlich war das Auto dafür da, dass ich zur Schule komme und von dort zur Arbeit, was ich danach auch nicht tun konnte... wobei ich ja auch kein Auto mieten wollte was ja dann dazu ausgeht ich zahl geld drauf, gib das Auto zurück und hab nur ein Teil von dem was ich gezahlt habe in der Hand..

Würde mich auf Antworten freuen danke schonmal.

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Problem nach Autokauf?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#2
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nö bin ich nicht vllt du?

War auch ne ganz normale frage... und außerdem hatte ich nicht vor das Auto zu verkaufen.. das weiß ich auch das neue gegenstände Teurer sind als Gebrauchte aber dafür sind die Neue waren Mangellos schließlich muss man bei irgendwas anderem auch nix drauf Zahlen wenn was verschwiegen wurde oder nicht mit dem überrein stimmt was im Vertrag steht ;)

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#3
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
Natürlich musst Du 0,67% vom Kaufpreis pro 1000KM bezahlen, da Du das Fzg. auch benutzt hast!

Sicherlich kann nicht der Kaufpreis als Basis herangesogen werden, denn der Kaufpreis ist ja aufgrund des falschen Kilometerstandes zu hoch gewesen.

Angesetzt werden kann höchstens der Wert eines Fahrzeugs mit einem 100000 km höheren Kilometerstand.


Gruß

Uwe


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#5
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Denkst du ich achte jetzt drauf, wie viele Fehler ich hier einbaue? Das mach ich vllt höchstens in der Schule nicht hier, dass wirst du hoff auch so verstehen. Wenn nicht trag deine Brille auf.

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#6
 Von 
guest-12301.06.2010 10:07:45
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12301.06.2010 10:07:45
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#9
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Hilfreiche Antworten B.Blitzgescheit, werde mich mal nochmal mit mein Anwalt in kontakt setzen am Montag.



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#10
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Grundsätzlich wäre es wirklich wünschenswert, wenn einige hier erst mal lesen und vor allem verstehen würden, was geschrieben wurde. Und des öfteren schiene mir auch die Nutzung des Hirns vor Nutzung der Tastatur angebracht.....

@ Blitzgescheit:

Etwas kopieren und dann noch verstehen sind schon zwei verschiedene Dinge, oder?

quote:
Beim Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung) steht dem Verkäufer gegenüber dem Käufer nach wie vor ein Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des (mangelbehafteten) Fahrzeugs zu . Ein Nutzungswertersatzanspruch im Rücktrittsfalle – wenn also das Fahrzeug zurückgegeben wird und der Käufer den Kaufpreis zurückerhält – verstößt nicht gegen europäisches Recht.
*

Anders sieht die Situation im Rahmen einer Ersatzlieferung („Umtausch") aus. Wird dem Käufer im Austausch für das mangelbehaftete Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug geliefert, um den bestehenden Kaufvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, steht dem Verkäufer kein Anspruch auf Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des mangel-behafteten Fahrzeugs zu.

„Praxisrelevanz erlangt eine Ersatzlieferung in der Regel nur beim Verkauf von Neufahrzeugen oder Tageszulassungen", heißt es in dem Schreiben. Gebrauchtfahrzeuge seien regelmäßig als Unikate anzusehen, sodass eine Ersatzlieferung in diesen Fällen nicht möglich sei .


Tatsächlich kommt bei einem GW wohl nur eine Rückabwicklung in Frage. Dabei muss sich der Käufer nach wie vor üblicherweise 0,67% pro TKM des ursprünglich gezahlten Kaufpreises als Abzug gefallen lassen.

Ich wage auch zu bezweifeln, ob der tatsächliche Wert des Fahrzeuges bei Kauf ein Rolle spielt. Es kann nur als Berechnungsgrundlage dienen, was bezahlt wurde.

Es könnte nämlich auch durchaus eine Konstellation geben, in der ein Fahrzeug nach DAT oder Schwacke bei Kauf mehr wert gewesen ist, als tatsächlich bezahlt wurde. Durchaus keine Seltenheit, wenn beim freien Händler gekauft wird.

Nach Theorie von U. Mettmann müsste dann auch diese Differenz vom Käufer ausgeglichen werden.

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#11
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#12
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und kann ich das Fahrzeug behalten und dafür ein Schadensersatz für die 100.000km anfordern???

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#13
 Von 
guest-12301.06.2010 10:07:45
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#15
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab denn Wagen für 9000 gekauft mit angeblichen 126.000km is ein BMW E46 328ci baujahr 2000 vorne is es wegen einem Ree schaden damals auf M umgebaut.

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#16
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#17
 Von 
serseri90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm also ich würde für eine unheimlich viele 100.000km nur 1500Euro ungefähr bekommen und er würde von mir für 15.000km fast genausoviel bekommen ??
Klingt ja Total fair diese ganze rechtliche sache hier...

Da geb ich lieber das Auto zurück und kauf mir was anderes mit nem niedrigen KMstand, bevor ich das Risiko eingehen muss, dass das ding bald Motorschaden bekommt...

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#18
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#19
 Von 
RioAntonio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Man muss erstnal dem Autohaus nachweisen, ob Sie die Verantwortlichen und nicht selbst geschädigte sind.

In meinem Fall, letzte Jahr, konnte dem exHändler nach-
gewiesen werden, dass er den Tüv gefälscht hat.

Somit entschied der Richter, dass er mir den gesamten Kaufpreis erstatten muss sowie alle weiteren Aufwendungen wie Sprit, Zinsen etc...

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