Kleiner Schaden > Große Rechnung ! Ist das Betrug?

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)
Kleiner Schaden > Große Rechnung ! Ist das Betrug?



Hallo!

Bin Anfang November auf einen stehenden PKW so langsam draufgerollt das ich es selber nicht mal gemerkt habe. Den sogenannte Schaden sieht man auf dem Foto sh Link!

Dafür wurden bei meiner Versicherung 1700,- eingereicht und 1500,- hat die dann bezahlt und mich dementsprechend hochgestuft!

Das kann doch nicht wirklich sein, das für diesen "Schaden" so eine hohe Summe gefordert werden kann. Habe bei meiner Versicherung auch schon die Unterlagen angefordert denn ich möchte da gegen vorgehen und das nicht so akzeptieren! Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, aus dem Telefongespräch, ist wohl die komplett Lackierung des SToßfängers + Teillackierung der Heckklappe + Kennzeichenhalter gemacht worden. Wie kann bei diesem geringen rempler die Heckklappe und der Kennzeichenhalter was abbekommen haben? Das geht für mich schon in Richtung Betrug!

Was denkt Ihr ?

Wie bzw was kann und oder muss ich machen?

MfG

Klaus

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52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Hallo uepps1,

Um zu dem Sachverhalt genaues sagen zu können stellen sich einige Fragen:

1. Wurde die Polizei zu dem "Unfall" gerufen dh. gibt es eine offizielle Aufnahme des Vorgangs mit Aktenzeichen
2.Wer hat den "Schaden" bei der Versicherung eingereicht bzw. hat die Versicherung unterrichtet
3.Wurde ein Gutachter eingeschaltet
4.Hast du einen Rabattretter im Vertrag sprich einen "Freischuss", wie sieht es mit Selbstbeteiligung aus ect. ect
5. Wie schnell warst du beim Auffahren (ich denke Schrittgeschwindigkeit)
6. Was sagt der Unfallgegner zu der Summe /dem Vorgang an sich


Grundsätzlich meine Meinung bis jetzt:
Die Schadenhöhe bei einem Unfall ,auch wenn es nur ein kleiner Rempler sein sollte, ist bei heutigen Fahrzeugen nicht immer ohne weiteres anhand des optischen Schadensbild feststellbar. Ein beschädigter Spiegel zb. liegt je nach Fahrzeugmodell schnell im Bereich von 1000€ (!) wenn er ersetzt werden muß. Das ist teilweise Wahnsinn aber es ist eben so.
Auch eine Stoßstange kann mit Lackierung/Arbeitslohn und je nachdem was untendrunter noch defekt ist auch sehr schnell in dem Bereich liegen.

Was deinen Fall betrifft: Solltest du so wie das Foto aussieht nur mit Schrittgeschwindigkeit aufgerollt sein , ist eine starke Beschädigung eigentlich ausgeschlossen. Selbst wenn sich der Bereich minmal nach innen gedrück hat ist nur der Lack beschädigt aber kein Träger ect. . Es kann also gut sein das sich hier jemand ein nettes Taschengeld verdient hat-davon gehe ich auch aus ja. Stoßstange unter der Hand kostet 200-300€ wobei so eine Stelle auch mit Smart Repair zu machen ist.
Somit lohnt sich hier ein frisierter Kostenvoranschlag der "befreundeten" Werkstatt für den Unfallgegner immer...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Warum interessiert einen die Höhe des Schaden? Selbst wenn die Versicherung nur einen Euro reguliert hätte, wäre es auf die gleiche Hochstufung hinaus gelaufen.

1500€ für einen Lackschaden sind schon nicht unrealistisch.

Zitat (von Jule28):
, ist eine starke Beschädigung eigentlich ausgeschlossen

Völlig aus der Luft gegriffen Aussage.

Zitat (von Jule28):
das sich hier jemand ein nettes Taschengeld verdient hat-davon gehe ich auch aus ja. Stoßstange unter der Hand kostet 200-300€ wobei so eine Stelle auch mit Smart Repair zu machen ist.

Völlig legitim. Nennt sich zB. "fiktive Abrechnung"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):

Völlig aus der Luft gegriffen Aussage.

Sicher nicht. Der Gesetzgeber definiert Schritgeschwindigkeit mit 6-7km/h & nicht höher als max.10km/h.
Bei dieser "Geschwindigkeit" bricht wenn überhaupt mal eine Haltenase weg aber da verbiegt sich kein Pralldämpfer/Aluträger unter der Stoßstange.
Die TE schreibt immerhin selbst :
Zitat:
so langsam draufgerollt das ich es selber nicht mal gemerkt habe.

weshalb man hier durchaus von Schrittgeschwindigkeit ausgehn kann.

Zitat:
Völlig legitim. Nennt sich zB. "fiktive Abrechnung"

Richtig - aber die Höhe wäre ohne Gutachter ungewöhnlich. Bis 1000€ wird idR. mitgespielt ,fällt der Schaden höher aus schaut da normal schon jemand danach. Die Versicherung is ja drauf bedacht so wenig wie möglich abzudrücken.
Für die Einstufung der TE spielt das natürlich keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
weshalb man hier durchaus von Schrittgeschwindigkeit ausgehn kann.


Ich kenne den TE nicht. Ich kenne jedoch durchaus Autofahrer, die auch Templer bei deutlich höheren Geschwindigkeiten nicht wahrnehmen würden. Ob jetzt also 6, 7 oder 15kmH beim Aufprall gefahren wurden ist hier völlig unklar.

Zitat (von Jule28):
Bei dieser "Geschwindigkeit" bricht wenn überhaupt mal eine Haltenase weg aber da verbiegt sich kein Pralldämpfer/Aluträger unter der Stoßstange.

Möglich- oder auch nicht. Spielt aber auch keine Rolle. Laut TE wurden ja nur Lackierarbeiten durchgeführt.



Zitat (von Jule28):
aber die Höhe wäre ohne Gutachter ungewöhnlich

Es steht auch nirgendwo, dass es kein Gutachten gab. Im übrigen würde ich die Aussage so auch nicht stehen lassen wollen. Gerade bei solchen kleinen und klaren Sachen ist die Versicherung an einer Günstigen Regulierung interessiert. Da wird auch bei deutlich höheren Beträgen als 1000€ noch lange kein Gutachten verlangt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Bei dieser "Geschwindigkeit" bricht wenn überhaupt mal eine Haltenase weg aber da verbiegt sich kein Pralldämpfer/Aluträger unter der Stoßstange.

Da muss man schon echt Hellseher sein um eine solche Diagnose zu tätigen.
Vor allem was der TE komplett übersieht, der Geschädigte hat Anspruch für die Zeit der Reparatur auf einen Leihwagen, und deren Tarife sind eben nicht die Sonderangebote wo man meint.
Zitat (von Jule28):
Was deinen Fall betrifft: Solltest du so wie das Foto aussieht nur mit Schrittgeschwindigkeit aufgerollt sein , ist eine starke Beschädigung eigentlich ausgeschlossen.

Selten so viel Schwachsinn auf einmal gelesen.
Es gab schon kleine Parkrempler wo man kaum was am Lack gesehen, weniger als hier. Jedoch die Schadenssumme war mit Leihwagen für 4 Tage bei 4500€. War nur ein fast neuer F11, nur das unterm Plastik eben die RFK und zig Sensoren getauscht wurden. Da war man selbst als Eigentümer überrascht was heute so ein kleiner Parkrempler bei wirklicher Schrittgeschwindigkeit verursacht, und es war wirklich Schrittgeschwindigkeit, man hat es ja gesehen.
Somit ist der TE doch gut weg gekommen.
Zitat (von uepps1):
. Habe bei meiner Versicherung auch schon die Unterlagen angefordert denn ich möchte da gegen vorgehen

Die Versicherung hat schon reguliert, da ist nichts zu machen, den Schaden hat man verursacht, dazu sollte man auch stehen.
Zitat (von uepps1):
die dann bezahlt und mich dementsprechend hochgestuft!

Glück im Unglück, man kann den Schaden der Versicherung ersetzen und steht damit da, als wäre der Schaden nie gewesen.
Fehler passieren, dafür gibt es Versicherungen und man sollte auch zu den Fehlern stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Um mal kurz was zu den Kosten zu sagen. Natürlich denkt jeder, neue Heckschürze + Lack sind nur ein unterer 3 Stelliger Bereich.
Aber bitte immer Bedenken, meistens werden die anreichende Bereiche mitlackiert. Bzw, angenebelt, um einen Sauberen Übergang von Neu- zum Altteil zu gewährleisten.
Das ist gängige Praxis.
Und verursacht dementsprechend Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Das kann doch nicht wirklich sein, das für diesen "Schaden" so eine hohe Summe gefordert werden kann.

Das es sein kann, sieht man doch schon daran das es passiert ist ...



Zitat (von uepps1):
Wie kann bei diesem geringen rempler die Heckklappe und der Kennzeichenhalter was abbekommen haben?

Die Heckklappe musste für den Farbangleich lackiert werden
Der Kennzeichenhalter konnte nicht zerstörungsfrei demontiert werden.
Nur mal so als eine Möglichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ist wohl die komplett Lackierung des SToßfängers + Teillackierung der Heckklappe + Kennzeichenhalter gemacht worden. Wie kann bei diesem geringen rempler die Heckklappe und der Kennzeichenhalter was abbekommen haben?
Die haben nichts abbekommen, werden aber wie schon erwähnt beilackiert oder angenebelt. Man kann zwar beim Lackieren schon beim auftragen des neuen Lacks diesen altersbedingt anpassen, aber nie zu 100% genau. Aus genau diesem Grund wird die Technik des beilackierens oder annebelns angewendet, da man dann keinen sichtbaren Fahrbübergang mehr hat, dass ist ganz gängige Praxis und kein Betrug!

Und da das Ganze Handarbeit ist, kann man sich ja mal drüber nachdenken, dass das mit entsprechenden Kosten verbunden ist...

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

@Harry von Sell
@lesen-denken-handeln



BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT



-- Editiert von Au-dee am 29.12.2017 23:14

-- Editiert von Moderator am 30.12.2017 11:31

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Aha, laut Au-dee sollte man in Threads ab jetzt keinen Post mehr absetzen, wenn man gleicher Meinung ist wie schon Jemand zuvor! Finden die meissten TE bestimmt gut!

Zitat:
Da schreib Ich wie es ist, und ihr tut plötzlich so als währet ihr die Fachleute
Wo hat den neiner von UNS behauptet ein Fachmann zu sein? Dies zum einen, dann zum anderen, ich bin zwar kein Fachmann und kein gelernter KFZler, aber ich behaupte mal bei einem Bruder mit eigener KFZ Meissterwerkstatt habe ich mir doch recht gutes KFZler Wissen angeeignet.

Und ich behaupte sogar mal, ich hab hier im Forum schon mehr Beiträge dieser Art geschrieben, als du Beiträge im ganzen Forum hier, aber dass is dan was anderes und gehört eigentlich nicht hier her...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Ich find euer nachgeplapper echt Schrecklich.

Dein Problem.





Zitat (von Au-dee):
Da schreib Ich wie es ist

Nein, Du schreibst höchstens wie es eventuell gewesen sein könnte. Oder hast daneben gestanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Moin!

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworen.

@Jule28

Nein es wurde keine Polizei gerufen. Hätte hier jemand deswegen die Polizei gerufen? Und wenn ja was hätte das geändert?

Der Geschädigte und ich haben das bei meiner Versicherung gemeldet. Als ich das am Nachmittag telefonisch gemeldet habe hatte der andere das bereits gemeldet! Wofür ist das relevant?

Gutachter? Keine Ahnung! Wer hätte das machen sollen? Werkstatt oder meine Versicherung? Wofür ist das relevant?

Erst ab 2018 habe ich Rabattschutz!

Ich denke weniger als Schrittgeschwindigkeit! Bin ja mit Fuss auf der Bremse, ist ein Automatik, langsam vorgerollt.

Keine Ahnung was der Unfallgegner zu allem sagt. Habe den bisher nicht kontaktiert da ich ja auch erst wissen muss was und wie ich machen kann!

Es wurde ja wie ich schon schrieb auch kein Defekt an irgend welchen Teilen in Rechnung gestellt, ausser eben der Kennzeichenhalter. ABer das sehe ich genau wenn ich die Unterlagen von meiner Versicherung dazu habe. Hoffentlich ist das bald der Fall.

Ist auch meine Meinung das dies mit Smartrepair hätte repariert werden können. EIne komplette Stoßstangenlackierung hätte ich auch noch eingesehen aber nicht den Rest. Denke auch da hat sich jemand ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht. Denn ich bezweifle sogar das überhaupt was gemacht wurde! Aber das bekomme ich noch raus. Werde die nächsten Tage mal kucken ob ich das Auto finde im Nachbarort und noch mal ein Foto machen falls die Stelle immer noch da sein sollte.

@Guruhu

Die Hochstufung und damit auch die höhere Jährliche Prämie die ich zu zahlen habe, muss ja wohl auch in Relation zur geleisteten SUmme stehen. DU willst mir doch nicht ernsthaft erzählen das wenn das ganze nur 100,- gekostet hätte anstelle der 1500,- wären die selbe Höhe der Prämie und die selben % der Rückstufung bei raus gekommen???

Eine Rechnung die mehr ausweist als es ist, ist also in deinen Augen legitim? Oder meinst du damit das er lackieren abrechnet und dann nur Smartrepair machen lässt?

Zitat:
Vor allem was der TE komplett übersieht, der Geschädigte hat Anspruch für die Zeit der Reparatur auf einen Leihwagen, und deren Tarife sind eben nicht die Sonderangebote wo man meint.


VOn Mietwagen abrechnung wurde am Telefon nichts gesagt. Aber wie ich schon schrieb weis ich das alles erst genau wenn ich die Unterlagen habe. Ausserdem geht es mir auch nicht um einen möglichen abgerechneten Mietwagen.

Zitat:
Die Versicherung hat schon reguliert, da ist nichts zu machen, den Schaden hat man verursacht, dazu sollte man auch stehen.


Was heist da ist nichts mehr zu machen nur weil die bezahlt hat? Wenn ich rasustellen sollte das doch nicht alles so stimmt dann kann die ja wohl zu viel gezahltes Geld zurück vordern und ich werde dementsprechend auch nicht so in der Prämie erhöht und um weniger 5 Hochgestuft. Sorry aber steht irgendwo von mir geschrieben das ich den Unfall abstreite? Klar stehe ich dazu nur nicht zu allem was abgerechnet wird!

Zitat:
Um mal kurz was zu den Kosten zu sagen. Natürlich denkt jeder, neue Heckschürze + Lack sind nur ein unterer 3 Stelliger Bereich.
Aber bitte immer Bedenken, meistens werden die anreichende Bereiche mitlackiert. Bzw, angenebelt, um einen Sauberen Übergang von Neu- zum Altteil zu gewährleisten.
Das ist gängige Praxis.
Und verursacht dementsprechend Kosten.


Wo steht was von neuer Heckschürze? Nur Lackierung steht bisher im Raum. Und wenn doch dann hätte ich das erst recht nicht hingenommen. Dafür ne neue Heckschürze? Niemals!

Der Opel ist noch fast ein Neuwagen, so meinte der Fahrer zu mir als er anfing rum zu heulen deswegen, so wie meiner übrigens auch. Denke da sieht man nach der lackierung des Soßfängers noch kein Lackunterschied zu angrenzenden Teilen. Dafür ist das ganze noch nicht genug ausgebleicht usw! Ist meine laienhafte Meinung!

Zitat:
Die Heckklappe musste für den Farbangleich lackiert werden
Der Kennzeichenhalter konnte nicht zerstörungsfrei demontiert werden.


Zum lackieren wegen Farbangleich habe ich eins höher ja schon meine Meinung geäußert. Das selbe denke ich beim Kenzeichenhalter. Den sollte man bei einem fast Neuwagen problemlos ab bekommen.


Das dazu!

Jetzt steht aber immer noch die Frage kann ich was machen und wenn ja was? Also sollte ich einen Gutachter beauftragen oder mal bei der DEKRA nachfragen? Und gibt es eine Frsit für sowas? Oder denkt Ihr all, bis auf Juke28, ich sollte das wirklich einfach so akzeptieren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hätte hier jemand deswegen die Polizei gerufen?


Nein

Zitat:
Und wenn ja was hätte das geändert?


Dann hättest Du ein Bußgeld bekommen. An dieser Fragestellung hätte sich aber nichts geändert.

Zitat:
Der Geschädigte und ich haben das bei meiner Versicherung gemeldet. Als ich das am Nachmittag telefonisch gemeldet habe hatte der andere das bereits gemeldet! Wofür ist das relevant?


Das ist nicht relevant.

Zitat:
Werde die nächsten Tage mal kucken ob ich das Auto finde im Nachbarort und noch mal ein Foto machen falls die Stelle immer noch da sein sollte.


Das ist eine gute Idee.

Zitat:
Jetzt steht aber immer noch die Frage kann ich was machen und wenn ja was?


Da die Versicherung bereits reguliert hat, kannst Du nach meiner Auffassung nicht machen. Und ob Du von der Versicherung die angeforderten Unterlagen erhältst, bezweifle ich auch.

Zitat:
Das selbe denke ich beim Kennzeichenhalter. Den sollte man bei einem fast Neuwagen problemlos ab bekommen.


Ich vermute da eher, dass der Kennzeichenhalter tatsächlich einen kleinen Schaden hatte.

Und was lernen wir daraus für das nächste Mal:
Man erstellt zusammen mit dem Geschädigten ein detailliertes Unfallprotokoll in dem auch der erkennbare Umfang des Schadens aufgenommen wird.

-- Editiert von hh am 30.12.2017 12:01

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von uepps1):

Nein es wurde keine Polizei gerufen. Hätte hier jemand deswegen die Polizei gerufen? Und wenn ja was hätte das geändert?
Aus einschlägiger Erfahrung rufe ich alleine schon deshalb die Polizei weil so im Nachhinein nichts dazu oder weg gedichtet werden kann vom Unfallgeschehn bzw. Schaden. Auch wenn die sich zieren weil es nur eine Bagatelle ist - die Vergangenheit hat mich gelehrt das es immer besser ist eine offizielle Aufnahme zu haben. Kann natürlich jeder machen wie er will. Nur mal so als Rat für die Zukunft

Zitat:
Der Geschädigte und ich haben das bei meiner Versicherung gemeldet. Als ich das am Nachmittag telefonisch gemeldet habe hatte der andere das bereits gemeldet! Wofür ist das relevant?
Damit 2 Versionen des Unfallhergangs vorliegen, hatte selber schon einen Schaden wo mir jemand rückwärts aufgerollt ist und dann behauptet hat ich wäre auf ihn gerollt-auch hier greift wieder das Thema Polizei. Die klärt zwar keine Schuldfrage protokolliert aber Aussagen.

Zitat:
Gutachter? Keine Ahnung! Wer hätte das machen sollen? Werkstatt oder meine Versicherung?

Den schickt /verlangt der Versicherer idR. ab einer gewissen Schadenhöhe-scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein
Zitat:
Erst ab 2018 habe ich Rabattschutz!

Richtig gemacht - nur für den Fall jetzt wird dir das nicht mehr viel nützen- siehe weiter unten.

Zitat:
Ich denke weniger als Schrittgeschwindigkeit!

so habe ich mir das beim Schadensbild auch gedacht , im Prinzip ist der Lack samt Dreck einmal weg gewischt auch wenn hier einige einen vollen Hecktreffer hineininterpretieren möchten-aber gut soll jetz nicht das Thema sein.
Zitat:
Denke auch da hat sich jemand ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.

Mit Sicherheit - nur ändern kannst du daran erstmal nichts
Zitat:
Denn ich bezweifle sogar das überhaupt was gemacht wurde!

Ich denke schon das der Schaden repariert wird zumal es ja wie du sagst ein Neuwagen ist, niemand wird Interesse dran haben auf Dauer mit einem Ditscher umher zu fahren. Mit welchem Aufwand er den Schaden aber beheben lässt & was er sich einsteckt darauf hast du keinen Einfluss. Fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag eben. So ist das nunmal

Zitat:
Werde die nächsten Tage mal kucken ob ich das Auto finde im Nachbarort und noch mal ein Foto machen falls die Stelle immer noch da sein sollte.
Wird dir rein garnichts bringen, wie gesagt Ob oder Wann derejnige das Fahrzeug reparieren lässt ist bei dieser Zahlung sein Bier. Mach blos keine unüberlegten Aktionen wie späte Rache oder so ein Quatsch...

Zitat:
DU willst mir doch nicht ernsthaft erzählen das wenn das ganze nur 100,- gekostet hätte anstelle der 1500,- wären die selbe Höhe der Prämie und die selben % der Rückstufung bei raus gekommen???

Deswegen die Frage nach Selbstbeteiligung - aber grundsätzlich ist es ein gemeldeter Schaden, der Versicherung ist das idR. herzlich egal ob sie 2000 oder 4000 zahlen muß - deine Hochstufung kommt das ist so sicher wie das Ahmen... ob es da eine Staffelung nach Schadenhöhe gibt steht in deinem Vertrag

Zitat:
Eine Rechnung die mehr ausweist als es ist, ist also in deinen Augen legitim?
Tut sie ja nicht.
Offiziell gibt es keine Unregelmäßigkeit. Der Schaden wurde eingereicht ,die Versicherung hat es anscheinend als übliche Summe für diese Beschädigung akzeptiert & gezahlt. Der Rest ist nunmal gängie Praxis. Unschön aber wer würde es anders machen...

Zitat:
Vor allem was der TE komplett übersieht, der Geschädigte hat Anspruch für die Zeit der Reparatur auf einen Leihwagen, und deren Tarife sind eben nicht die Sonderangebote wo man meint.

Ein wichtiger Punkt richtig.

Zitat:
Ausserdem geht es mir auch nicht um einen möglichen abgerechneten Mietwagen.

Aber um die Gesamtsumme>und die beinhaltet eben evtl. auch einen pauschalen Mietwagensatz. So eine Zahlung besteht eben nunmal nicht nur aus dem "reinen" Schaden.

Zitat:
Wenn ich rasustellen sollte das doch nicht alles so stimmt dann kann die ja wohl zu viel gezahltes Geld zurück vordern
Verstehe doch mal - es gibt für die Versicherung kein "zuviel" gezahltes Geld. Wenn die Summe nicht akzeptiert worden wäre - dann wäre auch das Geld garnicht erst raus gegangen.
Zitat:
Wo steht was von neuer Heckschürze? Nur Lackierung steht bisher im Raum. Und wenn doch dann hätte ich das erst recht nicht hingenommen. Dafür ne neue Heckschürze? Niemals!

Ich verstehe deinen Gedankengang aber darauf hast du komplett keinen Einfluss was in der Praxis passiert.

Zitat:
Jetzt steht aber immer noch die Frage kann ich was machen und wenn ja was?

Du kannst eigentlich nur noch versuchen bei deiner Versicherung eine Höherstufung zu verhindern mittels Selbstbeteiligung, wenn du zb. einen guten Versicherungsmakler hast der sich einsetzt lässt sich uU. was erreichen das vielleicht der Rabattschutz nachträglich greift ect.
Am sonstigen Sachverhalt ist da nach Zahlung der Versicherung nichts mehr zu machen-denn wie schon erwähnt was der Gegner mit den Geld macht ist seine Sache.

-- Editiert von Jule28 am 30.12.2017 12:27

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Wo steht was von neuer Heckschürze? Nur Lackierung steht bisher im Raum. Und wenn doch dann hätte ich das erst recht nicht hingenommen. Dafür ne neue Heckschürze? Niemals!

Für die kleine Summe kann es keine Heckschürze gewesen sein, richtig. Nur was man hinnehmen will oder nicht, steht dem Versicherungsnehmer gar nicht zu.
Zitat (von uepps1):
Jetzt steht aber immer noch die Frage kann ich was machen und wenn ja was? Also sollte ich einen Gutachter beauftragen oder mal bei der DEKRA nachfragen?

Was sollte ein Gutachter bezwecken, gar nichts das wäre vor Gericht ein Parteigutachten, an welches sich weder die eigene Versicherung noch der Geschädigte halten muss.
Vor allem wenn der Schaden schon repariert wurde, kann man gar nichts mehr begutachten.
Zitat (von uepps1):
Zum lackieren wegen Farbangleich habe ich eins höher ja schon meine Meinung geäußert. Das selbe denke ich beim Kenzeichenhalter. Den sollte man bei einem fast Neuwagen problemlos ab bekommen.

Man darf seine eigene Meinung haben, jedoch hat die Fachwerkstatt eben wohl die höhere fachliche Qualifikation.
Zitat (von uepps1):
Aber wie ich schon schrieb weis ich das alles erst genau wenn ich die Unterlagen habe. Ausserdem geht es mir auch nicht um einen möglichen abgerechneten Mietwagen.

Man hat kein Anrecht auf die Unterlagen.
Und gerade der Punkt Mietwagen oder Nutzungsausfall ist eben schon auch ein Posten bei der Abrechnung, pro Tag sind für den Leihwagen gut und gerne 150€ drin, Nutzungsausfall nach Typ geschätzt mal 80 €, und das bei meist 3 bis 4 Tagen wenn der Lackierer im Spiel ist.
Zitat (von uepps1):
Was heist da ist nichts mehr zu machen nur weil die bezahlt hat? Wenn ich rasustellen sollte das doch nicht alles so stimmt dann kann die ja wohl zu viel gezahltes Geld zurück vordern und ich werde dementsprechend auch nicht so in der Prämie erhöht und um weniger 5 Hochgestuft.

Die Hochstufung richtet sich nicht nach der Schadenshöhe,
Man kann selbst gar nicht in die Regulierung der Versicherung eingreifen, denn aus gutem Grund ist die KFZ Haftpflicht eine Pflichtversicherung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
DU willst mir doch nicht ernsthaft erzählen das wenn das ganze nur 100,- gekostet hätte anstelle der 1500,- wären die selbe Höhe der Prämie und die selben % der Rückstufung bei raus gekommen???

Man könnte einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen. Dort findet sich unter welchen Bedingungen die Hochstufung erfolgt.



Zitat (von uepps1):
Oder meinst du damit das er lackieren abrechnet und dann nur Smartrepair machen lässt?

Was er machen lässt ist seine Sache. Er braucht gar nichts machen zu lassen (das nennt sich dann "fiktive Abrechnung").
Ob er nun "alles", "etwas" oder "nichts" macht, es entbindet Dich nicht davon den verursachten Schaden zu tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Du kannst eigentlich nur noch versuchen bei deiner Versicherung eine Höherstufung zu verhindern mittels Selbstbeteiligung,

Nö, die Selbstbeteiligung wird fällig wenn sie vereinbart wurde. Die Zhalung verhindert die Höherstufung nicht.

Einzige Möglichkeit wäre wohl noch den Schaden komplett selbst zu zahlen, also von der Versicherung "zurück zu kaufen".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Oder denkt Ihr all, bis auf Juke28, ich sollte das wirklich einfach so akzeptieren?
Bedenke, die Versicherung ist ja auch dafür so wenig wie nur möglich zahlen zu müssen. Diese würde also schon daher selber einer Zahlungsverweigerung entgegenwirken, wenn diese dafür irgendwelche Gründe sehen würde. Die Versicherung ist auf deiner Seite in dem Fall ;)

Zitat:
Also sollte ich einen Gutachter beauftragen
Nur wenn du zu viel Geld übrig hast. Den Gutachter müsstest du selber bezahlen. Der kan schnell mal mehr kosten als der regulierte Schaden. Und du würdest nur dann Geld für den Gutachter zurückbekommen, wenn der im Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt und dann kommt das noch auf das ERgebnis an sich drauf an.

Zitat:
Ist auch meine Meinung das dies mit Smartrepair hätte repariert werden können.
Schön wäre es, meinem Empfinden nach sollte dies der Gesetzgeber auch langsam mal mit zur SDchadensminderungspflicht aufnehmen. Nur momentan sieht der Gesetzgeber es aber nicht so und der Geschädigte hat ein ANrecht darauf, sein Auto klassisch in der Fachwerkstatt reparieren zu lassen, er muss nicht auf ein Smart Repair zurückgreifen.

Zitat:
Wo steht was von neuer Heckschürze? Nur Lackierung steht bisher im Raum. Und wenn doch dann hätte ich das erst recht nicht hingenommen. Dafür ne neue Heckschürze? Niemals!
Vorsicht!!! Zwar jetzt nicht in deinem Fall, aber man sollte sich mit den Heckschürzen auskennen, bevor man solche Aussagen trifft. Das sind meisst Plastikteile, da stösst man dran, diese wird eingedrückt, springt dann aber wieder in ihre Ursprüngliche Form zurück. Was man nicht dabei sieht, auf der Innenseite befinden sich fasst überall irgendwelche Stege, Halter oder sonstiges. Man kan auch sagen Sollbruchstellen. Ist eine davon Beschädigt, hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Neue, auch wenn rein Optisch nichts zu sehen ist.

Zitat:
Werde die nächsten Tage mal kucken ob ich das Auto finde im Nachbarort und noch mal ein Foto machen falls die Stelle immer noch da sein sollte.
Was hast du davon, ausser das du dich unter Umständen nur noch mehr ärgerst? Es gibt mehrer mögliche Ergebnisse:

1) Die Stelle ist repariert, die Versicherung hat den Schaden komplett reguliert.
2) Die Stelle ist noch genau so wie nach dem Unfall. Die Versicherung hat den Schaden reguliert, jedoch abzüglich ehrwertssteuer. Der Unfallgegner kann dann immer noch den Schaden reparieren lassen, legt er dann die Rechnung der Versicherung vor, wird die Mehrwertssteuer auch noch gezahlt.
3) Die Stelle ist repariert, der Gegner hat jedoch fiktiv abgerechnet (also ohne Mehrwertssteuer) und dan ein Smart Repair durchgeführt (Du hast keinen ANspruch darauf zu wissen, ob Smart Repair oder konventionell).

Daher meine Meinung, lass ie Versicherung die Sache händeln, unberechtigte Forderungen weisst diese zurück, berechtigte zahlt sie...

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Schön wäre es, meinem Empfinden nach sollte dies der Gesetzgeber auch langsam mal mit zur SDchadensminderungspflicht aufnehmen. Nur momentan sieht der Gesetzgeber es aber nicht so und der Geschädigte hat ein ANrecht darauf, sein Auto klassisch in der Fachwerkstatt reparieren zu lassen, er muss nicht auf ein Smart Repair zurückgreifen.

Es ist eher sogar gut das der Geschädigte den Anspruch auf eine richtige Reparatur hat, smart repair ist entweder abtragen von Lack bei Kratzern was sich dann in Jahren rächt.
Wer ein neuwertiges Auto hat, möchte beim Verkauf hier keine Einbußen hinnehmen, oder bei Leasingrückgabe eben nichts draufzahlen.
Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen. Dort findet sich unter welchen Bedingungen die Hochstufung erfolgt.

Es wäre was ganz neues wohl, wenn die Schadenssumme eine Rolle spielen würde.
https://www.ratgeber-geld.de/kfz-versicherung-rueckstufungstabelle/
Den Schaden zurück zu kaufen, kann sich bei der kleinen Summe durchaus rentieren, wenn man hier im Link das vergleicht.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich habe bis auf einmal bei Unfällen noch nie einen Anwalt eingeschaltet. Aber immer mehr komme ich zu dem Schluss, dass man grundsätzlich von Anfang an einen Anwalt mit der Abwicklung betreuen sollte und das auch bei Bagatellunfällen. Dieser Thread bestätigt mich in dieser Haltung.

Anstelle dass der am Unfall Schuldige versucht einem die Abwicklung so einfach wie möglich zu machen, werden einem, aus welchem Grund auch immer, immer häufiger Steine in den Weg gelegt.

Diese Haltung, dass man dem Unfallgegner die Abwicklung möglichst erschwert, führt somit aufgrund der unnötigen Anwalt- und sonstigen Kosten zu einer allgemeinen Erhöhung der Versicherungsprämie.


Hallo Klaus,

ich sehe die 1500,- €, die die Versicherung bezahlt hat, nicht als überzogen an und bin auch nicht der Meinung, dass sich jemand unrechtmäßig bereichern möchte.

Insbesondere weil es sich um einen fast Neuwagen handelt, braucht sich dein Unfallgegner nicht auf eine Smartreparatur einlassen, somit ist die Volllackierung der Stoßstange sein gutes Recht. Weiterhin darf er die Reparatur in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Auch die Teillackierung der Heckklappe kann gerechtfertigt sein. Durch den leichten Aufprall federt der Stoßfänger etwas ein und die Kante kann je nach Fahrzeug dabei auch die Kante der Heckklappe beschädigen, insbesondere wenn die Stoßfängerkante beim Einfedern ein paar mm nach oben ausweicht. Wenn dann der Lack an der Heckklappenkante beschädigt wurde, ist natürlich eine Teillackierung gerechtfertigt.

Zu guter Letzt interessiert mich noch, was du eigentlich versuchst zu erreichen. Damit sich das Ganze lohnt, muss du die Kosten der Unfallreparatur in einen Bereich drücken, der sich lohnt, dass du die Kosten aus eigener Tasche übernimmst. Das du das schaffst, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Sobald aber die Versicherung etwas zahlen muss, wird deine Versicherungsprämie hochgestuft und dabei ist es völlig egal, wieviel die Versicherung nun dem Unfallgegner nun zahlt.


Gruß

Uwe

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Es ist eher sogar gut das der Geschädigte den Anspruch auf eine richtige Reparatur hat, smart repair ist entweder abtragen von Lack bei Kratzern was sich dann in Jahren rächt.
In dem Fall hier schon, aber im generellen nicht unbedingt. Bei einem Fahrzeug welches schon 20 Jahre hinter sich hat, würdest du das dann noch genau so sehen?

Und genaugenommen deinen Worten nach wurden genau die Arbeitsschritte durchgeführt die du erwähnt hast (konventionelle Reparatur in der Fachwerkstatt) Sollte das Fahrzeug aus dem EP in der Fachwerkstatt repariert worden sein, wurde nichts anderes gemacht, wie an der betroffenen Stelle der Lack abgeschliffen und neu aufgetragen und halt die angrenzenden Teile dementsprchend mit aufgearbeitet...

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Sollte das Fahrzeug aus dem EP in der Fachwerkstatt repariert worden sein, wurde nichts anderes gemacht, wie an der betroffenen Stelle der Lack abgeschliffen und neu aufgetragen und halt die angrenzenden Teile dementsprchend mit aufgearbeitet.

Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, bei smart repair werden zum Teil nur abgeschliffen und mit Wachs poliert. In der Werkstatt wird statt dessen in der Regel die Heckschürze demontiert und vorbehandelt, Grundierung aufgetragen und in der Lackierkabine der Lack mit entsprechender Wärme ausgehärtet.
Gerade seit den wasserlöslichen Lacken ist das unumgänglich, ein nicht ausgehärteter Klarlack wird unter den Umwelteinflüssen nach Jahren trüb und blättert ab. Das kostet eben auch dann richtig Zeit, und die Arbeitszeit in den Fachwerkstätten sind nun mal immer gute 100€ in der heutigen Zeit.
Zitat (von Uwe Mettmann):
Aber immer mehr komme ich zu dem Schluss, dass man grundsätzlich von Anfang an einen Anwalt mit der Abwicklung betreuen sollte und das auch bei Bagatellunfällen. Dieser Thread bestätigt mich in dieser Haltung.

Volle Zustimmung.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Zu guter Letzt interessiert mich noch, was du eigentlich versuchst zu erreichen.


Was ich hauptsächlich erreichen wollte mit dem ganzen, ist zu klären welche Meinung anderer haben dazu, also ob nur ich der Meinung bin das dies ein überzogener Preis ist für diesen geringen Schaden!

Weiterhin wollte ich falls es eine Möglichkiet gibt nachzuweisen das nicht alles korekt abgelaufen ist über Rechtsanwalt oder wie auch immer die Rechnung dementsprechend zu kürzen so das die Hochstufung geringer ausfällt und oder ich dann den weit aus geringen Betrag zurück kaufe und somit wieder sauber bin. 1500 ist schon ein genaz schönen Happen den zurück zu kaufen um wieder sauber zu werden. Aber es scheint ja wirklich so als ob das die einzige Lösung wäre oder eben alles so lassen wie es ist mit der Hochstufung usw!

Was denkst du bzw Ihr? Sollte ich das zurück kaufen oder die nächsten, wahrscheinlich 20 Jahre die hochgestuften % regular abbauen?? Das sind aktuell ca 85 Euro pro Jahr mehr die ich zahlen muss!


Wie sollte ich dann jetzt vorgehen wenn ich das zurück kaufen will? Akzeptieren die Versicherer auch Montaliche Raten oder nur einmal den ganzen Betrag?

Danke!


EDIT:

Hätte da noch eine Frage die nicht direkt zum Thema passt. Wie und was bewirkt eigentlich so ein Rabattschutz genau den ich ab 2018 in der Volkasko und Haftpflicht habe? Habe vor kurzem was gelesen das man da trotzdem hochgestuft wird aber nicht mehr bezahlen muss bei der Prämie. Und das sich dann bei einem Versicherungswechsel diese Hochstufung, also diese % auswirken.

-- Editiert von uepps1 am 31.12.2017 09:42

-- Editiert von uepps1 am 31.12.2017 09:47

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von uepps1):

Weiterhin wollte ich falls es eine Möglichkiet gibt nachzuweisen das nicht alles korekt abgelaufen ist

Das ist ja die Crux an der Sache.... es ist alles korrekt abgelaufen. Offiziell eben. Da gibt es keinenn Hebelpunkt zum ansetzen.

Zitat:

Was denkst du bzw Ihr? Sollte ich das zurück kaufen oder die nächsten Jahre die hochgestuften % regular abbauen??Akzeptieren die Versicherer auch Montaliche Raten oder nur einmal den ganzen Betrag?

Genau diese Fragen muß du mit deinem Versicherer/Makler klären ob es überhaupt noch im Nachhinein geht & sich rechnet


Zitat:
Wie und was bewirkt eigentlich so ein Rabattschutz genau den ich ab 2018 in der Volkasko und Haftpflicht habe?

Die genauen Vertragsbedingugen sagt dir dein Versicherer.
Kann dir nur sagen wie es in meinem Vertrag ist, ich habe pro Jahr einen "Freischuss" sprich egal was passiert es gibt keine Hochstufung & die SF bleibt erhalten. Knackpunkt: man sollte das nicht als Freibrief sehn jedes Jahr ordentlich die Versicherung zu schröpfen...sonst hat man später uU. nicht nur beim eigenen Versicherer ein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Habe vor kurzem was gelesen das man da trotzdem hochgestuft wird aber nicht mehr bezahlen muss bei der Prämie. Und das sich dann bei einem Versicherungswechsel diese Hochstufung, also diese % auswirken

Ja das stimmt, der Prämie geht nur nicht hoch, weil der Schutz virtuell bei der bestehenden Versicherung greift, jedoch die schadenfreie Jahre werden trotzdem gerechnet.
Zitat (von uepps1):
1500 ist schon ein genaz schönen Happen den zurück zu kaufen um wieder sauber zu werden.

Das kann man selbst ausrechnen, bzw den Vertreter / Makler vor Ort berechnen lassen.
Wenn die Hochstufung mal angenommen nur 100€ pa sind und man schon in den höchsten Klassen der schadenfreien Jahre ist (SF30 und mehr), würde sich hier ein zurück Kaufen nie auszahlen, da man ohne Unfall kaum noch von den mehr spürbar an Rabatten erhält.
Dagegen ist man bisher z.B SF15 und wird nach SF 6 hoch gestuft, wird so eine Prämie im Jahr gleich mal 300 € oder sonst was teurer. Damit wäre der Rückkauf eben die günstige Variante, denn man braucht 9 Jahre um den heutigen Rabatt zu erhalten und gleichzeitig wäre ohne Unfall der Rabatt spürbar vergrößert geworden (SF24 im Bespiel).
Da hier niemand die Zahlen kennt, und die oben verlinkte Tabelle nur Allgemein mit der Hochstufung ist, denn es gibt Versicherer welche die Hochstufung auch anders gestalten, muss man sich hier wohl vom Versicherungsvertreter beraten lassen.
Zitat (von uepps1):
Wie sollte ich dann jetzt vorgehen wenn ich das zurück kaufen will?

Der Versicherung mitteilen, das man den Schaden denen ab Kaufen will.
Zitat (von uepps1):
Akzeptieren die Versicherer auch Montaliche Raten oder nur einmal den ganzen Betrag?

Hier kann wohl nur die Versicherung selbst Auskunft geben, ein Pflicht das Ratenzahlung anerkannt werden muss, ist nicht bekannt. Denkbar wäre bestimmt, das eine Versicherung bei einem langjährigen Kunden hier Entgegenkommen zeigt.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe mal den Ordner mit den Unterlagen raus geholt.

Es geht ja hier um die Haftpflichtversicherung.

Vor der Höher Stufung für nächstes Jahr: Beitragssatz 29% SF-Klasse SF 16
Nach der Höher Stufung für nächstes Jahr: Beitragssatz 41% SF-Klasse SF 7

Jahresprämie vorher 480,12 / Nachher 566,32

Was denkt Ihr? Zurück kaufen?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Jahresprämie vorher 480,12 / Nachher 566,32

Ein wenig mehr als 80€ pa, sind wohl nicht der Rede wert. Jedoch muss man nur bedenken, man sollte in Zukunft keine Unfälle verursachen, sonst wird es dann heftig. Vor allem hatte man mit dem Unfall eigentlich relatives Glück das es nur ein Astra war, bei einem Mercedes oder BMW gehen selbst kleine Berührungen meist mit Schäden an den eingebauten Sensoren einher, und kann man auch Richtung 4000€ rechnen. Solch einen Schaden wird man dann vermutlich nie zurück kaufen.
Hier wird man sich also selbst einschätzen müssen, wie häufig man selbst in Unfälle verwickelt ist.

Vielleicht sollte man beim nächsten Autokauf auf Details wie PDC und RFK wert legen. Zudem ist wie man oft lesen kann, vielleicht ein günstiges Moped als Rabattretter besser als die Kosten bei den Versicherungen, das erklärt normal auch ein guter Versicherungsvertreter.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Die 80 Euro pro Jahr sind ja auch nicht die Welt. Aber die % schon denke ich.

Wieso wird's ab nächsten Unfall richtig teuer? Habe doch ab nächstes Jahr Rabatt Schutz.

Wo steht eigentlich was von einem Astra?

Also würdest du das alles so lassen und nicht zurück kaufen?

-- Editiert von uepps1 am 31.12.2017 11:07

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Den Rückkauf würde ich mit deinen Versicherungsmarkler besprechen. Meine Versicherung teilt mir z.B. jedes Jahr mit, bis zu welcher Schadenssumme es sich lohnt den Schaden zurückzukaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe keinen Versicherungs Makler.

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