Kündigung vom Kaufvertrag möglich ?

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520902-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vom Kaufvertrag möglich ?

Guten Tag liebes Forum,

Ich bin ein wenig unter zeitlichem Druck.
Kurz zur Situation.

Ich habe im März einen Kaufvertrag zum Neuwagenkauf geschlossen.
Unverbindliches Lieferdatum
Juli 2019.
Ich bekam am Montag 22.Juli den Anruf vom Autohaus dass das angegebene Lieferdatum nicht eingehalten werden kann und es sich auf November ändert.

Nun zu meiner Frage:
Ist es durch die Aussage und Informationen des Autohauses mir möglich den Vertrag zu kündigen?

Ich würde mich hier auf Paragraph 323 BGB Absatz 4 berufen.
( Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

Vielen Dank für die Antwort und die Hilfe

Problem nach Autokauf?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat:
die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.


Und die Vorraussetzungen stützt du genau auf was?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
fb520902-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da das Autohaus/ Hersteller den Vertrag nicht einhalten kann und auch die 6 wöchige ( Pufferzeit) und anschließende 2 wöchige Frist ja bei weitem überzogen wird.
Da das ganze schon im Juli bekannt wurde denke ich dass die Voraussetzungen dadurch ja gegeben sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb520902-98):
Da das Autohaus/ Hersteller den Vertrag nicht einhalten kann

Das weis man nicht, denn zum einen ist es ja noch nicht November, zum anderen kann es auch schneller gehen..

Der Verkäufer ist derzeit noch nicht ein mal in Verzug.

ich würde jetzt erst mal beim Verkäufer Verzug auslösen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Dem würde ich mich anschließen.

Besteht zur Not vielleicht auch ein Widerrufsrecht? Und macht der Verkäufer überhaupt Probleme/vielleicht ist er ja sogar damit einverstanden, vom Vertrag Abstand zu nehmen bei einer derart verzögerten Lieferung.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer ist derzeit noch nicht ein mal in Verzug.

Genau für diese Situation gibt es doch den Paragraphen, den der Fragende genannt hat; gerade schon bestehender Verzug wäre im Rahmen dessen nicht notwendig.

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#6
 Von 
fb520902-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihn in verzug zu stellen ist ja erst ab mitte September möglich.
Dann mit der Frist von 2 Wochen, das ist soweit klar...

Nur habe ich jetzt bis zum 31.7. Die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb520902-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Dem würde ich mich anschließen.

Besteht zur Not vielleicht auch ein Widerrufsrecht? Und macht der Verkäufer überhaupt Probleme/vielleicht ist er ja sogar damit einverstanden, vom Vertrag Abstand zu nehmen bei einer derart verzögerten Lieferung.


Der Verkäufer ist seit seiner Aussage nicht mehr erreichbar gewesen.
Ich habe um einen Termin gebeten dies alles in einem Gespräch zu klären.
Bisher keine Reaktion, ich möchte am Mittwoch mit der Kündigung ins Autohaus gehen,und diese dann im Falle wir uns nicht einigen können übergeben.

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wie kommst du auf Mitte September/die sechs Wochen? Ist das mit vereinbart oder ziehst du das pauschal aus dem "unverbindlichen" Liefertermin?

Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Nach meiner Auffassung kann man sich das "unverbindlich" regelmäßig in die Haare schmieren. Entweder der Verkäufer nennt einen Termin, an dem er sich auch festhalten lässt, oder das fällt ihm im Zweifel selbst auf die Füße.

Ich würde es so machen, wie du sagst; ins Autohaus gehen und dann notwendigenfalls die Kündigung übereichen. Du wartest im Prinzip schon seit März; das kann einerseits ein Hinweis darauf sein, dass du eine lange Lieferzeit praktisch mit in Kauf genommen hast, aber andererseits ist irgendwann auch einfach mal gut.

-- Editiert von Droitteur am 27.07.2019 13:19

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#9
 Von 
fb520902-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kommst du auf Mitte September/die sechs Wochen? Ist das mit vereinbart oder ziehst du das pauschal aus dem "unverbindlichen" Liefertermin?



Ja, ich denke ab Juli muss ich weitere 6 Wochen warten und darf dann danach erst auf die Lieferung bestehen bzw. Ihn in Verzug stellen

Ja, wir wussten und haben die lange Lieferzeit in kaufen genommen, aber weitere fast 4 Monate sind nicht mehr vertretbar.

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#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich hab mal geschaut, woher du die sechs Wochen haben könntest, und anscheinend handelt es sich also tatsächlich um üblicherweise getroffene Vereinbarungen - die genau genommen dann gar nicht mehr so unverbindlich ist, wie behauptet wird -, und ich bezweifle dennoch, wie oben schon angedeutet, dass das unbedingt einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Allerdings geht es bei dir ja glücklicherweise ohnehin um den anderen Fall, dass bereits jetzt eine nochmal deutlich längere Lieferung in Aussicht gestellt wird.

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