Hallo. Ich habe eine Frage zur Gewährleistung beim Autokauf.
Ich hab am 11.05.2011 einen Gebrauchtwagen beim Händler für privat gekauft, TÜV wurde unmittelbar vorm Kauf Anfang Mai neu gemacht, es wurden keine Mängel festgestellt. Vorgestern hat mich nun das Ausrücklager verlassen, die Werkstatt meines Vertrauens erklärt, dass das Ausrücklager und die Kupplung neu gemacht werden müssen. Bin grad mal 1500 km gefahren, gilt das schon als typischer Verschleiß, oder greift hier auch die Gewährleistung und der Händler hat die Pflicht, das Auto instand zu setzen?!
Ich würde den Händler morgen gerne mit juristischen (?) Tatsachen begegnen, falls dieser sich auf stur stellt.
Danke für Eure Ratschläge!
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Kupplung - Verschleiß - Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Heißt also, direkt an die Garantie wenden?!
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Hallo,
die Kupplung und deren Lager sind nunmal Verschleissteile und haben mit Garantie oder Gewährleisstung nichts zu tun.
Sie können dem Händler somit viel sagen, aber zahlen müssen sie sowas in dem fall selber...
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quote:
Bin grad mal 1500 km gefahren, gilt das schon als typischer Verschleiß, oder greift hier auch die Gewährleistung und der Händler hat die Pflicht, das Auto instand zu setzen?!
Ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel liegt vor, wenn der Sachmangel nicht auf normalem Verschleiß beruht.
Für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels Anhaltspunkte sein.
Weiteres wäre nur durch eine gutachterliche Prüfung zu ermitteln.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
die Kupplung und deren Lager [...] haben mit Garantie oder Gewährleisstung nichts zu tun.
Im Garantiepass werden "Lager" allerdings unter dem Punkt Getriebe und Differential aufgeführt. Also müssten die doch zumindest 40% der Kosten entsprechend km Laufstand übernehmen?! Oder seh ich das falsch?
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Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen (§ 443 BGB
).
Welche genauen Bedingungen hier gelten würden, müsste man daher der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.
Und wenn da Lager aufgeführt sind, dann gilt die Garantie auch dafür.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ob es sich bei einer defekten Kupplung im normalen Verschleiß handelt, hängt doch wohl entscheident von der Laufleistung des Fahrzeugs ab. Insofern wunder ich mich, dass bei der Frage nach Gewährleistung oder nicht, fast nie angegeben wird, wieviel km das Fahrzeug bereits gelaufen ist.
Gruß
Uwe
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Wie bereits ausgeführt kann die Frage aufgrund des kurzen Sachverhalts nicht beantwortet werden.
Wieviel km hatte das Fahrzeug bei Kauf bereits gefahren? Wie alt ist das Fahrzeug?
Was heißt: "Gebrauchtwagen beim Händler für privat gekauft"
Was steht im Vertrag bezüglich der Gewährleistung? Wer ist laut Vertrag Vertragspartner?
Sollte der Kauf gewerblich erfolgt sein liegt die Beweislast, dass kein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war aufgrund der Beweislastumkehr beim Verkäufer.
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-- Editiert am 21.07.2011 09:36
Heut morgen mit Fa. Intec telefoniert, Schadensmeldung abgegeben, Werkstatt hat denen den Kostenvoranschlag geschickt, gerade telefonisch die Rückmeldung bekommen, dass der Fall abgelehnt wird. Begründung sei, dass Ausrücklager nicht Teil der Garantie seien, wortwörtlich heisst es
quote:.
Da haben wir nix mit zu tun!
Also mal an die Experten hier:
quote:
Im Garantiepass werden "Lager" allerdings unter dem Punkt "Getriebe und Differential" aufgeführt.
Ist es also richtig, dass Ausrücklager nicht unter diesen Punkt fallen?
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Ist es also richtig, dass Ausrücklager nicht unter diesen Punkt fallen?
Hier ist 123recht.net, nicht 123automechaniker.net.
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quote:
Ist es also richtig, dass Ausrücklager nicht unter diesen Punkt fallen?
Woher sollen wir das denn wissen?
Deine Garantieerklärung wirst du schon selbst lesen müssen.
Oder abschreiben und hier reinstellen.
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