Kurz vor Gerichtsverhandlung - Insolvenz

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
orchidee2383
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurz vor Gerichtsverhandlung - Insolvenz

Ich habe mir einen gebrauchten Seat Ibiza gekauft, unfallfrei. Nach einem späteren Gutachten vom ADAC wurde festgestellt, dass die ganze rechte Seite neu verspachtelt wurde. Darufhin habe ich mich mit dem Vorbesitzer in Verbindung und gefragt, seit wann dieser Schaden besteht. Dieser teilte mir mit, dass er das Auto auch als unfallfrei gekauft hat und das Auto aus genau diesem Grund zurückgegeben hat. Bei him behauptete der Verkäufer, dass er von dem Schaden nicht gewusst hat. Daraufhin haben wir einen Anwalt eingeschalten, das Autohaus hat erneut behauptet, dass sie von nichts wüssten, da wir aber den Schriftverkehr von dem Vorbesitzer hatten, haben wir uns nicht darauf eingelassen. Jetzt sollte die Sache vor Gericht, letzte Woche kam die Vorladung für März 2011. Heute jedoch hatte ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten worin stand, dass die Vorladung abgesagt ist da das Autohaus Insolvenz angemeldet hat.
Nun meine Frage: Was kann ich jetzt noch tun?
Der Verkäufer hat mich mit dem Auto defintiv betrogen, dass Auto wäre mit dem großen Schaden mind. 2000 € weniger wert. Und meinen Anwalt musste ich ja auch schon bezahlen. Bleib ich jetzt auf Allem sitzen, nur weil er Insolvent ist?

-----------------
""




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1184x hilfreich)

JA, ohne Prozess kein Urteil und ohne dieses keine Vollstreckung. Aber da wird eh nichts zu holen sein.

Du kannst aber immer noch Strafantrag stellen, das bringt aber kein Geld ein.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
das Problem ist leider, das die Forderung strittig ist. Und selbst wenn sie es nicht wäre, hättest du nur noch die Möglichkeit deine Forderung zur Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Wo in aller Regel auch nichts zu erwarten ist. Du bleibt wohl auf dem Schaden sitzen! Dir bleibt, zur Genugtung, noch eine Strafanzeige wegen Betruges gegen den Geschäftsführer bzw. Inhaber.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Käme natürlich darauf an, welche Geschäftsform das Autohaus hatte. Wenn es nämlich eine GdBR ist, könnte man ja versuchen, eine vbuH daraus zu konstruieren, dann könnte man evtl. in ein paar Jahren doch noch an das Geld kommen, da dann ja der Verkäufer mit seinem persönlichen Vermögen haftet.

Chance ist zwar gering, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.184 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.