Leasing PKW

8. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
papainnot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 20x hilfreich)
Leasing PKW

Hallo liebe Community,

Folgender Sachverhalt:
Kunde holt Leasing Neu-PKW und unterschreibt Übernahmeprotokoll "ohne Mängel". Es regnet und bei der erstmöglichen Tank Gelegenheit nach ca. 1/2 Stunde bemerkt Kunde 2 Steinschläge in der Windschutzscheibe. Kunde ruft sofort beim Händler an und meldet den Schaden. Händler und Leasinggeber verweigern nach monatelangem hin und her eine Kostenübernahme und verweisen auf das Protokoll sowie die Möglichkeit, dass der Schaden auch intern innerhalb der halben Stunde (Fahrt durch Düsseldorf zur Tankstelle) passieren hätte können. Meine Frage dazu: Kann vom Kunden verlangt werden, dass er jede Eventualität sofort bei Übernahme erkennen muss?
Besten Dank für Euren Input!

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Kann vom Kunden verlangt werden, dass er jede Eventualität sofort bei Übernahme erkennen muss?


Bei zwei (!) Steinschlägen in der Frontscheibe sehe ich keine Eventualität.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Kann vom Kunden verlangt werden, dass er jede Eventualität sofort bei Übernahme erkennen muss?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Nun geht es hier nicht um "jede Eventualität", sondern um auffällige, sichtbare Mängel.
Da wird der Kunde erhebliche Probleme haben, zu argumentieren, das diese vorhanden waren, obwohl er das Gegenteil schriftlich bestätigt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Kann vom Kunden verlangt werden, dass er jede Eventualität sofort bei Übernahme erkennen muss?

Nein.
Man unterscheidet sichtbare Mängel und verdeckte Mängel.
Nur bei sichtbaren Mängeln wird erwartet, dass man sie bei Übergabe entdeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Nur bei sichtbaren Mängeln wird erwartet, dass man sie bei Übergabe entdeckt.
Und da zwei Steinschläge in der Windschutzscheibe sichtbar sind ...

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