Leasing - Todesfall

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Leasing - Todesfall

Hallo !

Ich frage hier für einen Bekannten und zwar hat der folgendes Problem:

Ein Auto wurde geleast und zwar als Firmenfahrzeug für die Gastronomie. Der Besitzer/Geschäftsführer ist verstorben und die Erben führen das geschäft weiter. Der verstorbene Besitzer hat den Leasingvertrag ( leider habe ich den nicht einsehen können ) extra mit einer Versicherung im Falle seines Todes abgeschlossen.
Nun meinen die Erben natürlich, dass der Wagen dann vollständig in deren Besitz übergeht.
"Moment !", sagt der Autohändler,"so einfach geht das nicht !" Der verstorbene war krank, das hätte er angeben müssen ! Beim Vertragsabschluss war davon aber nicht die Rede und die versicherung war ja nun extra dafür abgeschlossen, wenns denn wirklich mal passiert.

Hat der Erbe nun Anspruch auf den Wagen oder muss er jetzt sogar den Leasingvertrag weiterführen ?

Gruß und Dank

Carsten

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Lieber erst mal genau nachlesen - normalerweise deckt so eine Versicherung nur die Leasingraten ab und das Fahrzeug muß dennoch zurückgegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Wieso sollte ein ein gemietetes Auto den Besitzer wechseln, wenn der Mieter verstirbt?
Ich denke, hier sind nur die ausstehenden Raten gemeint, welche durch die Versicherung bezahlt werden. Ob das Fahrzeug dann sofort oder am Ende der Laufzeit zurueck gegeben werden muss, weiss ich nicht.
(Nebenbei: ich denke, diese Art der Versicherung versichert/nutzt ausschliesslich den/dem Vermieter - daher verstehe ich nicht, wieso solche Versicherungen in so einem Fall abgeschlossen werden.)

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen