Leasingfahrzeug nach Rückgabe verschwunden

7. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go612518-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingfahrzeug nach Rückgabe verschwunden

Hallo zusammen.
Ich habe vor fast einem Monat mein Leasingfahrzeug zurückgegeben, bei dem Händler, von dem ich es auch geholt hatte. Dazu kam ein Sachverständiger von der DEKRA. Ich wollte dann wissen, ob alles gepasst hat, aber mir wurde nur gesagt, dass die DEKRA das direkt an die Leasingbank weiterleiten und ich nichts vom Autohaus bekomme. Das Fahrzeug ließ ich direkt dort. Ein Rückgabeprotokoll habe ich nicht bekommen, da das laut dem Autohaus die DEKRA mit der Bank klärt. Da mir das logisch vorkam, und die DEKRA ja unabhängig ist, hab ich dabei auch kein Problem gesehen und das Fahrzeug dort gelassen. Jetzt hat sich auf einmal die Leasingbank gemeldet, dass sie sich mit dem Autohaus wegen der Abholung in Verbindung gesetzt hat, und von diesem mitgeteilt bekommen hat, dass ich das Fahrzeug hätte. Mit mir wollte das Autohaus nicht reden (angeblich nur Azubis im Haus). Jetzt geht mir ehrlich gesagt ganz schön der Arsch. Ich habe außer meiner Frau, die mich abgeholt hat, keinen Zeugen, dass ich das Auto abgegeben habe, Dokumente hab ich auch keine. Was hab ich denn jetzt für Möglichkeiten, falls das Fahrzeug wirklich nicht gefunden wird im Autohaus?

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von go612518-65):
Was hab ich denn jetzt für Möglichkeiten, falls das Fahrzeug wirklich nicht gefunden wird im Autohaus?

Da man offenbar keinen Nachweis hat, jemals ein Auto dort abgegeben zu haben, kann das am Ende recht teuer werden.

Von daher sollte man nochmals intensivst über mögliche Nachweise nachdenken ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 69x hilfreich)

Der Beschreibung nach hat man doch einen weiteren Zeugen?

"

Zitat (von go612518-65):
Dazu kam ein Sachverständiger von der DEKRA.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14235 Beiträge, 4432x hilfreich)

Hallo,

wenn es ein seriöser Händler ist (kannst nur du beurteilen), dann ist erstmal von einem Versehen auszugehen. Etwa das die Dokumente vertauscht wurden, oder bei der Eingabe in den Computer ein Zahlendreher aufgetreten ist (das wäre auch bei der Bank möglich).

Zitat:
Ein Rückgabeprotokoll habe ich nicht bekommen, da das laut dem Autohaus die DEKRA mit der Bank klärt.
Mindestens eine Quittung hätte es aber geben müssen, darauf sollte man bestehen. Ähnlich wie bei der Abgabe an eine Werkstatt, dort bekommt man auch eine Auftragsbestätigung o.ä.
Aber im Nachhinein - oder wie wir von außen - ist man immer schlauer; bringt jetzt nichts mehr.

Zitat:
... falls das Fahrzeug wirklich nicht gefunden wird im Autohaus?
Wenn es sich wirklich noch dort befindet sollte wird es irgendwann auch wieder gefunden.
Ich würde mal überlegen, mich selber dort ein wenig umzusehen. Autohäuser sind ja zum Glück mehr oder weniger offen, die wollen ja verkaufen (im Gegensatz zum Lager eines Elektronikmarktes z.B.).
Ein gutes Erkennungsmerkmal ist oft die Umweltplakette, und sein eigenes Auto wird man ja sowieso an irgendwelchen Kleinigkeiten erkennen denke ich.

Was ist denn mit den Papieren und Schlüsseln? Du könntest bei dem Autohaus nach der Akte fragen (oft haben die so Auftragsmappen, wo auch die Schlüssel rein kommen).

Ansonsten wäre das Fahrzeug dann als "vermutlich unterschlagen" anzuzeigen. Damit bekäme man vielleicht die Info, dass es wieder zugelassen wurde (was ein großer Schritt wäre).

Zitat:
Der Beschreibung nach hat man doch einen weiteren Zeugen?
Das war auch mein erster Gedanken. Aber ob das reicht?
Zur Beweislastumkehr ist mir das deutlich zu wenig.

Außerdem kann der Zeuge gar nicht wissen, ob das Fahrzeug nach der Begutachtung bei dem Händler verblieben ist, oder doch dem Leasingnehmer wieder mitgegeben wurde (warum auch immer).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go612518-65
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ist mir auf jeden Fall eine Lehre... Ich bin heute selbst nochmal zum Autohaus gefahren (konnte nicht mehr schlafen gestern^^). Das Auto stand auf dem Parkplatz gegenüber. Ohne Nummernschild, aber gottseidank noch mit Plakette innen aufgeklebt, wo das Nummernschild ja zu sehen ist, sowie mit frei sichtbarer Identifikationsnummer unter der Scheibe. Habs gefilmt, damit hab ich meinen Nachweis, dass das Fahrzeug dort steht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Der Beschreibung nach hat man doch einen weiteren Zeugen?

Den zu finden könnte problematisch werden, ob er sich noch erinnert steht auf einem anderen Blatt.
Und vermutlich könnte er auch nur bezeugen das der TS und das Auto dort waren, aber nicht, ob das Auto dort verblieben ist.



Zitat (von go612518-65):
Das Auto stand auf dem Parkplatz gegenüber. Ohne Nummernschild, aber gottseidank noch mit Plakette innen aufgeklebt, wo das Nummernschild ja zu sehen ist, sowie mit frei sichtbarer Identifikationsnummer unter der Scheibe. Habs gefilmt, damit hab ich meinen Nachweis, dass das Fahrzeug dort steht.

Glück gehabt :)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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