Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem, ich habe mein Leasingfahrzeug pünktlich zum vereinbarten Termin über eine Dekra Station zurückgegeben. Bei der Rücknahme wurde auch gleichzeitig durch einen Dekra Sachverständigen ein Gutachten(Minderwertgutachten) erstellt.
Hierbei wurde festgestellt, dass ein reparierter Steinschlag in der Windschutzscheibe beginnt zu reißen, was ein Austausch der Windschutzscheibe erforderlich macht.
Es sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers bei CarGlass reparieren lassen musste.
Nun habe ich den Glasschaden bei der Versicherung(Verti) gemeldet und bekam die Antwort, dass eine fiktive Abrechnung über ein Minderwertgutachten von Glasschäden nicht möglich sei. Dies entspreche wohl nicht der AKB der Versicherung.
Der Schaden muss repariert werden um beglichen zu werden.
Da das Fahrzeug bereits zurückgegeben worden ist und der Leasinggeber das Fahrzeug auch vermarktet hat. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich.
Welche Möglichkeiten habe ich um meine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen?
Der Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet.
Ich bin auch der Meinung, dass das reißen durch mich überhaupt nicht erkennbar war, da dies so minimal ist, dass wenn man es nicht weiß, gar nicht erkennen würde.
Vielen Dank vorab
Leasingrückgabe / Glasbruch bei Übergabe festgestellt / Versicherung weigert sich
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatDer Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet. :
hat man denn Unterlagen von der Übergabe, wo der Schaden bereits vermerkt ist?
ZitatDa das Fahrzeug bereits zurückgegeben worden ist und der Leasinggeber das Fahrzeug auch vermarktet hat. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich. :
Diese Theorie ist schlicht falsch.
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich um meine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen? :
Ich sehe überhaupt keine Ansprüche gegenüber der Versicherung.
ZitatDer Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet. :
Dem Leasinggeber bereits bekanntes muss man regelmäßig dem Leasinggeber nicht nochmals melden.
ZitatEs sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers bei CarGlass reparieren lassen musste. :
Der Leasinggeber möge sich wegen des von ihm selbst verursachten Schadens und der offenbar fehlerhaften Reparatur in Regressfragen an den von ihm beauftragten Dienstleiter wenden.
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Zitathat man denn Unterlagen von der Übergabe, wo der Schaden bereits vermerkt ist? :
leider ist der Schaden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt worden.
Der Schaden wurde jedoch per Mail von dem Dienstleister, welcher die Auslieferung des Fahrzeugs vorgenommen hat, bestätigt.
ZitatDer Leasinggeber möge sich wegen des von ihm selbst verursachten Schadens und der offenbar fehlerhaften Reparatur in Regressfragen an den von ihm beauftragten Dienstleiter wenden. :
Also kurz gesagt, sollte der reparierter Glasschaden, welcher wieder defekt ist, von dem Leasinggeber getragen werden?
ZitatAlso kurz gesagt, sollte der reparierter Glasschaden, welcher wieder defekt ist, von dem Leasinggeber getragen werden? :
Aktuell sehe ich keinen Grund, weshalb der Leasingnehmer da auch nur einen Cent zahlen sollte.
ZitatDer Schaden wurde jedoch per Mail von dem Dienstleister, welcher die Auslieferung des Fahrzeugs vorgenommen hat, bestätigt. :
die Mail hat man ja dann noch
ZitatAktuell sehe ich keinen Grund, weshalb der Leasingnehmer da auch nur einen Cent zahlen sollte. :
Ok dann wende ich mich nochmal an den Leasinggeber mit dem Hinweis, dass der Schaden bereits bestand bzw. durch den Auslieferer erfolgte.
Zitatdie Mail hat man ja dann noch :
Ja die gibt es noch. Ich werde mich damit an den Leasinggeber wenden.
Mal schauen wir er darauf reagiert.
Ich halte euch auf dem laufenden.
So gestern Abend hat sich der Leasinggeber gemeldet. Er meint, dass die Forderung korrekt sei, weil keine Schadensmeldung bei ihnen vorliege und sie nichts davon wissen.
Ich solle das mit meiner Versicherung und dem Dienstleister, welcher den Schaden verursacht hat, selber klären.
Wie soll ich mich an dieser Stelle verhalten? Soll ich den Dienstleister anschreiben und damit konfrontieren?
Oder was meint ihr?
Hat jemand noch nen Tipp oder einen Ratschlag dazu?
Ansonsten würde ich jetzt einen Anwalt dazu befragen.
Vielen Dank
ZitatEs sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers........ :
ZitatIch solle das mit meiner Versicherung und dem Dienstleister, welcher den Schaden verursacht hat, selber klären. :
Wer hat denn damals den Schadenbezahlt? Darüber muss es ja eine Aufzeichnung geben. Der Leasinggeber scheint aber gar nicht der Auslieferer gewesen zu sein, wie du es im ersten Post geschrieben hast.
Wer hat dir denn den Wagen tatsächlich übergeben?
Hier geht es ausschließlich um die Frage der Nachweisbarkeit wer im Endeffekt den Schaden zu tragen hat.
-- Editiert von User am 24. September 2024 10:26
Ja tatsächlich hat ein Dienstleister des Leasinggebers die Auslieferung durchgeführt und auch den Schaden übernommen.
Das war mir bis vor kurzem überhaupt nicht bewusst, bis ich die Mail nochmal angesehen habe und gesehen habe, dass es eine andere Firma ist.
Also wäre somit der Auslieferer der den Schaden zu übernehmen hat?
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