Leasingrückgabe / Glasbruch bei Übergabe festgestellt / Versicherung weigert sich

15. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingrückgabe / Glasbruch bei Übergabe festgestellt / Versicherung weigert sich

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem, ich habe mein Leasingfahrzeug pünktlich zum vereinbarten Termin über eine Dekra Station zurückgegeben. Bei der Rücknahme wurde auch gleichzeitig durch einen Dekra Sachverständigen ein Gutachten(Minderwertgutachten) erstellt.
Hierbei wurde festgestellt, dass ein reparierter Steinschlag in der Windschutzscheibe beginnt zu reißen, was ein Austausch der Windschutzscheibe erforderlich macht.
Es sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers bei CarGlass reparieren lassen musste.

Nun habe ich den Glasschaden bei der Versicherung(Verti) gemeldet und bekam die Antwort, dass eine fiktive Abrechnung über ein Minderwertgutachten von Glasschäden nicht möglich sei. Dies entspreche wohl nicht der AKB der Versicherung.
Der Schaden muss repariert werden um beglichen zu werden.

Da das Fahrzeug bereits zurückgegeben worden ist und der Leasinggeber das Fahrzeug auch vermarktet hat. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich.

Welche Möglichkeiten habe ich um meine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen?

Der Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet.

Ich bin auch der Meinung, dass das reißen durch mich überhaupt nicht erkennbar war, da dies so minimal ist, dass wenn man es nicht weiß, gar nicht erkennen würde.

Vielen Dank vorab

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von AndreasH2024):
Der Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet.


hat man denn Unterlagen von der Übergabe, wo der Schaden bereits vermerkt ist?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von AndreasH2024):
Da das Fahrzeug bereits zurückgegeben worden ist und der Leasinggeber das Fahrzeug auch vermarktet hat. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich.

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von AndreasH2024):
Welche Möglichkeiten habe ich um meine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen?

Ich sehe überhaupt keine Ansprüche gegenüber der Versicherung.



Zitat (von AndreasH2024):
Der Leasinggeber redet sich auch damit raus, dass der Glasschaden bei ihm gemeldet sein muss, bevor die Rücknahme stattfindet.

Dem Leasinggeber bereits bekanntes muss man regelmäßig dem Leasinggeber nicht nochmals melden.



Zitat (von AndreasH2024):
Es sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers bei CarGlass reparieren lassen musste.

Der Leasinggeber möge sich wegen des von ihm selbst verursachten Schadens und der offenbar fehlerhaften Reparatur in Regressfragen an den von ihm beauftragten Dienstleiter wenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
hat man denn Unterlagen von der Übergabe, wo der Schaden bereits vermerkt ist?

leider ist der Schaden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt worden.
Der Schaden wurde jedoch per Mail von dem Dienstleister, welcher die Auslieferung des Fahrzeugs vorgenommen hat, bestätigt.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Leasinggeber möge sich wegen des von ihm selbst verursachten Schadens und der offenbar fehlerhaften Reparatur in Regressfragen an den von ihm beauftragten Dienstleiter wenden.


Also kurz gesagt, sollte der reparierter Glasschaden, welcher wieder defekt ist, von dem Leasinggeber getragen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von AndreasH2024):
Also kurz gesagt, sollte der reparierter Glasschaden, welcher wieder defekt ist, von dem Leasinggeber getragen werden?

Aktuell sehe ich keinen Grund, weshalb der Leasingnehmer da auch nur einen Cent zahlen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von AndreasH2024):
Der Schaden wurde jedoch per Mail von dem Dienstleister, welcher die Auslieferung des Fahrzeugs vorgenommen hat, bestätigt.


die Mail hat man ja dann noch

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell sehe ich keinen Grund, weshalb der Leasingnehmer da auch nur einen Cent zahlen sollte.


Ok dann wende ich mich nochmal an den Leasinggeber mit dem Hinweis, dass der Schaden bereits bestand bzw. durch den Auslieferer erfolgte.

Zitat (von cirius32832):
die Mail hat man ja dann noch


Ja die gibt es noch. Ich werde mich damit an den Leasinggeber wenden.
Mal schauen wir er darauf reagiert.

Ich halte euch auf dem laufenden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So gestern Abend hat sich der Leasinggeber gemeldet. Er meint, dass die Forderung korrekt sei, weil keine Schadensmeldung bei ihnen vorliege und sie nichts davon wissen.
Ich solle das mit meiner Versicherung und dem Dienstleister, welcher den Schaden verursacht hat, selber klären.

Wie soll ich mich an dieser Stelle verhalten? Soll ich den Dienstleister anschreiben und damit konfrontieren?
Oder was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand noch nen Tipp oder einen Ratschlag dazu?

Ansonsten würde ich jetzt einen Anwalt dazu befragen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von AndreasH2024):
Es sei erwähnt, dass der Steinschlag bei Auslieferung des Fahrzeugs damals durch den Leasinggeber verursacht worden ist und ich diesen im Auftrag des Leasinggebers........
Zitat (von AndreasH2024):
Ich solle das mit meiner Versicherung und dem Dienstleister, welcher den Schaden verursacht hat, selber klären.


Wer hat denn damals den Schadenbezahlt? Darüber muss es ja eine Aufzeichnung geben. Der Leasinggeber scheint aber gar nicht der Auslieferer gewesen zu sein, wie du es im ersten Post geschrieben hast.
Wer hat dir denn den Wagen tatsächlich übergeben?
Hier geht es ausschließlich um die Frage der Nachweisbarkeit wer im Endeffekt den Schaden zu tragen hat.

-- Editiert von User am 24. September 2024 10:26

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AndreasH2024
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja tatsächlich hat ein Dienstleister des Leasinggebers die Auslieferung durchgeführt und auch den Schaden übernommen.
Das war mir bis vor kurzem überhaupt nicht bewusst, bis ich die Mail nochmal angesehen habe und gesehen habe, dass es eine andere Firma ist.

Also wäre somit der Auslieferer der den Schaden zu übernehmen hat?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen