Leasingvertrag darf der erzeuger das Auto aus privaten Gründen wegnehmen

29. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Leasingvertrag darf der erzeuger das Auto aus privaten Gründen wegnehmen

Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.


Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.


Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er nich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.


Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)


Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?


Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.


Ps: das Auto ist auch nicht über den erzeuger angemeldet sondern über einen seiner Freunde oder Kollegen.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.
Wer ist der Erzeuger? Normalerweise schliesst man leasingverträge doch mit Händlern oder Herstellern ab!

Zitat:
da wir dies für Kinderkram empfinden
Dann solltet IHR mal damit anfangen mit dem Kinderkram aufzuhören!!!! Die Korrekte bezeichnung lautet immer noch VATER, ihn Erzeuger zu nennen ist schonmal grosser Kinderkram!

Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre
Durchaus möglich, dass du das Auto nicht fahren darfst. Wenn du es doch fährst, dann kanns sehr teuer enden!

Zitat:
dennoch nimmt er nich mit
Mitnehmen darf er dich, aber fahren darfst du selber evtl nicht.

Ansonsten muss man aber den Vertrag genau kennen um mehr dazu sagen zu können...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ein Leasingvertrag ist im Grunde ein Mietvertrag. Und solche Mietverträge kann man mitunter auch recht schnell kündigen und benötigt dafür gar keinen Kündigungsgrund.

Relevant wäre also mindestens mal der Wortlaut im Vertrag zu Mietdauer und Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.
Wer ist der Erzeuger? Normalerweise schliesst man leasingverträge doch mit Händlern oder Herstellern ab!

Zitat:
da wir dies für Kinderkram empfinden
Dann solltet IHR mal damit anfangen mit dem Kinderkram aufzuhören!!!! Die Korrekte bezeichnung lautet immer noch VATER, ihn Erzeuger zu nennen ist schonmal grosser Kinderkram!

Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre
Durchaus möglich, dass du das Auto nicht fahren darfst. Wenn du es doch fährst, dann kanns sehr teuer enden!

Zitat:
dennoch nimmt er nich mit
Mitnehmen darf er dich, aber fahren darfst du selber evtl nicht.

Ansonsten muss man aber den Vertrag genau kennen um mehr dazu sagen zu können...



Ich fahre dieses Auto nicht sondern bin ledeglich Beifahrer.
Und wir nennen ihn erzeuger da er sich als mein Gatte noch klein war einfach so aus den Staub gemacht hat und sich nicht um ihn gekümmert hat.

Das beantwortet aber meine frage nicht ob er ihm jetzt einfach so fad Auto nehmen kann. Lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Leasingvertrag ist im Grunde ein Mietvertrag. Und solche Mietverträge kann man mitunter auch recht schnell kündigen und benötigt dafür gar keinen Kündigungsgrund.

Relevant wäre also mindestens mal der Wortlaut im Vertrag zu Mietdauer und Kündigung.


Naja soweit ich weiß ist die Dauer bis er es abbezshlt hat und kann den Wagen dann übernehmen. Er hat schon die Hälfte gezahlt.
Aber nur weil ich als Beifahrer mit fahre und ihm das nicht passt kann er doch nicht den Wagen wegnehmen einfach so.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von DieOhneNamen):
Aber nur weil ich als Beifahrer mit fahre und ihm das nicht passt kann er doch nicht den Wagen wegnehmen einfach so.

Einfach so "wegnehmen" von einem Tag auf den anderen wäre nicht legal.

Aber wie gesagt, Verträge können auch ohne Grund gekündigt werden und das mitunter echt kurzfristig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ich fahre dieses Auto nicht sondern bin ledeglich Beifahrer.
Im Eingangspost behauptest du aber noch was ganz anderes! Dortschreibst du doch selber ganz genau, dass du das Auto fährst!
Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ich fahre dieses Auto nicht sondern bin ledeglich Beifahrer.
Im Eingangspost behauptest du aber noch was ganz anderes! Dortschreibst du doch selber ganz genau, dass du das Auto fährst!
Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre


Nein ich selbst habe noch keinen Führerschein wie soll ich dann fahren? Ich bin nur Beifahrer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ich fahre dieses Auto nicht sondern bin ledeglich Beifahrer.
Im Eingangspost behauptest du aber noch was ganz anderes! Dortschreibst du doch selber ganz genau, dass du das Auto fährst!
Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre


Nein ich selbst habe noch keinen Führerschein wie soll ich dann fahren? Ich bin nur Beifahrer.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ich fahre dieses Auto nicht sondern bin ledeglich Beifahrer.
Im Eingangspost behauptest du aber noch was ganz anderes! Dortschreibst du doch selber ganz genau, dass du das Auto fährst!
Zitat:
Nun möchte der ""VATER"" aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre


Nein ich selbst habe noch keinen Führerschein wie soll ich dann fahren? Ich bin nur Beifahrer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Es fehlen wichtige Infos:
Wer ist Leasingnehmer des Fahrzeuges?
In welchem Vertragsverhältnis stehen Vater und Sohn bezüglich des Fahrzeuges?
Meine Vermutung ist, dass der Vater der Leasingnehmer ist und das Auto dem Sohn überlässt, wenn er die Leasingraten an den Vater zahlt.

@DieOhneNamen - Du selbst schreibst einfach nur Unsinn
-----

Zitat (von DieOhneNamen):
Nein ich selbst habe noch keinen Führerschein wie soll ich dann fahren?
Zitat (von DieOhneNamen):
Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre

-----
Zitat (von DieOhneNamen):
Mein Lebenspartner
Zitat (von DieOhneNamen):
mein Gatte

-----
Zitat (von DieOhneNamen):
einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

-----

Und hör auf immer ganze Antworten zu zitieren. Das kann einen beim lesen wahnsinnig machen. Deine Postings sind durch deine inkonsequente Erzählung und deiner Ignoranz von Rechtschreibung und Grammatik schon schwierig genug.

Zitat (von DieOhneNamen):
aus privaten Gründen
Was sind das für private Gründe?

Zitat (von DieOhneNamen):
Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab
Beim Vater?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von DieOhneNamen):
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.


Wer hat mit wem einen Leasingvertrag geschloßen?

Und was genau steht in dem Vertrag?



Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ohne den Inhalt des Überlassungsvertrages zu kennen, kann hier niemand auch nur ansatzweise was deuteln.

Also den Vertrag hier wortwörtlich (Wort für Wort) einsetzen. Namen, etc. brauchen wir nicht.

A hat B ein Auto zu gewissen Konditionen überlassen, und diese Konditionen müssen bekannt sein um den Sachverhalt beurteilen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Es fehlen wichtige Infos:
Wer ist Leasingnehmer des Fahrzeuges?
In welchem Vertragsverhältnis stehen Vater und Sohn bezüglich des Fahrzeuges?
Meine Vermutung ist, dass der Vater der Leasingnehmer ist und das Auto dem Sohn überlässt, wenn er die Leasingraten an den Vater zahlt.

@DieOhneNamen - Du selbst schreibst einfach nur Unsinn
-----

Das ist kein Unsinn. Welch eine Frechheit.
Zitat (von DieOhneNamen):
Nein ich selbst habe noch keinen Führerschein wie soll ich dann fahren?
Zitat (von DieOhneNamen):
Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre

-----
Zitat (von DieOhneNamen):
Mein Lebenspartner
Zitat (von DieOhneNamen):
mein Gatte

-----
Zitat (von DieOhneNamen):
einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

-----

Ja genau.

Und hör auf immer ganze Antworten zu zitieren. Das kann einen beim lesen wahnsinnig machen. Deine Postings sind durch deine inkonsequente Erzählung und deiner Ignoranz von Rechtschreibung und Grammatik schon schwierig genug.

Entschuldige, ich kenne mich leider hier noch nicht richtig aus.

Zitat (von DieOhneNamen):
aus privaten Gründen
Was sind das für private Gründe?

Weil ich nicht nach der Pfeife seines Vaters tanze und nicht so bin wie er mich gerne hätte (also sein vater)

Zitat (von DieOhneNamen):
Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab
Beim Vater?


Ja beim Vater!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DieOhneNamen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von DieOhneNamen):
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.


Wer hat mit wem einen Leasingvertrag geschloßen?

Und was genau steht in dem Vertrag?

Er und sein vater!

Nur das er monatlich die angesetzte raten zahlen soll und wenn Schäden an dem Auto sind er diese zahlen muss.


Gruß charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von DieOhneNamen):
Nur das er monatlich die angesetzte raten zahlen soll und wenn Schäden an dem Auto sind er diese zahlen muss.

Das ist aber kein Leasingvertrag.

Ansonsten:
Zitat (von Harry van Sell):
Relevant wäre also mindestens mal der Wortlaut im Vertrag zu Mietdauer und Kündigung.

Zitat (von AltesHaus):
Also den Vertrag hier wortwörtlich (Wort für Wort) einsetzen. Namen, etc. brauchen wir nicht.

Zitat (von charlyt4):
Und was genau steht in dem Vertrag?





-- Editiert von Harry van Sell am 29.12.2018 15:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat:
Ps: das Auto ist auch nicht über den erzeuger angemeldet sondern über einen seiner Freunde oder Kollegen.


Dann gehört das Auto auch nicht dem Vater, oder wer ist Eigentümer des Autos? Dein Freund bezahlt die Raten an seinen Vater, hat er es schriftlich, dass nach bezahlen der letzten Rate das Auto auch ihm gehört, weil davon steht oben nicht? Oder muss er dann mit dem Freund oder Kollegen weiter verhandeln?

Zitat:
Nur das er monatlich die angesetzte raten zahlen soll und wenn Schäden an dem Auto sind er diese zahlen muss.

Egal welcher Schaden? Das könnte teuer werden, dass Auto ist doch versichert!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht hab ich was überlesen. Aber, wir wissen immer noch nicht, was Vertragsinhalt ist. Ist es ein Kreditvertrag oder aber fällt der PKW nach Ende der "Leasingzeit" an den Eigentümer (wer immer das ist) zurück? Wird also nur die Nutzung bezahlt? Nur dann wäre es doch ein Leasingvertrag.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht hab ich was überlesen.

Nein, hast Du nicht. Trotz mehrfacher Nachfrage nach dem Wortlaut kam da noch nichts.
Ich nehme an, sie muss sich den Vertrag erst noch besorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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