Leasingvertrag üngültig?

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Venge@nce
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingvertrag üngültig?

Habe seit nun 32 Monaten einen laufenden Leasingvertrag über einen SEAT Ibiza.Nachdem ich mich nun für ein anderes Auto eines anderen Herstellers interessiere, kam ans Tageslicht, dass in meinem bestehenden Leasingvertrag Extras reingenommen wurden für den Ibiza , die er gar nicht besitzt, wie zum Beispiel ein 3000 € teures Navisystem. Ich habe noch eine Restlaufzeit von 22 Monaten , würde aber um das Auto auszulösen wesentlich mehr bezahlen, als das Auto in wirklichkeit beinhaltet. Der Händler meinte das wäre so Gang und gäbe, da ich bei Anschaffung dieses Autos einen anderen Vertrag ablösen musste , wurde diese ablösesumme in form von Extras , die aber körperlich nicht in dem Wagen sind reingerechnet. Die Bank wolle schliesslich wissen, wofür diese zusätzliche Summe bei der Anschaffung ist. Ziemlich dumm ist jetzt, das der Originalvertrag nicht mehr auffindbar ist, und wenn ich den bestehenden bei der Leasingbank anforde, all diese Extras reingeschrieben wurden mit meiner Unterschrift. Fakt ist aber, dass ich diese Extras nicht im Auto habe, wei das Navi, andere Felgen und diverse kleinere Dinge. Selbst die Leasingbank sagt bei einem Telefonat:Das ist normal das machen die Händler so, wir haben hier so viele Dinge im Vertrag stehen, dass die Spalte für Zusätze schon fast gar nicht mehr ausreichte. Was kann ich tun, bzw. was kann ich als Druckmittel beim Händler verwenden , so dass ich auf eine Realistische Ablöse komme, oder gar ganz aus dem Vertrag raus, da er durch die falschen Angaben auch zum Zweck einer Ablösefinanzierung nichtig ist? Ich möchte mir ein anderes Auto zulegen, da ich sehr unzufrieden bin, und dann auf Finanzierung, da Leasing nur Nachteile für mich als Privatperson hervorruft, war eben ein sehr guter Verkäufer damals, der mir das Leasing so richtig schmackhaft gemacht hat.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie schreiben, der Vertrag läuft bereits seit 32 Monaten. Nun wollen Sie diesen anfechten, weil die Angaben darin ncht stimmen?

Ich würde sagen, etwas sehr spät.

Wenn die Angaben dort von Ihnen unterschrieben wurden, aus welchen Gründen auch immer, kann man nur sagen, dumm gelaufen!

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Venge@nce
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja eine tolle EMpfehlung : Dumm gelaufen :( . Sehr toll , wie hier die Beiträge abgefrühstückt werden, wenn denn nun damals der Auflösungsantrag ohne grosse Formalität unterschrieben wurde von dem ersten Auto : Unterschreiben sie mal hier ist nur die Auflösung des alten Vertrages. Ich aber weder nach Wagenwert und dem Betrag den der Händler gibt und einer sogenannten Abstandssumme geschaut habe, weil ich da damals in keinster Weise Ahnung von hatte. Habe mich halt mittlerweile erst richtig schlau machen können, dass ein Händler beispielsweise in der Abstandssumme einen Betrag nennen kann, den er in keinster Weise zu rechtfertigen hat. Ich nehme an, dass hier so etwas passiert ist, wie sonst wohl wurden knapp 5000 € mehr reingerechnet in den neuen Leasingvertrag, von denen ich nichts wusste. Wenn das deutsche Recht so schwach ist, dass es da keine Verbraucherrechtlichen Schutzmassnahmen gegen gibt, und dann noch in so einem speziellen Rechtsforum solch dumme Kommentare abgegeben werden : Wie Fällt Ihnen erst nach 32 Monaten auf. Auf welcher Seite stehen die Leute hier auf der des Verbrauchers oder der der Leasingbanken , Autohändler und weiteren Verbrecher die es in diesem Geschäft so gibt. Eins weiss ich, habe ich diesen Vertrag abgelöst, auf welche Art auch immer, werde ich jeden vor Leasing warnen und diesbezüglich noch ein richtiges Fass aufmachen, weil ich so ein Thema Publik machen werde, solche Knebelverträge darf es nicht geben warum dann leasen, wenn einem sehr Trickreich und mit guten Verkaufskenntnissen soviel verschwiegen werden kann. Das ist echt der Hammer!

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Statt Ihren alten Wagen, den Sie wahrscheinlich ohne Anzahlung mit langer Laufzeit finanziert haben, weiterzufahren, haben Sie sich vor 32 Monaten dazu entschieden, einen neuen Wagen zu kaufen. Die Ablösesumme des Darlehns war wohl (wie so oft) höher, als der Inzahlungnahmewert des Wagens. Was soll der Händler also anderes machen, als die Differenz irgendwo hineinrechnen? Ihr Schrei nach Verbraucherschutz und das Schimpfen auf den ach so bösen Rechtstaat ist einfach nur peinlich. Sie sind (sicher) volljährig, können sich in etwa ausrechnen, wieviel Sie im Monat für individuelle Mobilität ausgeben können und haben wie jeder andere Mensch in diesem Lande auch das Recht, einen Vertrag NICHT zu unterschreiben, wenn man sich bis zur Organspende verschuldet.
Da Sie ja aber eine einflussreiche Persönlichkeit zu sein scheinen, die mal ein richtiges Fass gegen Autohändler resp. Abzocker und Betrüger aufmachen will, sollte sich die gesamte Branche warm anziehen. Ansonsten mein ernstgemeinter Rat: lassen Sie das Leasing vertragsgemäß auslaufen, halten Sie sich an die vereinbarten Kilometer und achten Sie auf den Pflegezustand.

Gruß, Wolf.


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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

venence: "...Sehr toll , wie hier die Beiträge abgefrühstückt werden..."

Wenn Sie in dieses Forum gehen um eine Antwort auf Ihre Frage zu bekommen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht immer die Antwort erhalten, welche Sie sich wünschen.

"...da ich bei Anschaffung dieses Autos einen anderen Vertrag ablösen musste , wurde diese ablösesumme in form von Extras , die aber körperlich nicht in dem Wagen sind reingerechnet..."

Wenn Sie das mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, ist der Vertrag auch wirksam.

Hier bleibt Ihnen nur, dass Sie beim nächsten Vertrag mehr darauf achten, was Sie da eigentlich unterschreiben, denn ich kann nichts erkennen, was sittenwidrig wäre.

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

oder einfach BAR zahlen....

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#6
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Naja,

und wer einen Seat für 54 Monate least, der hat mal ganz ehrlich, nicht die Intelligenz gepachtet!!! Mal abgesehen das man bei solch einem Deal alles und zwar alles genau durchzulesen hat!!

Somit noch viel Spass (22months) mit dem alten Klapperkasten!!!

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#7
 Von 
Venge@nce
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Glücklicherweise ist es ja kein Klapperkasten, jetzt scheint es auch noch Leute hier zu geben , die Ahnung von Autos angeben zu haben. Naja, wer nen SEAT Ibiza als Klapperkasten hinstellt. Ich komme ja auch jetzt schon aus dem Vertrag raus und nicht erst in 22 Monaten. Geht ja nur um den Beschiss bei der Ablöse des ersten. Ablöse ist ja alles okay soweit , nur bitte in einer realistischen Summe. Nun denn habe schon diverse Händler an der Hand , die mir das ganze Ablösen und ich mache noch 1600 € Verlust, das ist akzeptabel. Soviel zum Thema Klapperkiste und Intelligenz!

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