Hallo,
bei meinem Firmenwagen (VW Passat, Benziner, EZL 11/2003) wurde gestern nach aufleuchten einer Warnlampe ein Zundungsaussetzer am 4. Zylinder festgestellt. Kann noch ein paar Tage fahre, Termin für gründlichen Check nächsten Dienstag. Nun ist dies ja eine Garantiereperatur. Auf meine Frage, ob ich dann einen Leihwagen bekommen würde hies es "Nein", nur zum aushängenden Werkstatttarif (37 EUR/Tag 150km frei, 37 cent/Mehrkilometer)
Nun bin ich im Aussendienst und es könnten 2 Tage Ausfall bedeuten. Die täglichen Km, die ich fahre belaufen sich auf ca. 350-400. Noch dazu muß ich dagen, daß meine Firma das Fahrzueg an Ihrem Stammsitz (400km entfernt) geleast hat.
Muss nun meine Firma die Kosten für Leihwagen zaheln ??
Gruß
Michael
Leihwagen bei Garantiereperatur ?
Die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller stehen in deren Garantieheften. Einfach mal in der Bordmappe nachschauen. Oft sind kostenlose Leihwagen an bestimmte Fahrzeugkategorien, Servicepakete oder Reparaturzeitüberschreitungen gebunden.
Leztendlich ist es auch eine Sache der Verhandlung mit der jeweiligen Werkstatt.
Gruß, W.H.
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"http://www.vendere-mobile.de"
Danke für die Antwort,
es betrifft ja nicht meinen Geldbeutel, ich muß halt notfalls 2 Tage im Homeoffice arbeiten, aber nach der neuen gesetzl. gewährleistung über 2 Jahre für Neufahrzeuge hätte mich das schon interessiert und verwundert mich nun, daß ich auf den anderen Kosten "sitzenbleibe"
Gruß
Michael
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Ich denk die Frage würde doch etwas falsch gestellt. Schde daß der ersten Antwort das nicht bemerkt hat.
EZL war 11/2003. Das heist neue Schuldrecht und das Auto ist jetzt weniger als 2 Jahre alt.
Dann geht es doch nicht um Garantie sondern um Gewährleistung, oder?
In dem Fall greift BGB, oder?
Das heist, der Käufer muß gleichgestellt werden als ob der Schaden nicht passiert wäre.
Der Verkäufer schuldet Nachbesserung und ersatz von Folgekosten, oder?
Für mich ist es doch klar, daß der Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden muß.
(Es greift natürlich das gleiche Problem wie beim Unfall. Der eigene Wagen wird nicht gefahren und daraus ergibt sich einen Wertvorteil. In dem Fall ist eine kleinere Wagen als Ersatzwagen der Regel um diese Vorteil auszugleichen. Ich denke in Gewährleistungsfall wäre das genauso).
Ich bin aber keinen Anwalt, und überall lese ich, daß der Anspruch auf einen Ersatzwagen nicht besteht.
Warum denn nicht?
Kann eine uns das erklären?
Danke
Alex
Das Problem kenne ich.
Passat V6 4 Motion nach 8 Monaten wg. Xenon in der Werkstatt. Garantiereparatur.
Auch Firmenwagen, leider eben zentral beschafft, nicht beim Händler bei mir vor Ort.
Leihwagen gab's nicht. Auch Beschwerde bei VW brachte nichts.
Bin seit 1 Jahre zufriedener BMW-Fahrer.
Nie wieder VW!
Gut, daß das thema nochmal aufgergriffen wurde,
habe nun gestern mein Fahrzeug wiederbekommen, stand seit dem 24.05. !!! ja, Mai !! in der Werkstatt, da ein Ersatzteil von VW nicht lieferbar war.
Muß heute den Meister noch anrufen, was genau war und was beim Mietwagen berechnet wird.
Das wird dann mein Kollege vom Einkauf mit dem Händler, bei dem das Auto gekauft wurde regeln.
Gruß
Michael
PS: Lt. Werkstatt greift die VW mobilitätsgarantie nur, wenn man liegenbleibt, nicht wenn man dort auf den Hof fährt.
Dann sollte man beim nächsten mal den Wagen vom Hof fahren/schieben und den Anschleppdienst anrufen ;-)
Und jetzt?
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