Mängel arglistig verschwiegen - was jetzt?

14. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängel arglistig verschwiegen - was jetzt?

Hallo!
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe.
Ich habe vor wenigen Tagen ein Auto von privat gekauft, welches im Inserat als technisch einwandfrei angepriesen war. Ebenfalls hat der Verkäufer im Kaufvertrag schriftlich zugesichert, dass keine Mängel und Beschädigungen vorhanden sind. Da ich das Fahrzeug am Wochenende gekauft habe und keine DEKRA bzw TÜV Station mehr offen hatte, habe ich dem Verkäufer geglaubt und bin mit dem Auto nach Hause gefahren.
Gestern habe ich es in die Werkstatt gegeben und siehe da:
- Lenkgetriebe undicht mit Abtropfen
- Bremssattel hinten rechts fest
- Spurstangenkopf vorn links schwergängig
- Antriebswellenlager vorn links außen verschlissen
- Lager der Getriebeeingangswelle kaputt
- Reifen hinten Sägezahn
- Koppelstange hinten ausgeschlagen
Insgesamt schätzte der Werkstattmeister bei der Vertragswerkstatt die Reparaturkosten auf über 2000€.
Was soll ich jetzt tun? Habe ich Anspruch darauf, dass die Mängel vom Verkäufer behoben bzw die Reparaturkosten übernommen werden? Oder kann ich den Wagen gar zurückgeben und mein Geld zurückverlangen?
Ich bitte um Rat!
Lieben Gruß

Problem nach Autokauf?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
Mängel arglistig verschwiegen - was jetzt?

A) Nachweisen, das die Mängel arglistig verschwiegen wurden
B) Schauen ob die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, denn nachweisen das die gesetzliche Sachmängelhaftung greift dürfte etwaselchter sein als die Option A)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! Wie prüfe ich, ob die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
Wie prüfe ich, ob die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde?

Einfach mal in denvertraglichen Vereinbarungen lesen, was da so steht im Zusammenhang mit Wörten wie "ausgeschlossen" oder "Ausschluss".


Oder die Wortlaute hier reinstellen, wenn man Zweifel hat.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

bei allem sollte man auch bedenken, normaler Verschleiss ist kein Mangel. Alles was einnormaler Verschleiss ist ist hinzunehmen.

Zitat:
Was soll ich jetzt tun?
Erstmal abklären, was normaler Verschleiss ist und was nicht.

Zitat:
Habe ich Anspruch darauf, dass die Mängel vom Verkäufer behoben bzw die Reparaturkosten übernommen werden?
Alsoeinfach sagen, ich lasse das in einer Markenwerkstatt machen und du zahlst, dass ist nicht drin. Wenn wirkliche Mängel vorhanden sind (Deine Liste beinhaltet aber auch normalen Verschleiss), dann kann der VK aber auch immer noch nachbessern. Dabei schuldet er dir zum einen keine Reparatur in einer Markenwerkstatt, es kan auch eine Hinterhofwerkstatt sein, zum anderen Schuldet er dir auch keine Neuteile, er kan dann auch gebrauchte verbauen/verbauen lassen, sie müssen nur dem Gleichwertig sein, wie die zum Fahrzeug gehörigen.

Da stellt sich erstmal die Frage, wie alt ist das Fahrzeug, wieviele KM hat es schon hinter sich?

Zitat:
- Lenkgetriebe undicht mit Abtropfen
Jeh nach Alter oder Laufleisstung ist das normaler Verschleiss
Zitat:
- Bremssattel hinten rechts fest
Lässt sich meisst so wieder freigängig machen.
Zitat:
- Spurstangenkopf vorn links schwergängig
Ist ebenso ein Verscchleissteil, daher wieder die Frage nach den KM.
Zitat:
- Antriebswellenlager vorn links außen verschlissen
Du sagst es ja schon selber, Verschleiss.
Zitat:
- Lager der Getriebeeingangswelle kaputt
Lagersind nunmal von Verschleiss betroffen.
Zitat:
- Reifen hinten Sägezahn
Zu wenig Luftdruck?
Zitat:
- Koppelstange hinten ausgeschlagen
Auch das ist Verschleiss.

Meiner meinung nach hast du jeh nach Laufleisstung eher weniger Chancen da was zu bekommen. Mein Tipp wäre eher in eine freie Werkstatt zu fahren und dort die Sachen richten zu lassen, kostet deutlich weniger Geld und du hast dan auch was davon, nämlich Neuteile bei den Verscchleissteilen und somit deutlich länger etwas davon...



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Das Fahrzeug ist ein Audi A3 Bj 2002 mit 170.000 km runter. Ist klar, in solchem Alter kann es Mängel geben! Jedoch hat der Verkäufer sowohl im Inserat als auch im Kaufvertrag zugesichert, dass keine Beschädigungen vorhanden sind und das Fahrzeug technisch im einwandfreien Zustand ist. Wortlaut des Inserats: "Das Fahrzeug steht jetzt technisch perfekt da!" und "Wer ein technisch sehr gutes Auto sucht und lang nichts mehr investieren möchte, ist hier richtig." Und bei solch einem Wortlaut kann es ja wohl nicht sein, dass dann die Werkstatt so viele Mängel findet!
Denkt ihr wirklich, dass ich gar keine Chance habe? Im Kaufvertrag steht übrigens nichts von Ausschluss.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Eine recht schwammige, subjektive Formulierung. Denke nicht, dass man dem Verkäufer da einen Strick draus drehen kann.
Bei einem so alten Auto muss man mit einigen altersbedingten Verschleißerscheinungen leben. Dazu würde ich aus deiner Liste mal streichen:

- (Lenkgetriebe undicht mit Abtropfen)
- Bremssattel hinten rechts fest
- Spurstangenkopf vorn links schwergängig
- Antriebswellenlager vorn links außen verschlissen
- (Lager der Getriebeeingangswelle kaputt)
- Reifen hinten Sägezahn
- Koppelstange hinten ausgeschlagen

Für mich bleiben damit nur 2 Mängel übrig, die unter Umständen auch als solche durchgehen.

Zitat:
Im Kaufvertrag steht übrigens nichts von Ausschluss.


Sicher? Bei einem normalen Vordruck vom ADAC, mobile.de o.ä. ist dies immer enthalten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
Jedoch hat der Verkäufer sowohl im Inserat als auch im Kaufvertrag zugesichert, dass keine Beschädigungen vorhanden sind und das Fahrzeug technisch im einwandfreien Zustand ist.



Zitat (von fb461844-76):
"Das Fahrzeug steht jetzt technisch perfekt da!"



Zitat (von fb461844-76):
"Wer ein technisch sehr gutes Auto sucht und lang nichts mehr investieren möchte, ist hier richtig."



Also ich persönlich sehe hier eher eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung, wenn auch noch schriftlich im
Kaufvertrag ein technisch einwandfreier Zustand zugesichert wird.


@ fb461844-76,

ich an deiner Stelle würde mir in diesem Fall die Meinung eines Juristen anhören.

Kannst du hier im Forum machen oder auch

hier:


http://www.frag-einen-anwalt.de/



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
Ebenfalls hat der Verkäufer im Kaufvertrag schriftlich zugesichert, dass keine Mängel und Beschädigungen vorhanden sind.

Der Verkäufer war wohl KFZ technischer Laie, also dürfte sofern solche Schäden nicht optisch sind für den Laien solche Schäden gar nicht erkennbar sein.
Zitat (von fm89):
Für mich bleiben damit nur 2 Mängel übrig, die unter Umständen auch als solche durchgehen.

Wobei das Kupplungsführungslager schon mal ebenfalls als Verschleiß gewertet werden kann.
Einzig beim Ölverlust am Lenkgetriebe kommt es darauf an, ob man am Abstellplatz schon einen Ölflecken sehen kann oder nicht. Wobei bei den Autos schon der Unterfahrschutz oft das Öl erst mal aufnimmt, bis es äußerlich sichtbar ist.

Zitat (von fb461844-76):
Das Fahrzeug steht jetzt technisch perfekt da!" und "Wer ein technisch sehr gutes Auto sucht und lang nichts mehr investieren möchte, ist hier richtig

Sorry wenn der Spruch bei einem 15 Jahre alten Spruch von einen privaten Verkäufer kommt, dann frage ich erst mal nach seinen Fachkenntnissen nach, ein Laie kann solchen Verschleiß nicht diagnostizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Verkäufer meinte, er sei selbst KFZ Meister. Die Ölflecken waren bereits auf dem Pflaster in der Einfahrt des Verkäufers sichtbar, er meinte jedoch dass diese von einem anderen Fahrzeug stammten. Ich bin mir sicher, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste. Es war nämlich so: Ich hatte abgesprochen, dass ich samstags ca 10:30 anreise, um noch Zeit für einen TÜV oder Werkstatt Check zu haben. Kurz bevor ich ankam, kontaktierte ich den Verkäufer, welcher plötzlich meinte, dass er bis 12 Uhr arbeiten muss. Somit ist für mich im Nachhinein klar, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste. Außerdem verplapperte sich seine Frau, dass er gar nicht arbeiten war, sondern sie einkaufen waren. All das deutet auf ein absichtliches Vertuschen der Mängel hin.

Ich habe mit einem Anwalt telefoniert. Dieser meinte, dass mir ein technisch einwandfreier Zustand zugesichert worden ist, der dann nicht erfüllt wurde. Somit steht der Verkäufer in der Pflicht, die Mängel nachzubessern. Wenn er das nach schriftlicher Aufforderung nicht tun sollte, habe ich die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb461844-76):
Ebenfalls hat der Verkäufer im Kaufvertrag schriftlich zugesichert, dass keine Mängel und Beschädigungen vorhanden sind.



Zitat (von 0815Frager):
Der Verkäufer war wohl KFZ technischer Laie, also dürfte sofern solche Schäden nicht optisch sind für den Laien solche Schäden gar nicht erkennbar sein.



Das ist irrelevant wenn eine Eigenschaft verbindlich zugesichert wurde.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
Der Verkäufer meinte, er sei selbst KFZ Meister.

Na das kann man bei der Handwerkskammer einfach nachfragen, ist er Meister, dürfte das mit der Lenkung schon mal auf seine Lasten gehen. Damit sollte man auf Nachbesserung gehen und diese mit Fristsetzung
[quote=2 zugeordnete Entscheidungen)">VIII ZR 92/06</a> als Leitsatz erwähnt.
Nun es gibt noch jede Menge mehr Verweise, welche kostspieliger als ein Auto sind, ich sage nur am Rande, Hauskauf und Zusicherung des Verkäufers auf technische Eigenschaften. Alle Zusagen eines in dem Fach technischen Laien stellen die Gerichte als Beschaffenheitsangebe an.
Der TE hat jedoch in dem Falle Glück, wenn er nachweisen kann, der Verkäufer ist KFZ Meister, und selbst das muss er nach den von mir genannten Urteilen nicht mal sein, wenn er sich als Fachmann ausgegeben hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch für die zahlreichen Antworten!
Werde im Laufe der restlichen Woche einen Kostenvorschlag der Werkstatt für die erforderlichen Reparaturen bekommen und dann den Verkäufer per Mail benachrichtigen und ihn darüber in Kenntnis setzen. Ich werde versuchen, wenigstens einen Teil des Geldes für die Reparaturen erstattet zu bekommen.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb461844-76):
wenigstens einen Teil des Geldes für die Reparaturen erstattet zu bekommen.
Gruß

Sorry das geht ins Leere, man muss dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung geben, das ist Vorwegnahme und man hat alles verspielt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Ich werde versuchen, wenigstens einen Teil des Geldes für die Reparaturen erstattet zu bekommen.
Das wird nichts werden.

Du musst deinem VK wie schon erwähnt die Möglichkeit geben das selber zu machen. Und dabei kann und darf er auch ohne weiteres Gebrauchtteile verbauen, die es auch nicht mehr lange machen. Wenn dir das recht ist, dan fordere ihn zur Nachbesserung auf, willst du Neuteile, dann kannst du fragen, ob er etwas dazu gibt oder nicht, aber wenn du es anderwo richten lässt, dann muss er rein gar nichts zuzahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Ist dies die Beschreibung zum Fahrzeug:

Zitat:
Das Fahrzeug war 13 Jahre im Besitz einer älteren Dame.
Ich habe im letzten Monat über 3000€ investiert. Das Fahrzeug steht jetzt Technisch perfekt da!
Es wurden erneuert:
Kupplung, Ausrücklager
Zweimassenschwungrad
Zahnriemen mit Wassserpumpe
Getriebe Simmering
Sämtliche Fahrwerksteile
Bremsen
Scheibenwischer
Antriebswellenmanchetten
Kraftstoffleitungen
Haldex Filter und Öl
Motorölwechsel mit Filter
Innenraumfilter
Luftfilter
Teile der Unterbodenverkleidung
Glühbirnen
Getriebeöl
Differentialöl
Bremsflüssigkeit
Radlager

Eventuell habe ich noch was vergessen.
Die verbauten Ersatzteile sind zum teil von Audi oder von qualitativ hochwertigen ersatzteil Firmen. Alle arbeiten wurden von hoch Qualifizirten Fachkräften ausgeführt.
Das Auto hat kein Rost.
….


Bei so einer Beschreibung kann man davon ausgehen, dass bei dem Fahrzeug eine technische Überprüfung durchgeführt wurde, also keine weiteren großen Mängel vorhanden sein können.

Des Weiteren sollte deine Werkstatt mal schauen, ob die oben aufgeführten Reparaturen tatsächlich ausgeführt wurden. Ist das nicht der Fall, geht das eventuell sogar in Richtung Betrug und eine Möglichkeit mit etwas Druck auf den Verkäufer Dynamik in die Sache zu bringen.

Allerdings frage ich mich, wenn man auf sein Problem eine passende Antwort haben möchte, warum man so sparsam mit Informationen umgeht. Warum muss erst jemand anders den wichtigen Teil der Fahrzeugbeschreibung posten und warum machst nicht du das?

Es wurde auch nach der Ausschluss-Klausel im Vertrag gefragt, warum postest du diese nicht?

Das war jetzt nicht unbedingt eine Kritik an dich sondern grundsätzlicher Natur, denn fast in jeder Anfrage wird hier sparsam mit Informationen umgegangen und wenn überhaupt, werden die notwendigen Infos erst nach x Beiträgen geliefert. :(

Noch wichtig, gebe die komplette inserierte Fahrzeugbeschreibung und alle anderen Infos auch deinem Anwalt, denn nur so kann er das Optimale für dich rausholen.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Ja, das ist die Beschreibung! Woher haben sie diese??
Tut mir leid, dass ich diese nicht gepostet habe. Und tut mir auch leid, dass ich manche Informationen unterschlage. Es ist mein erstes Auto und ich habe so etwas noch nie gemacht. Ich bin dankbar für euer Verständnis und eure Hilfe!

Im Kaufvertrag steht:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. [...]"
Unter III. steht dann:
"Der Verkäufer sichert Folgendes zu: Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen."

Und wegen der Chance zur Nachbesserung: Ist ungünstig, da ich das Fahrzeug 550 Kilometer weit weg gekauft habe. Deswegen bleibt eigentlich nur die Chance, dass ich einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekomme.

Wie gesagt nochmal vielen vielen Dank an alle, die hier Kraft und Nerven investieren und mir helfen!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Da sollte man erst mal Urteile wie z.B. OLG München, Endurteil v. 14.12.2016 – 20 U 1458/16 lesen!


Wenn du schon etwas verlinkst, solltest du es auch vorher lesen und verstehen bevor du Hilfesuchende
mit falschen Informationen verunsicherst.


Zitat (von 0815Frager):
Hier wurde der Verkäufer zwar verurteilt. aber eben nur weil er vorgab ein gewerblicher Verkäufer vom Fach zu sein



Diese Aussage ist ganz einfach vollkommen falsch.


Zitat (von 0815Frager):
Alle Zusagen eines in dem Fach technischen Laien stellen die Gerichte als Beschaffenheitsangebe an.



Glaubst du das wirklich!?

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Ja, das ist die Beschreibung! Woher haben sie diese??
Ist diese Frage dein Ernst? Die Frage lautet, wieso du eine solch wichtige Beschreibung nicht selber postest!?

Meine Antworten kannst du als hinfällig beachten!

Zitat:
Und wegen der Chance zur Nachbesserung: Ist ungünstig, da ich das Fahrzeug 550 Kilometer weit weg gekauft habe. Deswegen bleibt eigentlich nur die Chance, dass ich einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekomme.
Nur mal allgemein gesprochen, die Entfernung ist absolut irrelevant. Wen der VK nachbessern will, dann geht dieses Recht vor! Man muss sich halt vorher überlegen, ob man weiter weg kauft oder eher in der Umgebung...

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ob eine Nachbesserung für dich ungünstig wäre ist völlig egal - der Verkäufer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, sonst verlierst du deine Rechte (falls du überhaupt beweisen kannst, dass du welche hast). Also Finger weg von eigenen Reparaturen - selbst wenn jemals eine Geldforderung bestanden hätte, so wäre sie dadurch futsch!

Die Sachmängelhaftung ist also vertraglich ausgeschlossen - so wie üblich und erlaubt "von Privat".
Dann kommst du nur über Arglist/vorsätzliche Täuschung/Betrug weiter, d.h. du hast volle Beweislast dafür, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und dass der Verkäufer auch davon wusste.
Das ist äußerst schwierig.

Grundsätzlich musst du dich mal mit dem Gedanken befassen, dass du einen Gebrauchwagen mit Ausschluss der Sachmängelhaftung in genau dem Zustand kaufst wie du ihn gesehen hast. Wenn du dich nicht selbst davon ÜBERZEUGST, dass die ganzen Anpreisungen stimmen, dann ist das dein eigener Fehler. Hinterher lässt sich da nur ganz selten wieder etwas richten.

Die Kleinanzeige hab sogar ich gefunden.
Gesichert hast du dir die Kleinanzeige hoffentlich ???
Ist der Name der Anbieterin laut Kleinanzeige identisch mit dem Namen der Verkäuferin ... und der Fahrzeughalterin?
Oder in welchem Verhältnis steht die Verkäuferin zur "älteren Dame"? (die erste und einzige Fahrzeughalterin laut Anzeige! > passen die Papiere dazu?)
In welcher Werkstatt (von welchen "hoch Qualifizirten Fachkräften") wurden die Arbeiten ausgeführt?
Hast du dir die Rechnungen über die angeblichen 3000€ aushändigen lassen?

Für mich "stinkt" der Text total und schreit geradezu "Finger weg":
"Es war geplant die Ostsee zu umrunden leider ist was dazwischen gekommen."
Jaja - alles klar! Vor etlichen Jahren hatte ich auch mal einen totalen Reinfall beim Gebrauchtwagenkauf erlebt. Das Auto war angeblich für die Freundin gekauft und hergerichtet - aber die hatte dann ganz überraschend einen Firmenwagen bekommen. Als ich auf der Heimfahrt ein komisches Gefühl hatte, rief ich am nächsten Tag einfach mal die Eltern des Verkäufers an und erfuhr prompt "der hat doch gar keine Freundin". Eine Autowerkstatt am Wohnort des Verkäufers verplapperte sich dann auch noch und dann fand ich sogar die Anzeige für "mein" Auto als es noch als Totalschaden angeboten war (von einem Verwandten "meines" Verkäufers). Zur Krönung hatte mein Verkäufer bald danach die nächste tolle Gelegenheit angeboten ...

Mich hatte die Sache damals viel Nerven und Zeit gekostet. Aber ich konnte den Kauf ohne Anwalt+Gericht vollständig rückabwickeln - und ich war darüber heilfroh. Seitdem ist Gebrauchtwagen-Kauf für mich ein absoluter Horror - und ich zahle lieber mehr und kaufe mit gesetzlicher Gewährleistung von einem Händler am Ort.

Ich versuche ja sonst eher sachlich zu bleiben und Autokauf ist nicht mein Lieblingsthema - aber vielleicht hilft es dir etwas. Da wirst du jedenfalls nur mit Detektivarbeit und reichlich Glück weiterkommen.
Ansonsten war das eben DEIN Lehrgeld um es zukünftig besser zu machen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, danke für die weiteren Antworten. Wusste nicht, dass die Anzeige noch irgendwo online ist.

Ja die Rechnungen habe ich, allerdings kommen dabei niemals 3000€ zusammen.

Und nein, die Leute bei denen ich gekauft habe, waren die Zweitbesitzer und haben das Fahrzeug von der älteren Dame gekauft.

Scheint ganz so als sei das jetzt mein Lehrgeld um beim nächsten Mal alles besser zu machen!

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb461844-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, danke für die weiteren Antworten. Wusste nicht, dass die Anzeige noch irgendwo online ist.

Ja die Rechnungen habe ich, allerdings kommen dabei niemals 3000€ zusammen.

Und nein, die Leute bei denen ich gekauft habe, waren die Zweitbesitzer und haben das Fahrzeug von der älteren Dame gekauft.

Scheint ganz so als sei das jetzt mein Lehrgeld um beim nächsten Mal alles besser zu machen!

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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