Mängel nach Gebrauchtwagenkauf: Händler reagiert nicht auf Anschreiben, KFZ nicht nutzbar - Was tun?

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fakename
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängel nach Gebrauchtwagenkauf: Händler reagiert nicht auf Anschreiben, KFZ nicht nutzbar - Was tun?

Guten Tag,

ich habe im Februar einen Gebrauchtwagen von einem 200 KM entfernten Händler gekauft (unfallfrei, TÜV neu). Im Nachgang stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen nicht fachgerecht instandgesetzten Unfallschaden erlitten hat (Aussagen hiesige Werkstatt). Ferner verliert der Motor plötzlich Öl in solchen Ausmaßen, dass eine Benutzung nicht mehr möglich ist.

Der Händler wurde darüber mehrmals per Fax in Kenntnis gesetzt und um Nachbesserung gebeten. Hierauf reagierte er nur einmalig per Telefonanruf und bestritt meine Aussagen, seither ist Funkstille. Wie soll ich nun verfahren?

Vielen Dank für Ihre Gedanken.

-- Editier von fakename am 28.06.2016 18:07

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Per Einschreiben eine Mängelanzeige senden, mit Frist zur Mängelbeseitigung (nach Datum, mindestens 14 Tage + Brieflaufzeit).Dazu noch die Ankündigung nach ablauf der Frist die Sachenan einen Anwalt zwecks gerictlicher Klärung zu übergeben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fakename):
Händler gekauft (unfallfrei, TÜV neu).

War der Unfallschaden so groß, dass das Auto nun nicht mehr als unfallfrei zu betiteln ist?
Zitat (von fakename):
instandgesetzten Unfallschaden erlitten hat


Dann würde ich an Ihrer Stelle den Kaufvertrag komplett widerrufen und den Kaufpreis zurück fordern.
Sie können den Verkäufer natürlich mit einer ordentlichen Frist (wie oben aufgeführt) um Nachbesserung auffordern. Sollte es sich um ein Unfallwagen handeln, kann der VK das natürlich nicht nachbessern, außer, er stellt Ihnen ein gleichwertiges (oder besseres) Fahrzeug vor die Türe.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fakename
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe bereits 3x Fristen gesetzt. Zweimal habe ich den Händler zur Nachbesserung aufgefordert und zuletzt meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Auf keine dieser Schreiben kam je eine Reaktion.

Recht haben und Recht bekommen - Wie lange kann sich so eine Geschichte auf dem Rechtsweg hinziehen und wie gewiss ist der Ausgang (der besagte Gebrauchtwagen ist Baujahr 1997, KM-Stand 205000)? Ich möchte eigentlich nicht noch mehr Geld, Zeit und Nerven verbrennen, andererseits ist es auch nicht gerade schön zu wissen, 3500,- EUR (Kaufpreis + Nebenkosten) in den Wind geschossen zu haben.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bereits 3x Fristen gesetzt.

Waren das Fristen nach Datum?



Zitat:
Auf keine dieser Schreiben kam je eine Reaktion.

Dann sind sie schlicht nicht angekommen. Oder kann man das Gegenteil beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fakename):
Ich habe bereits 3x Fristen gesetzt.

Wie wurden diese Fristen gesetzt?
WhatsApp (Was ja neuerdings ganz groß in Mode ist...) ?
Fax?
Mail?
Brief?
Einwurfschreiben?
Wenn Einwurfschreiben: Wie lang waren die gesetzten Fristen?
Haben sich die Fristen immer wieder aufgehoben, da Sie ja 3x. Fristen gesetzt haben?

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Martin1312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe vor 3 Wochen meinen neuen Gebrauchten von einem Händler bekommen, direkt bei der 2. Fahrt zur Arbeit bin ich mit dem Fahrzeug liegen Geblieben, nach kurzer Zeit jedoch konnte ich weiterfahren, da sich das Fehlerhafte teil (AGR-Ventil) wohl wieder gelöst hatte, ich habe dann das Fahrzeug in der nächstgelegenen Werkstatt auf meine Kosten auslesen lassen. Das Fahrzeug läuft, aber der Fehler ist nicht behoben und auch in verschiedenen Lastzuständen spürbar.
in den folgenden Tagen stellte ich weitere Mängel fest, auch sicherheitsrelevante, die trotz neuer HU vorhanden sind.
Nachdem ich erfolglos versucht habe, den Händler Telefonisch zu erreichen, habe ich Ihm eine E-Mail und einen Brief mit einer Mängelliste geschickt, in dem ich ihn aufgefordert habe sich mit mir in Verbindung zu setzten, die Frist ist abgelaufen, eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten.

Nun, wie kann ich hier jetzt weiter vorgehen, ich bin dringend auf das Fahrzeug angewiesen.
Kann ich das Fahrzeug Instandsetzen und die Reparaturkosten einklagen?
Das Rückabwickeln des Fahrzeugs kommt für mich eh nicht in Frage.

MfG
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie können einen eigenen Thread eröffnen, statt eine Leiche zu fleddern.

Haben Sie eine Frist gesetzt und die Eigenvornahme angekündigt? Wenn nein, sollten Sie das postalisch nachholen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Martin1312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nein, die Eigenvornahme habe ich noch nicht angekündigt, dieses werde ich jetzt nachholen.
Wie viel Zeit muss ich dem Händler hier geben?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nachdem ich erfolglos versucht habe, den Händler Telefonisch zu erreichen, habe ich Ihm eine E-Mail und einen Brief mit einer Mängelliste geschickt, in dem ich ihn aufgefordert habe sich mit mir in Verbindung zu setzten, die Frist ist abgelaufen, eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten.
Wurde der Brief zumindest als Einwurfeinschreiben versendet? Wenn nicht, dann ist er bestimmt nie angekommen!

Wenn doch, dann stand der Händler sicher 3 mal vor der Türe als du nicht da warst und wollte mit dir sprechen!

Du musst ihm eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, NICHTS anderes!!! Diese Frist MUSS mindestens 14 Tage betragen! Und die Frist muss nachweissbar gesendet sein, heisst also zumindest ein Einwurfeinschreiben...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Martin1312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, nochmal fast 3 Wochen warten werde ich nicht, das Fahrzeug hat Sicherheitsrelevante Mängel (Stoßdämpfer Hinterachse komplett defekt), da fahre ich nicht noch länger täglich 160km mit, die zumindest werde ich morgen erneuern.
Durch die von mir bezahlte Rechnung für das Auslesen des Fehlerspeichers steht ja auch das Datum der Panne fest, seit diesem Tag versuche ich den Händler zu erreichen.
Das der vor meiner Türe stand ist unwahrscheinlich, da er gut 40km weit weg ist.
Der Brief an den Händler ist am gleichen Tag in die Post gegangen, wie die E-Mail gesendet wurde.
Wenn ich eine Rechnung nicht bekomme, die mit der Post gesendet wurde, bekomme ich trotzdem eine Mahnung, auch wenn diese nicht gerechtfertigt ist gilt die vorherig nicht zugestellte Rechnung als Zugestellt.
Warum sollte das bei mir als Privatperson anders sein?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Martin1312):
Nein, die Eigenvornahme habe ich noch nicht angekündigt, dieses werde ich jetzt nachholen.

Das ist Unsinn! Auf keinen Fall selbst eine Reparatur vornehmen lassen! Damit wäre der Verkäufer direkt aus der Haftung raus!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Naja, nochmal fast 3 Wochen warten werde ich nicht
Wenn du den Zugang des Briefes oder der Mail BEWEISEN kannst dann gut, kannst du es nicht beweisen, dann ist halt einfach nichts angekommen! Ob es dir gefällt oder nicht, DU musst es BEWEISEN können!

Zitat:
das Fahrzeug hat Sicherheitsrelevante Mängel (Stoßdämpfer Hinterachse komplett defekt)
Fraglich ob das überhaupt ein mangel ist! Stodddämpfer sind nunmal Verschleissteile, hier würde ich mir eher weniger grosse Hoffnung machen, dass dabei etwas reauskommt.
Zitat:
da fahre ich nicht noch länger täglich 160km mit, die zumindest werde ich morgen erneuern.
Da du diese Kosten sop oder so sehr wahrscheinlich selber tragen müsstest, sehe ich zumindest dabei kein grösseres Problem, bzw gar keines...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Martin1312):
Wenn ich eine Rechnung nicht bekomme, die mit der Post gesendet wurde, bekomme ich trotzdem eine Mahnung, auch wenn diese nicht gerechtfertigt ist gilt die vorherig nicht zugestellte Rechnung als Zugestellt.


Wer hat Dir den den Unfung erzählt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Martin1312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Na mir bleibt nichts anderes über, als zumindest die Stoßdämpfer zu erneuern. Zu Fuß kann ich nicht gehen.
Stoßdämpfer sind Verschleißteile, richtig, aber nicht, wenn die direkt nach dem Kauf Schrott sind. Ist schon eher unverschämt und gewissenlos, das ein Händler ein Fahrzeug so ausliefert!

@Berry
So eine nette Anwaltskanzlei die eine Firma vertritt, bei der ich irgend eine Zeitung abonniert haben soll, von der ich nichts weiß und wo ich auch nie eine Rechnung oder Abbuchung von bekommen habe. Bezahlt habe ich nicht, immer nur die Rechnug Reklamiert, da wurde nicht drauf reagiert, dann kam der Mahnbescheid wo ich dann Einspruch eingelegt habe, Fristgerecht, Gefragt hat danach niemand mehr, es kam nur noch das Urteil und ich durfte den ****** Zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Stoßdämpfer sind Verschleißteile, richtig, aber nicht, wenn die direkt nach dem Kauf Schrott sind. Ist schon eher unverschämt und gewissenlos, das ein Händler ein Fahrzeug so ausliefert!


Das Risiko hat man bei jedem Gebrauchten. Über was für ein Baujahr und wie viele km reden wir denn?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

SCHON WIEDER SO NE LEICHENFLEDDEREI ...



Zitat (von Martin1312):
dann kam der Mahnbescheid wo ich dann Einspruch eingelegt habe, Fristgerecht, Gefragt hat danach niemand mehr, es kam nur noch das Urteil

Doch, da kommt dann noch vor dem Urteil die Zustellung der Klageschrift / Klagebegründung.
Offenbar ist der Brief damit nicht angekommen - der beste Beweise, das Briefe abhanden kommen können ...



Zitat (von Martin1312):
Durch die von mir bezahlte Rechnung für das Auslesen des Fehlerspeichers steht ja auch das Datum der Panne fest,

Nö, damit steht nur das Datum des Auslesens fest und eventuell wann das Problem das erste mal im Fehlerspreicher erfasst wurde - mehr nicht.
Weder die Ursache steht fest, noch wurde der Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert.

Wenn jetzt repariert wird, kann der Händler sich deshalb ganz einfach mit "eigenmächtige Selbstvornahme" aus der Haftung verabschieden.

Wenn man das riskieren will - dann reparieren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Martin1312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler bekommt eine PzU, geht Montag raus, dann hat er 14 Tage nach Erhalt Zeit, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Abwarten.
Die Stoßdämpfer habe ich gemacht, sollte der die nicht bezahlen, werde ich nicht daran sterben, wenn ich die Kosten für die Ersatzteile und meine Zeit für den Tausch selber trage., Sicherheit ist mir wichtiger!
Aufgelistet sind die trotzdem.

Mit freundlichen Grüßen
Martin

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