Mängelbeseitigung Nachbesserung

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Mängelbeseitigung Nachbesserung

Hallo,
ich habe am SA in einem 250 km entfernten Ort einen Gebrauchtwagen gekauft (Händler, der aber "privat" verkauft haben will). Der Wagen hat einige Mängel, die mir beim Kauf offengelegt wurden (das war o.k). Der Wagen hat eine Klimaanlage, die angeblich funktioniert (hat der Verkäufer ständig betont). Um seine ehrlichen Absichten zu untermauern, stellte er mit anheim, den Vorbesitzer telefonisch zu kontaktieren , um mich nach dem Zustand des Fahrzeuges nochmals erkundigen zu können. Dies tat ich und der Vorbesitzer gab den Hinweis, die Klima wäre defekt. Nun bin ich Laie und an diesem Tag war es recht frisch, so dass während der Probefahrt tatsächlich kalte Luft aus der Lüftung kam. Der Verkäufer beharrte auf seiner Aussage, die Klima ginge. Da der VK das Fahrzeug nicht vom Vorbesitzer sondern von einem Zwischenhändler hatte, ging ich davon aus, der mögliche Schaden wäre rep. und somit alles o.k.

Weit gefehlt: der Werkstattcheck zuhause ergab, dass die Klima tatsächlich defekt ist. Ich informierte den Händler umgehend, der zunächst abstritt, dass ein Defekt vorlag, dann von mir verlangte, ich solle den Wage zwecks Rep. die 250 km (einfache Fahrt) auf mich nehmen, damit der den Wagen bei sich rep. lassen kann, wollte die Fahrtkosten aber nicht übernehmen.

Ich schlug ihm vor, die Klima hier machen zu lassen (Befüllung ca. 75 Euro). Er willigte ein, diese Kosten zu übernehmen. Nun stellte sich bei der Rep. heraus, dass ein Relais ausgebaut war, diese zusätzliche Fehlersuche + Einbau bedeutete Mehrkosten (Arbeit) in Höhe von ca. 60 Euro. Die Gesamtkosten habe ich dem VK in Rechnung gestellt, worauf er wütend ablehnte, ich hätte ihn informieren müssen (Mehrkosten), er will nur die 75 Euro zahlen, er hätte das alles bei sich billiger machen lassen können, lehnte aber Fahrtkostenersatz weiter ab. Er bot an, das Fahrzeug sofort zurückzunehmen- allerdings ohne Übernahme der schon für mich angefallenen Kosten in Höhe von ca. 100 Euro für AU etc. und ohne Spritkosten.
Sollte ich den Fall einem Anwalt übergeben wollen, verlangte er zudem, ich dürfe das Auto dann ab sofort nicht mehr fahren bzw. zulassen (wg. Wertverlust).

Das Fahrzeug wurde als Bastlerfahrzeug verkauft, allerdings würde eine Sachmängelhaftung oder Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Frage: kann der VK sofort das Auto zurückverlangen? Kann ich eine Nachbesserung hier auf seine Kosten vornehmen lassen? Wer muss die Fahrtkosten tragen im Fall einer Rücküberführung? Wer zahlt die schon angefallenen Werkstattkosten?

Vielen Dank für Eure (hoffentlich) zahlreichen Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
viele Fragen, viele Probleme.
Wie bereits schon gesagt, Bastlerautos müssen auch solche sein.
Nachbesserungsrecht hat der Verkäufer.
2 - 3 Versuche.
Sollten Reparaturkosten und Verkaufspreis nicht nicht zusammen passen, kann Rücknahme verlangt werden.
Die Freigabe der Rep. zu Hause galt nur für die Befüllung, wenn also Teile fehlen und Repariert werden muss, ( Siehe Bastlerauto) ??
Auch kommt es auf das Auto an : Marke, Bj, KM STand und was wurde bezahlt?
Wenn Sie bewusst ein BASTLERAUTO gekauft haben muss auch mit Mängeln gerechnet werden ??

Gruß Spezi

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#2
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

es geht mit ja nicht um die Beseitigung weiterer eventuell auftretender Mängel, sondern im Kern um folgende Frage:

Die Klima sollte bei Übergabe funktionieren, tat es aber nicht, da wie sich in der Werkstatt herausstellte, nicht nur Befüllung zu niederig war, sondern auch das notwendige Relais ausgebaut war. Die Klima konnte also bei Übergabe überhaupt nicht funktioniert haben.

Recht auf Nachbesserung o.k., auch vom Wert des Autos aus gesehen, aber: wer übernimmt die Fahrtkosten??

Danke .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
das ist immer das Problem. Wenn man irgendwo etwas kauft, sei es im Urlaub oder sonst, kann man die gekaufte Ware nur dort Reklamieren, wo man sie gekauft hat.
Niemand kommt auf die Idee, einen Wasserkocher, den man in der Nachbarstadt gekauft hat, im Reklamationsfall mit Fahrtkostenerstattung zurück zu bringen.
Karstadt würde sich totlachen wenn Sie denen das Bus Ticket vorlegen würden.
Ich muss einfach damit rechnen, das ich dann zu Händler hin muss und 250kM fahren habe.

Gruß Spezi

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