Mängelbeseitigung nicht erfolgt. Wo ist der Erfüllungsort?

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tini0408
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängelbeseitigung nicht erfolgt. Wo ist der Erfüllungsort?

Hallo,

Ich habe am 28.08.18 ein Auto in einem ca 100 km entfernten Autohaus gekauft.
Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen für knapp 11.000 Euro.
Bei der Besichtigung fiel auf, dass der Wagen an der Heckklappe einen kleinen Lackschaden hat.
Vertraglich wurde festgehalten, dass die Ausbesserung noch vor der Übergabe des Fahrzeugs in der eigenen Werkstatt stattfindet.

Am 14.09. habe ich das Fahrzeug mit besagtem Mangel abgeholt.
Am 12.09. sowie am 13.09. erfolgte ein telefonischer Kontakt mit dem Verkäufer, der mir versicherte, dass das Fahrzeug abholbereit wäre.
Er selbst wäre nicht vor Ort, der Kollege wäre aber informiert und wüsste über alles Bescheid.

Natürlich war dem nicht so.

Erst wurde mir von dem Kollegen sowie von dem eigentlichen Verkäufer( später telefonisch) zugesichert, dass ich es hier vor Ort machen lassen könne.
Nun verlangt der Verkäufer jedoch, dass ich zur Nachbesserung den Wagen zu ihm bringe, da es in der eigenen Lackierei deutlich günstiger wäre.
Oder ich eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 80 Euro erhalte, welche für mich natürlich in der höhe nicht in Frage kommt.

Meine Frage
Bin ich verpflichtet, die Nachbesserung beim Verkäufer machen zu lassen, obwohl der Mangel vertraglich vor der Übergabe beseitigt sein sollte?
Und in wie weit kann der Verkäufer das Angebot zurückziehen, dass ich es vor Ort reparieren lassen kann?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Tini0408):
Und in wie weit kann der Verkäufer das Angebot zurückziehen

Ein Angebot ist in der Regel unverbindlich.
Und im Zweifel hat es ein solches Angebot nicht gegeben.



Zitat (von Tini0408):
Nun verlangt der Verkäufer jedoch, dass ich zur Nachbesserung den Wagen zu ihm bringe, da es in der eigenen Lackierei deutlich günstiger wäre.

Kann er machen, er kann die Art und Weise der Nachbesserung bestimmen.

Da würde ich im übrigen erst mal den Vorschuss für die Transportkosten verlangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tini0408
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tini0408):
Nun verlangt der Verkäufer jedoch, dass ich zur Nachbesserung den Wagen zu ihm bringe, da es in der eigenen Lackierei deutlich günstiger wäre.

Kann er machen, er kann die Art und Weise der Nachbesserung bestimmen.

Da würde ich im übrigen erst mal den Vorschuss für die Transportkosten verlangen.


Der Wagen hat technisch keine Mängel und ist fahrbereit.
Kann ich trotzdem auf einen Transport bestehen ?

Im Gespräch hatte der Verkäufer eine Abholung und das zurück bringen abgelehnt.
Sowas würden sie nicht machen, das wäre zu aufwendig.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Tini0408):

Am 14.09. habe ich das Fahrzeug mit besagtem Mangel abgeholt.

Die Frage ist doch schlicht- Warum??
Warum hast du am Telefon nicht explizit jemanden zum Auto geschickt der dir bestätigt das dieses Lackproblem beseitigt ist? und warum nimmst du ihn dann auch noch mit ?

Zitat:
Im Gespräch hatte der Verkäufer eine Abholung und das zurück bringen abgelehnt.
Sowas würden sie nicht machen, das wäre zu aufwendig.

Eine übliche Aussage seitens eines Händlers- ich würde nun versuchen das ganze über ein Geldangebot zu regeln wenn das Auto schon nicht holen will und den Wagen bei dir vor Ort reparieren zu lassen. Natürlich sind 80€ da ein schlechter Witz. Lass dir zb. einen Kostenvoranschlag machen und schick in per Fax/WAP.
Spielt er mit-> Glück gehabt, wenn nicht wirst du erfahrungsgemäß ohne Anwaltliche Hilfe kaum weiterkommen....

0x Hilfreiche Antwort

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