Mangel verschwiegen von Privat gekauft. Falsche Anzahl der Vorbesitzer

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Barbara_Fiat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel verschwiegen von Privat gekauft. Falsche Anzahl der Vorbesitzer

Ich habe ein Auto vor 4 Wochen gekauft. Paar tage später beim Starten habe ich seltsame Geräusche gehört (das Auto war kalt) und als ich mir das Auto angeguckt habe (Besichtigung), war das Auto immer warmgefahren.
Ich habe das Auto in einer Reparaturwerkstatt gebracht um den Stand des Autos zu überprüfen.

Foldende Mängel festgestellt:

1. Bei der Bremse hinten waren die Backen abgefahren, Trommeln eingelaufen und die Handbremse hinten links war ohne Wirkung.

2. Bremsklötze vorn und Bremsscheibe vorne müssen vollständig erneuert werden.

3. Fahrwerkfeder vorne rechts gebrochen.

4. Thermostatgehäuse gebrochen.

5. Hitzeschutzblech vorn lose.

6. Alle Reifen müssten erneuert werden.

7. Beleuchtung teilweise ohne Funktion.

8. Flachriemen stark porös.

9. Mittel- und Endschalldämpfer defekt.

Aufgrund der von der Werkstatt festgestellten Mängel wurde das Fahrzeug als nichtverkehrssicher eingestuft und direkt zurückbehalten.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen. ADAC Kaufvertrag. Auf dem TÜV-Bericht war schon damals, also vor 2 Jahren, die Blockiergrenze der Feststellbremse erreicht. Den TÜV-Bericht hat mir dem Verkäufer nicht mitgegeben. Ohne TÜV-Bericht konnte ich das Auto nicht Ummelden, deswegen hat er mir danach es per Post zugeschickt. Der Kühlflüssigkeitstank war fast leer nach der Rückfahrt. Ich habe das nachgefühlt und am nächsten Tag war wieder leer. Diese Mangel war von dem Verkäufer schon bekannt, per Whatsapp hat er geschrieben, das er mir 100€ überweisen kann wegen diese Mangel. Er hat gesagt, das die Bremsen hinten von privat gemacht worden.

In das Inserat hat er geschrieben:
- Scheckheftgepflegt (Automechaniker meinte zu mir, das Auto seit 5 Jahren nicht mehr gepflegt worden ist).
- ,,Es gab vor mir einen Vorbesitzer " ( in Zulassungsbescheinigung Teil II steht Anzahl der Vorhalter: 2. Also das Auto ist 3. Hand und nicht 2. Hand).

Ich kann alles beweisen.
Was kann ich jetzt machen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie alt war das Auto bei Kauf und welche Laufleistung hat es?
Was hat man gezahlt für den Wagen?
Wurde das Auto überhaupt mal angeschaut vor dem Kauf? Denn nicht funktionierende Beleuchtung sieht man! Reifen auch!
Ein Fiat, wenn ich Ihren Nicknamen korrekt interpretiert habe? Welches Modell?

Die Beantwortung der Fragen ist hilfreich - aber egal wie, ein Selbstläufer wird es nicht und die Aussichten sind tendenziell eher nicht so gut.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Barbara_Fiat):
Ich habe ein Auto vor 4 Wochen gekauft. Paar tage später beim Starten habe ich seltsame Geräusche gehört (das Auto war kalt) und als ich mir das Auto angeguckt habe (Besichtigung), war das Auto immer warmgefahren.
Ich habe das Auto in einer Reparaturwerkstatt gebracht um den Stand des Autos zu überprüfen.

Foldende Mängel festgestellt:

1. Bei der Bremse hinten waren die Backen abgefahren, Trommeln eingelaufen und die Handbremse hinten links war ohne Wirkung.

2. Bremsklötze vorn und Bremsscheibe vorne müssen vollständig erneuert werden.

3. Fahrwerkfeder vorne rechts gebrochen.

4. Thermostatgehäuse gebrochen.

5. Hitzeschutzblech vorn lose.

6. Alle Reifen müssten erneuert werden.

7. Beleuchtung teilweise ohne Funktion.

8. Flachriemen stark porös.

9. Mittel- und Endschalldämpfer defekt.

Aufgrund der von der Werkstatt festgestellten Mängel wurde das Fahrzeug als nichtverkehrssicher eingestuft und direkt zurückbehalten.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen. ADAC Kaufvertrag. Auf dem TÜV-Bericht war schon damals, also vor 2 Jahren, die Blockiergrenze der Feststellbremse erreicht. Den TÜV-Bericht hat mir dem Verkäufer nicht mitgegeben. Ohne TÜV-Bericht konnte ich das Auto nicht Ummelden, deswegen hat er mir danach es per Post zugeschickt. Der Kühlflüssigkeitstank war fast leer nach der Rückfahrt. Ich habe das nachgefühlt und am nächsten Tag war wieder leer. Diese Mangel war von dem Verkäufer schon bekannt, per Whatsapp hat er geschrieben, das er mir 100€ überweisen kann wegen diese Mangel. Er hat gesagt, das die Bremsen hinten von privat gemacht worden.

In das Inserat hat er geschrieben:
- Scheckheftgepflegt (Automechaniker meinte zu mir, das Auto seit 5 Jahren nicht mehr gepflegt worden ist).
- ,,Es gab vor mir einen Vorbesitzer " ( in Zulassungsbescheinigung Teil II steht Anzahl der Vorhalter: 2. Also das Auto ist 3. Hand und nicht 2. Hand).

Ich kann alles beweisen.
Was kann ich jetzt machen?


Verstehe ich nicht, sind doch alles Sachen die man sich vor den Kauf anschaut und Prüft.
Das man ein Fahrzeug dann ohne mal zu Prüfen und ohne nötige Unterlagen (Tüv Bericht, und Scheckheft) kauft, da ist man ja schon selbst Schuld.
Kauf von Privat, dein Auto dein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barbara_Fiat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie alt war das Auto bei Kauf und welche Laufleistung hat es?
- 2008, 116.800 km
Was hat man gezahlt für den Wagen?
- 1650€
Wurde das Auto überhaupt mal angeschaut vor dem Kauf? Denn nicht funktionierende Beleuchtung sieht man! Reifen auch! Die Beleuchtung waren defekt hinten und der Verkäufer hat das repariert aber sind wieder defekt. Die Reifen wollte ich so wie so Neu kaufen.
Ein Fiat, wenn ich Ihren Nicknamen korrekt interpretiert habe? Welches Modell?
-Fiat punto

Vielen Dank für Ihre Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Barbara_Fiat):
1. Bei der Bremse hinten waren die Backen abgefahren, Trommeln eingelaufen und die Handbremse hinten links war ohne Wirkung.
> Backen abgefahren dürfte Verschleiß sein. Trommel eingelaufen ebenso. Fehlende Wirkung würde ich jetzt mal auf die erstgenannten schieben.

2. Bremsklötze vorn und Bremsscheibe vorne müssen vollständig erneuert werden.
> Bei der Laufleistung durchaus bestimmungsgemäßer Verschleiß

3. Fahrwerkfeder vorne rechts gebrochen.
> Auch hier tendiere ich eher zu Verschleiß, als zu Mangel. Sicher bin ich mir da aber nicht, wie das Gericht/ein Gutachter entscheiden würde. Sicher ist: nach 10 Jahren und 100.000km kann eine Feder durchaus schon einmal brechen.

4. Thermostatgehäuse gebrochen.
> Könnte ein Mangel sein. Plastik wird aber halt mit dem Alter und der******rung nicht besser über die Zeit.

5. Hitzeschutzblech vorn lose.
> Könnte ein Mangel sein. In der Regel aber leicht zu beheben.

6. Alle Reifen müssten erneuert werden.
> Verschleißt bzw. gekaufte Eigenschaft.

7. Beleuchtung teilweise ohne Funktion.
> Mitgekaufte Eigenschaft

8. Flachriemen stark porös.
> Verschleiß. Wechselintervalle solcher Bauteile liegen nahezu immer zwischen 5 und 10 Jahren.

9. Mittel- und Endschalldämpfer defekt.
> Inwiefern? Verrostet? Lose? ...
Auch hier tendiere ich zu Verschleiß. Ist zumindest nicht unüblich in dem Alter.


Generell: You get what you pay for. Bedeutet hier: ein Auto, nahezu am Ende seines geplanten Lebenszyklus (das sind bei Kleinwagen regelmäßig 150.000km), für einen Preis, der sehr niedrig angesetzt war.

Dazu noch eine Frage: Welcher dieser Mängel ist tatsächlich ein vorhandener Mangel, der jetzt Handlungsbedarf erfordert, und welcher ist lediglich die Empfehlung der Werkstatt das Bauteil jetzt als Reparaturauftrag an die Werkstatt zu geben?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barbara_Fiat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vorhandener Mangel, in den TÜV-Bericht steht.

HINWEISE:
- Bremswirkung (Feststellbreseme) Blockiergrenze erreicht.

Ich soll das Auto zurückgeben, meint der Automechaniker.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Barbara_Fiat):
Wie alt war das Auto bei Kauf und welche Laufleistung hat es?
- 2008, 116.800 km
Was hat man gezahlt für den Wagen?
- 1650€


Als ich mal 18 war, habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen getunten Opel Ascona B gesehen und mich in diesen verliebt. Sollte damals 1.800 D-Mark kosten.... Meine Mutter hat ihn mir nicht kaufen wollen, weil sie der Meinung war, für dieses Geld kann man nur ein Schrottauto erwarten.... Damals war ich stinkesauer auf sie, heute bin ich ihr dankbar....

Verbuchen unter Lebenserfahrung und nächstes mal VOR dem Kauf in die Werkstatt fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
nächstes mal VOR dem Kauf in die Werkstatt fahren.

Oder einen Gebrauchtwagen-Check bei TÜV / DEKRA / ... machen.



Zitat (von Barbara_Fiat):
In das Inserat hat er geschrieben:

Dann müsste man erst mal darüber diskutieren, ob die Inhalte des Inserates überhaupt Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung wurden.



Zitat (von Barbara_Fiat):
,,Es gab vor mir einen Vorbesitzer " ( in Zulassungsbescheinigung Teil II steht Anzahl der Vorhalter: 2. Also das Auto ist 3. Hand und nicht 2. Hand).

Eine falsche Angabe der Anzahl der Vorbesitzer stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar.
Ob man in Rahmen der Sachmängelhaftung Rechte daraus geltend machen kann, hängt davon ab, ob es ein relevanter Mangel ist, also bei dem Auto eine relevante Wertminderung darstellt, wenn da noch ein Vorbesitzer drin steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nun ja, ich wage dezent zu bezweifeln, daß es zu einer spürbaren Wertsteigerung gekommen wäre, wenn der Wagen einen Besitzer weniger gehabt hätte. Ich stimme Guruhu in seinen Ausführungen zu. Ein Kleinwagen erreicht sein Ende früher als ein hochpreisiger Oberklassewagen... für meine Begriffe ist die Kiste durch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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