Massive Mängel/Kaufvertrag gültig?

1. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
jo__
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Massive Mängel/Kaufvertrag gültig?

Hallo,
ich habe am 08.10.2004 eine Auto erstanden, dass ich bei einem "wald und wiesenhändler" gekauft habe. Dieser "Händler" verkaufte dieses Auto für den rechtmäßigen Besitzer, den ich persönlich nie gesehen/gesprochen hatte. Bei der Unterschrift auf dem Kaufvertrag wurde ich meines erachtens sehr überrumpelt und habe erst im nachhinein gesehen, dass der "Händler" mit i.A. unterschrieben hatte (als Verkäufer ist jedoch der tatsächliche Besitzer des Fahrzeuges eingetragen). Jetzt habe ich in der Werkstatt gesagt bekommen, dass die Federn gekürtzt wurden (abgesägt) und mit den Federtellern verschweißt. Auf der linken Seite ist die Schweißnat weg, also kann ich die Feder drehen und sogar an dem Federteller vorbeiführen, was mein Auto in einen nicht sicheren zustand versetzt. (bei einer Bodenwelle z.B. kann die Feder rausspringen und mir den Reifen aufschlitzen oder sonst was...). Ich konnte bis jetzt keine Telefonnummer von dem Vorbesitzer herausfinden, so habe ich mich zuers mit dem 2ten Vorbesitzer in Verbindung gesetzt, der mir die richtigkeit der Anschrift und des Namens bestätigt hatte. Ich will die Reparaturkosten auf keinen Fall übernhemen, da diese von einem Vorbesitzer stammen und ich beim Kuaf auf diesen gravierenden Mangel nicht hingewiesen wurde. Ich werde heute einen Brief schreiben, indem ich den Vorbesitzer auffordere mit mir bis spätestens einer Woche kontakt aufzunehmen, da ich mich sonst gezwungen fühle mir einen Rechtsanwalt zu beschaffen. Die ganze Sache ist ein wenig schwammig, aber vielleicht weis ja jemand was dazu.
MfG jo

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Jo,

es kommt auf die genaue Vertragsgestaltung an. Wurden Sie darauf hingewiesen, dass der Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder ähnliches abgeschlossen wurde?

Wenn Ihnen der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz für erlittene Schäden verlangen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Empfohlen wird die schriftliche Einschreiben Form.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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