Hallo! Ich habe vor kurzen mein Auto (5Jahre alt, 75000 km) verkauft.
Im Kaufvertrag steht: Das KFZ wird wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Schon einen Tag später meldet sich der Käufer, er hätte "versteckte" Mängel am Fahrzeug entdeckt:
z.B. Getriebe pfeift (er hat den Verdacht auf einen bevorstehenden Getriebeschaden).
Ich bin keine KFZ-Techniker, und kann dies nicht beurteilen und habe von diesem evtl. möglichen Schaden nichts gewust.
Ebenso reklamiert er verschiedene Kleinigkeiten, ebenfalls als "versteckte" Mängel.
Daher drei Fragen:
Was sind versteckte Mängel?
Kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten, falls sich ein größerer Schaden herausstellt?
Kann der Käufer für kleinere Mängel, die nicht extra erwähnt wurden (es liegt keine Absicht und damit eine arglistige Täuschung vor), Minderung des Kaufpreises verlangen?
Minderung/Rücktritt vom Autokauf
9. November 2002
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Frage vom 9. November 2002 | 01:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderung/Rücktritt vom Autokauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 10. November 2002 | 10:18
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Auch nach dem neuen Recht gilt: ein Haftungsausschluß in Form : gekauft wie gesehen kann zwischen Privatleuten vereinbart werden.
Das gilt dann auch für sog. "verdeckte oder versteckte Mängel".
Etwas anderes ist die Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Dann muß aber der Käufer insbe. das arglistige Verhalten nachweisen. Das ist immer sehr schwierig.
Im vorliegendem Fall rate ich: ruhig bleiben, keinen Minderungsansprüchen nachgeben.
MfG
Birgit Raupers
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