Motorrad gekauft, unfall wurde verschwiegen

11. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
marina88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad gekauft, unfall wurde verschwiegen

Hallo,

letztes jahr im September habe ich eine Yamaha R1 gekauft, erste hand, unfallfrei 4000 km. hieß es.

gestern in der Werkstatt hat man festgestellt das es kein Originalrahmen ist und es hieß es ist warscheinlich ein älteres baujahr an dem bike wurde rumgepfutscht, alles wakelt und ist schlecht verarbeitet.
Nun möchte ich dies überprüfen lassen vom gutachter, muss der Verkäufer das motorrad zurücknehmen zum vollen kaufpreiß? (9000 €)
ausserdem möchte ich noch meinen kaufpreiß zurück haben da ich bis nach nürnberg gefahren bin ( 500 km)

danke




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

Privater oder gewerblicher VK?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marina88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Privat!

DAnke

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#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
gestern in der Werkstatt hat man festgestellt das es kein Originalrahmen ist und es hieß es ist warscheinlich ein älteres baujahr an dem bike wurde rumgepfutscht,


An dem Rahmen steht doch die Rahmennummer (entsprechend Fahrgestellnummer bei Autos).
Wenn da was ausgetauscht wurde MUß man das an den Papieren sehen (das muß ein Eintrag drin sein, dass die Rahmennumer geändert wurde), oder die Rahmennummer stimmt NICHT mit den Papieren überein.

In beiden Fällen entspricht das Fahrzeug natürlich nicht dem Kaufvertrag. Bei FALSCHER Rahmennummer bekommst du beim nächsten TÜV-Termin Probleme. ;)

quote:
ausserdem möchte ich noch meinen kaufpreiß zurück haben da ich bis nach nürnberg gefahren bin ( 500 km)


:???:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marina88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

äääh fahrtgeld meine ich,
ich hab mir dann nochmal den kaufvertrag angeschaut, da steht nur drin das ein neurahmen verwendet wurde.
aber wie gesagt das motorrad wurde schlampig verarbeitet.

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#5
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

in welchen Zusammenhang wurde der Neurahmen im Kaufvertrag erwähnt? Wurden Sie darauf hingewiesen das der Rahmen getauscht wurde?

Was wurde hinsichtlich des Baujahres vereinbart?

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marina88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

also folgendes ist jetzt herrausgekommen
ich habe den verkäufer angerufen er hat zugegeben das die maschine nicht original von der firma yamaha ist sondern von einer kleinen Firma die die Teile bei ebay kauft und praktisch ein motorrad aus ersatzteilen zusammenbaut.
das wurde im vertrag nicht vermerkt.
es steht nur drin das das motorrad unter verwendung eines neurahmens zugelassen ist.
wie gesagt die werkstatt sagt das ding ist krum und schief und nicht fahrtauglich



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