Hi also ich habe atm folgendes Problem. Ich habe vor 3 Jahren meine Motorrad per Internet verkauft. Kaufvertrag (+schlüssel und papiere) wurde von mir ausgefüllt und per einschreiben an den Käufer gesendet, eine unterschriebene Kopie des Vertrages bekam ich dann wenige tage vom Käufer zurückgesandt. Der Kaufbetrag wurde mir daraufhin Überwiesen.
Telefonisch einigten wir uns, das der Käufer die Maschine per Spedition abholen lassen würde, dazu kam es allerdings nie, da der Käufer anscheinend unfähig war nen termin mit der spedition auszumachen. Nach 3 Monaten riss dann der Kontakt ab und ich hatte zu dem zeitpunkt auch keine zeit mich da großartig drum zu kümmern (war zu dem zeitpunkt in den abschlussprüfungen)
Jetzt steht das Motorrad schon knapp 3 Jahre bei mir in der garage rum und ich weiss nicht was ich machen soll... zu alledem kommt noch hinzu das ich die kopie des Kaufvertrages aufgrund meines auszugs von zuhause wohl oder über verloren habe und somit nicht mals mehr die Anschrift des Käufers besitze.
--> Sprich ich habe seid 3 Jahren ein verkauftes motorrad in meiner garage stehen und kann rein gar nix damit anfangen.
Jemand ne idee oder nen rat was ich jetzt tun soll???
kann ich die maschine irgendwie weiterverkaufen bzw neue papiere beantragen?
mfg
florian
Motorrad verkauft abernicht abgeholt.
3. Juli 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2008 | 14:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Motorrad verkauft abernicht abgeholt.
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juli 2008 | 18:37
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Der Anspruch des K auf Herausgabe ist prinzipiell erst nach 30 Jahren verjährt, §197 I (1) BGB
.
Deswegen müßte man ihn wohl in Annahmeverzug setzen, bevor man die Ware entsorgen darf - nötigenfalls mit öffentlicher Zustellung, wenn keine Adresse beschaffbar ist.
Und jetzt?
Schon
266.640
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten