Motorradkauf mit Anzahlung

22. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradkauf mit Anzahlung

Hallo,

ist eine Motorradbestellung mit Anzahlung (persoenliches Erscheinen) verbindlich, d. h. ein gueltiger Vertrag? Motorradhaendler will stornieren, da er angeblich nicht genuegend Motorraeder bekommen hat.

Habe ich Schadensersatzanspruch? Mein altes Motorrad ist bereits verkauft und ich hatte Kosten, um zum weit entfernten Haendler zu fahren.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
ist eine Motorradbestellung mit Anzahlung (persoenliches Erscheinen) verbindlich, d. h. ein gueltiger Vertrag?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Link zum Kaufvertrag. https://ibb.co/5YhMD8t

Muendlich wurde eine Wartezeit von 2-3 Wochen vereinbart. Ploetzlich nicht mehr lieferbar. Altes Motorrad wurde bereits verkauft und Kosten fuer die Anfahrt zur Besichtigung und Vertragsabschluss und Depositzahlung sind angefallen.

Der QR-Code mit den Verkaufsbedingungen zu Kraftfahrzeugen auf dem Vertrag geht ins nirgendwo..

-- Editiert von User am 22. Juli 2024 23:02

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
Hier der Link zum Kaufvertrag.



Da steht ja nicht mal drin was gekauft wurde ...


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#4
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe einige persoenliche Daten entfernt... Das steht schon drin.

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Nein, da steht nicht drin, um was es geht.
Du hast nur einen Vertrag über ein unspezifisches Neufahrzeug.
Je nach Definition von "Fahrzeug" könnte sogar die Lieferung ein Bobbycars reichen um diesen Vertrag zu erfüllen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9507x hilfreich)

Auf jedenfall kann der Fragesteller mit diesem Vertrag nicht beweisen, überhaupt ein Motorrad bestellt zu haben, und geschweige denn, was für eines.
Da braucht man dann über Schadensersatz nicht mehr nachdenken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das genaue spezifische Motorradmodell steht im Vertrag. Ausserdem mein Name etc. Ich habe nur einige Daten entfernt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
Das genaue spezifische Motorradmodell steht im Vertrag. Ausserdem mein Name etc. Ich habe nur einige Daten entfernt.

Ok, also steht drin, was konkret gekauft wurde, das ist schon mal sehr gut.


Darf man fragen wann der Rest kommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14277 Beiträge, 4440x hilfreich)

Hallo,

der Händler könnte den Vertrag wegen Irrtums anfechten (sein Irrtum war, dass er mehr Motorräder bekommt).
Dann schuldet er aber Schadenersatz, und das könnten durchaus die Fahrtkosten sein.

Das du dein altes Motorrad verkauft hast ist hingegen kaum als Geldwert zu beziffern, ich sehe da nicht einmal überhaupt einen Schaden.

Aber wie wäre es denn erstmal mit verhandeln? Imho stehst du da in einer guten Position.
Beispielsweise könntest du anbieten, ein anderes Motorrad mit Rabatt zu nehmen. Am Ende ist das vielleicht win-win, du hast günstig gekauft, und er hat sogar noch etwas verdient (nicht so viel wie normlerweise, aber immerhin etwas).

Stefan

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7913 Beiträge, 1625x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber wie wäre es denn erstmal mit verhandeln? Imho stehst du da in einer guten Position.
Beispielsweise könntest du anbieten, ein anderes Motorrad mit Rabatt zu nehmen. Am Ende ist das vielleicht win-win, du hast günstig gekauft, und er hat sogar noch etwas verdient (nicht so viel wie normlerweise, aber immerhin etwas).


sehe ich genauso. anstatt mit Schadensersatz zu drohen sollte man geschickt verhandeln

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
der Händler könnte den Vertrag wegen Irrtums anfechten

Dinge verkaufen, die man nur bestellt, aber noch nicht gesichert zugesagt bekommen hat, ist aber kein Irrtum. Das ist unternehmerisches Risiko.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14277 Beiträge, 4440x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dinge verkaufen, die man nur bestellt, aber noch nicht gesichert zugesagt bekommen hat, ist aber kein Irrtum. Das ist unternehmerisches Risiko.
Zustimmung.
Seitdem aber einige Unternehmen mit den bekannten Lieferschwierigkeiten zu kämpfen haben könnten da Gerichte auch mal anders entscheiden.

Imho könnte es dann auch darauf ankommen, wieso nicht geliefert wurde, und ob der Händler das voraussehen konnte/musste. Bei höherer Gewalt hätte er beispielsweise keine schlechten Karten denke ich.

Stefan

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#13
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vermute, es handelte sich um ein Modelljahrabverkauf wegen neuen Emissionsklassenbestimmungen. Beim Kauf teilte man mir mit, dass das Motorrad derzeit nicht mehr auf Lager sei, eine Bestellung aber kein Problem darstellte. Ich hatte daraufhin den Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Die Lieferung sollte in 2-3 Wochen erfolgen.

Nach 2 Wochen teilte man mir mit, dass die Lieferung in der folgenden Woche stattfinden wuerde und ich das Motorrad abholen koennte.

Die folgende Woche rief ich beim Haendler an und man teilte mir mit, dass das Motorrad nicht mehr lieferbar waere und alle Restbestaende vom 2024 Modell bereits verkauft waeren.

Da das Geschaeft nicht zustande kam bot man mir an, die Anzahlung zurueckzuzahlen, trotz Kaufvertrag.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
Ich vermute, es handelte sich um ein Modelljahrabverkauf wegen neuen Emissionsklassenbestimmungen.

Das würde Sinn machen wegen der Verpflichtung zur Zulassung in diesem Jahr.



Zitat (von Franconian):
2024 Modell

Und das wurde vertraglich fix vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das Modelljahr wurde nicht vertraglich vereinbart. Nur Modell und Neufgahrzeug. Unten war eine Klausel, dass das Fahrzeug vor dem 31.12.2024 zugelassen werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
Nur Modell und Neufgahrzeug.

Dann ist es nicht Dein Problem wenn das alte Modell ausverkauft ist, dann muss er halt das neueste liefern ...

Oder er beschafft sich ein nicht zugelassenes Neufahrzeug Modell 2024 wo anders.

Oder Du beschaffst ein nicht zugelassenes Neufahrzeug Modell 2024 wo anders und klagst die Mehrkosten ein.



Ich würde ihn gerichtsfest in Verzug setzen und dann das Ganze an einen Anwalt geben wenn er nichts liefern will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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