Hallo,
ich habe mein Motorrad über eine Internetplattform zum Verkauf angeboten. Mir wurde dann von einem Kaufinteressenten eine schriftliche Kaufabsicht (Fax & email) mitgeteilt. Diese Kaufabsicht wurde von mir bestätigt. Ich habe dann mehrere Tage nichts mehr von diesem Interessenten gehört und habe das Motorrad zwischenzeitlich an einen anderen Käufer veräußert. Nun meldet sich der Interessent mit der schriftlichen Kaufabsicht und fordert von mir 15% seines Angebotes da wir einen schriftlichen Vertrag hätten. Ich würde mich über Antworten zur derzeitigen Rechtslage freuen.
Gerhard Groß
Motorradverkauf - Kaufabsicht
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Sehr geehrter Herr Groß,
es kommt darauf an, ob das FAX und die e-Mail als Kaufangebot der jeweiligen Person angesehen werden kann. Hat er in diesem Schreiben deutlich gemacht, dass er das Motorrad kaufen möchte?
Desweiteren kommt es darauf an, ob Sie, sofern es sich um ein Kaufangebot gehandelt haben sollte, dieses mit Ihrer Bestätigung angenommen haben, somit, ob Sie das Motorrad an diese spezielle Person verkaufen wollten.
Ein wirksamer Kaufvertrag kommt zustande, wenn ein Kaufangebot von dem Verkäufer angenommen wird.
Etwas anderes kann gelten, wenn Sie oft versucht haben den Käufer auf allen zumutbaren Wegen zu erreichen, hinsichtlich des Abschlusses des Kaufvertrages, dieser jedoch lange Zeit nicht erreichbar war, so dass es Ihnen unzumutbar gewesen wäre, an dem Kaufvertrag festzuhalten. Dieses ist jedoch idR bei einigen Tagen nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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