Motorroller wandeln ???

15. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Motorroller wandeln ???

Hallo

Ich habe mir im August 2004 bei einem Piaggio Händler einen neuen 50 ccm Roller gekauft. Nun macht der Roller seit einiger Zeit Probleme. Immer wenn es regnet und der Roller Naß wird, läuft er nicht mehr. Beim ersten Werkstatt Besuch wurde angeblich der Roller repariert. Beim nächsten Regen war der Fehler wieder da. Beim 2. Reparaturversuch wurden angeblich alle Kabel und Stecker abgedichtet. Beim nächsten Regen stotterte der Motor wieder. Die Werkstatt will nochmal reparieren. Ich habe aber mal gehört, dass 2 Versuche ausreichen um das Fahrzeug zu wandeln ? Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das die Werkstatt den Fehler dieses Mal finden wird. Die Kosten für die gefahrenen Kilometer muß ich tragen ( ist ja auch logisch ). Der Roller hat jetzt 2600 KM gelaufen. Weiß jemand wieviel mir dafür in Rechnung gestellt wird ?
Danke für Eure Hilfe :-))

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Die Nutzungsersatzberechnung erfolgt im Wege der zeitanteiligen linearen Wertminderung: der Kaufpreis wird durch die voraussichtliche Gesamtlaufleistung geteilt, und das Ergebnis mit der vom Käufer gefahrenen km-Zahl multipliziert. Vom Kaufpreis ist bei Mangelhaftigkeit der Sache der mangelbedingte Minderwert abzuziehen. Grob kann die uU drohende Nutzungsentschädigung mit 0,4 - 1,00 % des Anschaffungspreises pro 1000 km veranschlagt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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