Motorschaden Wer muss Zahlen?

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ben811
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden Wer muss Zahlen?

Hallo,

Ich habe im November 2005 einen MG Rover gekauft. Der Wagen ist Baujahr 2004 und hatte zum Kaufdatum 3500KM auf dem Tacho. Am 23.12.2006 ist mir ohne Vorzeichen die Nockenwelle gebrochen und hat dabei noch die Ventile verbogen. Der Wagen hat so ziehmlich genau 22TKM auf dem Tacho. Der erste Service wäre bei 25TKM fällig gewesen. Eine Garantie gibt es leider nicht da MG ROver Insolvenz gegangen ist. Meine Frage: Wer muss die fast 3000 Euro zahlen? das das nicht ein Sachmangel? Es muss eine Fehlerhafte Nockenwelle von anfang an eingebaut gewesen sein. Sie ist kein Verschleißteil. Sollte ein Autolebenlang halten. Kann man von einem 3 Jahre alten Wagen mit 22TKM nicht mehr erwarten bei einem Kaufpreis von 13000 Euro? Der Händler unternimmt so gut wie nichts um mir zuhelfen. Auf Telefonisches Nacdhfragen werde ich vertröstet und alle Ansprüche abgeschlagen. Seine letzte Aussage war "Dann wäre der Wagen nicht 19TKM gefahren mit einer gebrochenen Nockenwelle". Das ein Teil auch angebrochen sein kann oder mit einem Riss es losgeht sei dahingestellt. Aber ist das wirklich so einfach für Ihn?

Das Auto steht nun in einer Vertragswerkstatt. Sollte ich einen Gutachten mit zurate Ziehen? oder Reicht da die Aussage des Mechanikers das sowas nicht passieren darf? Was ist mit dem Mietwagen den ich für die Tage brauche? Mein Arbeitsgeber hat mir 2 Tage länger Frei gegeben aber mehr ist nicht drin.

Vielen Dank und ich hoffe auf Hilfe

MfG

Ben

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hi,

du mußt zahlen, warum sollte die Werkstatt das tun?
1. Wurde die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf wohl auf 1 Jahr reduziert und
2. wenn nicht, dann mußt du immer noch beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Du kannst hier nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Dieser wird sich aber mit Sicherheit nicht kulant zeigen, wenn gleich mit einem Anwalt gedroht wird. Du hast hier keinerlei Handhabe gegenüber dem Händler.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Die normale Sachmängelhaftung des Verkäufers ist bereits abgelaufen.
Sie endet i.d.R. nach 12 Monaten.
Aber auch schon nach 6 Monaten ist die Beweislast schwierig, das der Mangel schon bei Übergabe bestand.

Gruß Spezi

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