Motorschaden - Inwieweit kann ich jetzt den Verkäufer haftbar machen?

20. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
TomTaylort
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden - Inwieweit kann ich jetzt den Verkäufer haftbar machen?

Hallo,

ich habe mir vor 2 Monaten ein gebrauchten Daewoo gekauft. Km-Stand 61.000 Baujahr '99.
Gestern kam die Motorleuchte und ich wurde später abgeschleppt. Die Werkstatt bescheinigte einen Lagerschaden an der Kurbelwelle, heißt Motor is Schrott. Kosten ca. 3000 €, der Kaufpreis des Autos war 4.500€. Ausserdem habe ich bei den ersten wärmeren Temperaturen gemerkt, dass die Klimaanlage defekt ist, was nun sicherlich mein kleinstes Problem ist :-(
Meine Frage: Der Verkäufer (gewerblich) hat jeglicher Gewährleistung per Kaufvertrag ausgeschlossen, was meiner Kenntnis nach nicht rechtens ist.

Inwieweit kann ich jetzt den Verkäufer haftbar machen? Reparaturkosten? Abschleppkosten? Klimaanlage?
Oder kann ich ganz vom Vertrag zurücktreten und ihm die ****** Karre wieder auf den Hof stellen? und was soll ich machen wenn er meinen evtl. Rechtsanspruch nicht anerkennt?

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

der völlige Ausschluss der Gewährleistung durch einen Händler (Unternehmer) ist nicht möglich und somit rechtswidrig. Er kann die Gewährleistung nur auf 1 Jahr reduzieren.

Sie müssen dem Verkäufer ein Nacherfüllungsrecht einräumen. Dieses kann in der Form erfolgen, dass er Ihnen den Motor auf seine Kosten repariert, ihn austauscht oder Ihnen, sofern Sie dieses wollen, ein wirtschaftlich gleichwertiges KfZ liefert.

Entsprechendes gilt für die Klimanlage.

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Ein Rücktritt oder Schadensersatz ist vorerst nicht möglich.

Sofern sich der Verkäufer weigern sollte dem Nacherfüllungsanspruch nachzukommen und dies ernstlich kundtut, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Eine Fristsetzung ist dann nicht nötig.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Da gibts nur eins: Einen guten Anwalt nehmen, denn es geht um zuviel Geld, um es alleine zu versuchen.

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