Motorschaden bei Oldtimer

21. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
scorpionpower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden bei Oldtimer

Hallo,
ich habe mir ein Motorrad mit Baujahr 58 für 6000 Euro von einer Privatperson gekauft. Das Motorrad hatte TÜV neu. Ebenso hat der Verkäufer mir ein Wertgutachten über 20000 DM von 2001 vorgelegt. Optisch war das Motorrad einwandfrei. Der Motor hat zwar etwas geölt, aber das wußte ich, da es bei dieser Marke - Norton - vorkommen kann. Nach 5 Tagen hatte ich einen Motorschaden. Öl hatte ich genug im Ölbehälter. Auf dem Kaufvertrag steht nur "Gekauft wie gesehen, Privatverkauf - keine Garantie und Gewährleistung vom Verkäufer". Habe dann mein Motorrad in eine Fachwerkstatt gebracht. Dort hat man mir ein Kostenvoranschlag für 1500,-- Euro gemacht. Das Motorgehäuse hatte ein Haarriß und der Motor wäre vor kurzem erst auseinander geschraubt worden (das sieht man darin, das neue Teile eingebaut wurden). Ein weitere Mängel ist, das der Tank ist innen rostet, obwohl der Tank innenbeschichtet ist. Kann ich das Motorrad zurück zum Verkäufer bringen, und das komplette Geld zurückverlangen. Oder muß der Verkäufer ein Teil der Reparatur übernehmen. Ich glaube halt, der Verkäufer wußte von den Mängel. Habe außer die Aussage von der Fachwerkstatt keine Beweise wegen arglistiger Täuschung. Welche Möglichkeiten habe ich. Für rasche Hilfe wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Roger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

wenn sie dem Verkäufer nachweisen können ( Zeugen, Belege, oä), das er von dem bevorstehenden Motorschaden wußte und ihn verschwiegen hat, haben sie gute Erfolgsaussichten. Ist auf dem TÜV-Bericht vielleicht etwas vermerkt? Oelverlust, Geräuschentwicklung oder so?
Wer hat den Motor vorher repariert? Bedenken sie aber auch: Ein Haarriß in Gehäuseteilen kann schnell übersehen werden, wenn keine geeigneten Prüfmethoden zur Verfügung stehen.

Gruß doko

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#2
 Von 
scorpionpower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo doko,
ich keinerlei Belege von dem Verkäufer erhalten. Einziger Zeuge wäre der KFZ-Meister. Auf dem TÜV-Bericht wurde nur das Rücklicht und die Bremskraft vorne bemängelt.
Ansonsten habe ich keine Unterlagen.
Gruß Roger

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#3
 Von 
scorpionpower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
jetzt hat mir ein Arbeitskollege gesagt, ich könnte das Motorrad einfach zurückgeben an den Verkäufer, da ich immer innerhalb von 4 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Das Motorrad habe ich am 06.01.04 gekauft.
Stimmt es, das der Verkäufer mir das Geld auszahlen muss.
Mfg
Roger Jung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

beim Kauf von Privat gibt es keine "Rückgabefrist". Woher kommt dies Märchen eigentlich immer wieder?

Gruß doko

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