Motorschaden nach einem Monat

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
GabiT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden nach einem Monat

Guten Tag,
meine Frage ist folgende: Meine Tochter hat ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Nach etwa einem Monat blieb das Auto während einer Fahrt liegen und tat keinen Mucks mehr. Da sie in einer anderen Stadt lebt, konnte das Auto nicht zum Verkäufer abgeschleppt werden und wurde in einer anderen Werkstatt repariert. Die Reparatur ergab, dass es sich um einen Motorschaden handelt, für den ja zumindest in den ersten 6 Monaten ein Garantieanspruch besteht.
Die Reparatursumme belief sich auf 700 Euro, und der Verkäufer erklärte sich bereit, die Hälfte des Betrages zu übernehmen. Meine Tochter willigte ein, da sie es nicht besser wusste. Ist es richtig, dass der Händler damit von seiner Gewährleistungspflicht befreit ist, oder muss er das Auto doch noch zurücknehmen? Es ist erwiesen, dass die Fehler, die zum Ausfall führten, bereits vor Autokauf bestanden haben müssen. Vielen Dank schon mal, Grüße
Gabi T.

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Vor der Reparatur den Verkäufer informiert?

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wenn der Händler vorher nicht zur Nachbesserung aufgefordert wurde, dann kann die Tochter über jeden einzigen Cent glücklich sein, da der Händler dann eigentlich gar nichts übernehmen müsste. Ausser die Reparatur fand im AUFTRAG des Händlers statt, dann hat er sämtliche Kosten zu tragen.

Zitat:
oder muss er das Auto doch noch zurücknehmen?
Wieso sollte der Händler dsas Auto zurücknehmen müssen?

Zitat:
Es ist erwiesen, dass die Fehler, die zum Ausfall führten, bereits vor Autokauf bestanden haben müssen
Irrelevant, wenn ihr den Werkstattauftrag erteilt habt...

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von GabiT):
für den ja zumindest in den ersten 6 Monaten ein Garantieanspruch besteht.


Wer hat die Garantie gegeben? Wie sind die Garantiebedingungen?

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#4
 Von 
GabiT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank zunächst. Der Verkäufer wurde vor der Reparatur telefonisch informiert und hat meine Tochter mehr oder weniger abgewimmelt. Nach einem weiteren Anruf stimmte er der Ursachensuche durch die Fremdwerkstatt zu, alles nur telefonisch. Der Motor musste ausgebaut werden um den Fehler zu finden, und da mein Kind auf das Fahrzeug angewiesen ist, wurde es nach telefonischer Information des Verkäufers instand gesetzt.
Die Optionen, die der Verkäufer nach Hinweis auf das halbe Jahr vertraglich vereinbarter Garantie gab, waren, dass er die Hälfte der Kosten für die Reparatur übernimmt, oder dass er das Fahrzeug für ca ein Drittel des Kaufpreises zurück nimmt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von GabiT):
wurde es nach telefonischer Information des Verkäufers instand gesetzt.

Information reicht nicht, es hätte dessen Zustimmung bedurft.
Und im Falle des Falles ist fraglich, ob er sich daran erinnern mag,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

An dieser Stelle würde ich mich doch sehr fragen, ob ich es nicht bei der Hälfte des Reparaturpreises belassen würde.

Man muss auch mal bednken (wahrscheinlich wurden neue Ersatzteile verbaut), dass der Händler auch mit alten schon gebrauchten Ersatzteilen hätte reparieren können um der Sachmängelhaftung gerecht zu werden. Mit Neuteilen hat man also eine deutlich bessere Stellung als zuvor.

Ansonsten hat man das Problem des Beweises. Ihr m,üsstet beweisen können, dass er einer Fremdreparatur zugestimmt hat.

Hier bei ist auch etwas Vorsicht geboten: Nur mal so erwähnt, wenn man einfach sagt jemand hat das Telefongespräch mitgehört, kann das schnell im Strafrecht landen, wenn man selbiges vorher dem Gesprächspartner NICHT mitgeteilt hat und dessen Zustimmung erhalten hat...

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Man muss auch mal bednken (wahrscheinlich wurden neue Ersatzteile verbaut), dass der Händler auch mit alten schon gebrauchten Ersatzteilen hätte reparieren können um der Sachmängelhaftung gerecht zu werden
!Es besteht eine 6-monatige Garantie! Es würde mich sehr wundern, wenn diese nur gebrauchte Ersatzteile übernehmen würde!
@GabiT, was steht denn in den Garantiebedingungen zu den Kosten?
Zitat (von lesen-denken-handeln):
wenn der Händler vorher nicht zur Nachbesserung aufgefordert wurde, dann kann die Tochter über jeden einzigen Cent glücklich sein, da der Händler dann eigentlich gar nichts übernehmen müsste.
Die Garantiebedingungen sind bisher unbekannt, daher sind das nur Spekulationen.
Es steht und fällt alles mit den uns bisher unbekannten Bedingungen.

Signatur:

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