Mündlicher Kaufvertrag???

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
wechti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag???

Hallo zusammen,


ich habe ein Problem. Hier kurz die Schilderung eines Vorfalls.

Der Verkäufer (V) will sein Auto verkaufen. Nach langem Suchen hat sich dann ein Händler (H) gemeldet. Nach einem Telefonat hatten beide sich am 20.10 verabredet. H kam aber nicht. Abends hat H dann V angerufen. Dabei wurde ein neuer Termin vereinbart. Am 21.10 um 10 Uhr. Um 12 kam H dann. V fand das Verhalten der Unpünktlichkeit schon seltsam. Nach langem Verhandeln haben sich beide auf einen Preis geeinigt. H ist Spanier und wollte eine Nettorechnung. V hatte ihm gesagt, dass H dazu alle seine Firmendaten zufaxen solle, und zwar bis Montag Morgen den 24.10., damit V die Daten prüfen könne. H hatte sich dann eine Kopie von dem Anzahlungsbeleg ( 200€ ) gemacht und wollte noch eine Kopie des Fahrzeugscheines und den Personalausweises von V, damit H eine Sicherheit hat. Das hat H alles bekommen. am Montag hatte V kein Fax vorliegen und bis zum Abend hat H sich nicht gemeldet. Um 20 Uhr hat H dann V dann Zuhause angerufen.
V hatte natürlich jetzt keine Lust mehr mit H das Geschäft abzuschließen, da V so ein Geschäftsgebaren nicht toll findet und der H dem V immer unseriöser wurde. Es kam zum Streit und H meinte V könne das Auto nicht verkaufen da H eine Anzahlung gemacht hatte.
Das Problem ist, dass V in der Zwischenzeit eine Menge seriöser Kaufinteressenten hat, die bereit sind mehr Geld zu zahlen. Am Dienstag den 25.10 um 10 Uhr hat V mit seinem Anwalt telefoniert und ihm die Situation geschildert. Der Anwalt meinte, dass dies ein mündlicher Kaufvertrag ist und dieser durch den Anzahlungsbeleg bestätigt wurde.
Also hat V den H wieder angerufen und einen neuen Termin mit ihm ausgemacht. und zwar für den Mittwoch den 26.10 um 14 Uhr, mit dem mehrmaligen Verweis, das H aber dieses Mal pünktlich kommen solle. Nun ja, bis jetzt hat sich H nicht mehr gemeldet und der Termin ist geplatzt.

Der Anwalt von V ist leider nicht zu sprechen und V hat einen potentiellen Käufer der ihm sofort das Geld auf den Tisch legen würde......

Kann V von dem Verkauf zurücktreten, oder wie lange ist V an den Anzahlungsbeleg gebunden???


Wenn mir jemand einen Tipp bezüglichr dieses Falles geben könnte, würde ich mich freuen. Wenn ihr noch Fragen habt, einfach Bescheid geben.

Danke im Voraus
Christian

Zuletzt bearbeitet von christian wecht am 28.10.05, 19:04, insge

-- Editiert von wechti am 31.10.2005 14:11:13

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sie hätte oder müssten dem H. schriftlich eine angemessene letzte Frist zur Bezahlung u. Abholung setzen, mit dem Hinweis, dass Sie sonst vom Vertrag zurücktreten werden und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie das Fahrzeug dann Gefahrlos anderweitig veräussern.

-- Editiert von krull14 am 31.10.2005 15:39:50

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#2
 Von 
wechti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
danke für die super schnelle antwort.

wäre diese Nachfrist auch am Telefon möglich?? und wenn ja, langt dann ein zeuge aus, der das Telefonat mitgehört hat??

ist schon eine blöde Situation, da der Händler doch recht suspekt ist.

die 200 € Anzahlung wurden ja quittiert. nach dem ich dann ein paar Mal zum Kopierer gegangen bin und den Fahrzeugschein kopiert habe, habe ich die Quittung zum Schluss ebenfalls kopiert. nachdem ich dann am Abend noch mal die Quittung angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass aus der 2 eine 7 gemacht wurde. dies muss passiert sein als ich am Kopierer war und die Quittung auf dem Tisch lag. ich könnte mir in den a.... beißen das ich da nicht drauf geachtet habe. wie soll ich da vorgehen??

ach ja, schriftlich geht garnichts, da ich nur die Handynummer von dem habe.

vielen dank im Voraus
Christian


-- Editiert von wechti am 31.10.2005 15:52:31

-- Editiert von wechti am 31.10.2005 15:52:56

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Mündlich mit einem Zeugen würde auch gehen und zur Sicherheit nochmal per SMS, Weisen Sie H. aber vor dem Gespräch darauf hin, dass noch jemand mithört, sonst kann es Probleme bei einer evtl. späteren Beweisführung geben.

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#4
 Von 
wechti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo krull14,

danke für die antwort.
hätte ich sonst noch irgendwie die möglichkeit mich geschickt aus der situation zu retten. z.b daß das auto auf einmal verkratzt ist. oder ähnliches. damit der mündliche vertrag nicht mehr erfüllt ist? ich könnte ja was vergessen haben zu erwähnen.

muß ich dem käufer sagen, dass bei dem telefonat ein zeuge zuhört?

gruß
christian

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#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
muß ich dem käufer sagen, dass bei dem telefonat ein zeuge zuhört?


Ja, wenn es ein zulässiges Beweismittel sein soll.

Bei allen anderen Aktionen, die Sie so vorgeschlagen haben, machen Sie sich u.U. Schadensersatzpflichtig.

Ich denke damit ist nun alles beleuchtet.;)

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#6
 Von 
wechti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

na dann sage ich mal

DANKE

gruß
christian

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