Mündlicher Kaufvertrag in Autohaus

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
sveafro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag in Autohaus

Hallo liebe Community,
folgendes Problem:
ich wollte nach langem hin & her einen jungen Gebrauchten bei einem Autohaus kaufen, dieser stand an einem anderen Standort. Ich habe dem Verkäufer am Telefon die Zusage gegeben und er wollte, dass mein Vater auch einverstanden ist. Also Papa angerufen, ihm zurückgerufen, dass wir das Auto kaufen.
Darauhin meinte er, dass er den Wagen nun als verkauft melden wird und die restlichen formalitäten am Dienstag klären. Dann habe ich mein aktuelles Fahrzeug direkt verkauft, darf es aber noch bis Mittwoch fahren. Ich habe dann nochmals kurz im Autohaus bescheid gegeben, dass mein Auto nun verkauft wurde und ob ich eventuell für 1-2 Tage einen Leihwagen haben könnte. Daraufhin meinte der Verkäufer, dass das Auto nun in der anderen Filiale auch als Verkauft gemeldet wurde, obwohl er mir das Auto zugesichert hatte.

Jetzt steh ich ohne Auto da und habe leider noch kein anderes in Aussicht. Kann ich dem Lieben Herrn Verkäufer einen Brief schreiben, denn es war meiner Meinung nach eine Willenserklärung beiderseits vorhanden und ich habe auch zeugen!

LG Sveafro

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Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von sveafro am 19.10.2014 10:30

Kann ich dem Lieben Herrn Verkäufer einen Brief schreiben, denn es war meiner Meinung nach eine Willenserklärung beiderseits vorhanden und ich habe auch zeugen!

Klar kannst du ihm einen Brief schreiben und deine Meinung kundtun. Nur bringt dich das keinen Schritt weiter.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo sveafro,

ja, das kann ich mir gut vorstellen, wie das da bei euch gelaufen ist.

Du würdest jetzt gerne von dem Autohaus die Erfüllung des deiner Meinung nach geschlossenen Kaufvertrages verlangen und wenn das nicht mehr möglich ist, sie auf Schadensersatz verklagen.....

Da kann ich dich verstehen und das kannst du natürlich machen, allerdings könnte die Sache einen kleinen Haken haben: der Verkäufer sagt, dass das alles ein großes Missverständnis war und du -und auch dein Vater- ihn einfach falsch verstanden habt etcetc...

In diesem Fall streitet ihr euch eventuell lange vor Gericht rum, der Ausgang ist da völlig offen ...und du hast eben immer noch kein Auto.

Ich an deiner Stelle würde das Auto abhaken und mir ein anderes suchen ...bei einem anderen Autohaus ;)

Gruß
ice

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-- Editiert iceman123mitglied am 19.10.2014 11:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
bei einem anderen Autohaus
Warum bei einem anderen? Mir erscheint das Autohaus noch nicht als unseriös, die Sache ist einfach dumm gelaufen (Schuldfrage offen, vielleicht hat ja auch das andere Autohaus Mist gebaut?).

Ich würde die Unannehmlichkeiten eher ausnutzen und versuchen, einen zusätzlichen Rabatt auszuhandeln.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sveafro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Stefan, genau das ist mein Plan.
Trotzdem hab ich nun nen netten Brief aufgesetzt, weil ich das sowas von unverschämt finde. Ich wohne mitten in der Pampa, arbeitsweg 35 km, ich glaub der kann sich gar nicht vorstellen, was das für mich bedeutet. Ich komme schlicht und ergreifend nicht zur arbeit... :-(

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)



Ok..., oder so:

quote:
Ich würde die Unannehmlichkeiten eher ausnutzen und versuchen, einen zusätzlichen Rabatt auszuhandeln.





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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>denn es war meiner Meinung nach eine Willenserklärung beiderseits vorhanden <hr size=1 noshade>

Mit welchem Wortlaut genau?



quote:<hr size=1 noshade>und ich habe auch zeugen! <hr size=1 noshade>

Welche? Was genau können die bezeugen?



quote:<hr size=1 noshade>Ich würde die Unannehmlichkeiten eher ausnutzen und versuchen, einen zusätzlichen Rabatt auszuhandeln. <hr size=1 noshade>

Wäre die beste Strategie.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sveafro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
>Mündlicher Kaufvertrag in Autohaus

quote:denn es war meiner Meinung nach eine Willenserklärung beiderseits vorhanden


Mit welchem Wortlaut genau?



quote:und ich habe auch zeugen!


Welche? Was genau können die bezeugen?



quote:Ich würde die Unannehmlichkeiten eher ausnutzen und versuchen, einen zusätzlichen Rabatt auszuhandeln.


Wäre die beste Strategie.



Also zu 1.:
Er meinte zu mir: "Wenn Sie mir in den nächsten 5 Minuten einen Kauf mündlich zusichern, ist das Ihr Auto!"

zu 2. die haben alle das telefonat mitgehört, waren 3 kollegen, Handy funktioniert leider nur noch mit dem Lautsprecher.
Zu 3. Genau das ist mein Plan :)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
die haben alle das telefonat mitgehört, waren 3 kollegen, Handy funktioniert leider nur noch mit dem Lautsprecher.
Ah ja!?!? Das hast du natürlich auch dem Autoverkäufer mitgeteilt, dass das mitgehört wird oder? Wenn nicht, ist das leider ein illegales mithören des telefonates und könnte auch geahndet werden...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich hatte noch was wichtiges vergessen:

quote:
denn es war meiner Meinung nach eine Willenserklärung beiderseits vorhanden
Das dürfte nicht der Fall gewesen sein, oder hättest du in jedem Fall gekauft?

Da es eher unüblich ist, ein Auto blind zu kaufen, würde ich die Absprache mehr als Reservierung ansehen, nicht aber als Vertrag.
Und dann läuft es allenfalls auf einen Schadenersatz hinaus, hier praktisch nicht existent.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Ob da wirklich ein juristisch durchsetzbarer Kaufvertrag entstanden ist, bezweifele ich, insbesondere auch deswegen:

quote:<hr size=1 noshade>und die restlichen formalitäten am Dienstag klären. <hr size=1 noshade>


Deshalb eher auf Kulanz, Image, "Tränendrüse" setzen :-)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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