Mündlicher Vertrag , vor Gericht einklagbar

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hansderfrager
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag , vor Gericht einklagbar

Hallo, ich habe mein Auto an meinen Bruder verkauft für 6000€. Jedoch zahlt er diese Montalich in Raten ab. Er muss noch bis Ende 2017 jeden Monat 250€ an mich bezahlen, was er auch regelmässig per Online Überweisung macht. Ich würde gerne die restliche Summe sofort von ihm haben wollen. Da ich mit ihm zerstritten bin wird er dies von selbst nicht tuen. Wäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen? Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. Das Auto hatte ich damals neu gekauft für 10000€ und es nach drei Jahre an ihn verkauft. Somit kann man den Preis des Autos gut einschätzen und die montalichen Überweisungen liegen auch vor, sodass man sehen kann das er es auch überweist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Hansderfrager):
Wäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen?
Nein. Ihr habt einen Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Bisher halten sich beide Seiten an den Vertrag. Wo ist das Problem? Du hast nur ein Anrecht auf das was ihr vereinbart habt, mehr nicht. Wenn Ratenzahlung vereinbart war und dein Bruder diesen Vertrag bisher auch erfüllt hat, dann hast du keinerlei Anrecht auf die Restsumme als Einmalbetrag.

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#2
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Was ich mich frage: wenn er dies regelmäßig online macht, warum du eine solche Panik schiebst. Wenn du mit ihm im Streit liegst, müsst ihr euch bei derartigen Zahlungsbedingungen doch gar nicht sehen.
Haltet euch an die Vertragsbedingungen und alles ist gut.

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#3
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Hansderfrager):
Hallo, ich habe mein Auto an meinen Bruder verkauft für 6000€. Jedoch zahlt er diese Montalich in Raten ab. Er muss noch bis Ende 2017 jeden Monat 250€ an mich bezahlen, was er auch regelmässig per Online Überweisung macht. Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor.

Sei froh das du regelmäßig dein Geld bekommst. Und bleibe lieber ruhig.
Ohne Schriftlichen Vertrag, kann deine komplette Forderung ganz böse nach hinten ausgehen.

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#4
 Von 
kai-oldb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Grundsätzlich gilt natürlich auch ein mündlicher Vertrag, allerdings ist die Beweisführung etwas schwierig, weil da Aussage gegen Aussage steht. Ich würde auch auch den Ball flach halten, wenn das Geld kommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hansderfrager):
Wäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen?

Nö.
"Ich mag Dich nicht mehr, deshalb wiil ich nicht mehr mit Dir spielen" funktioniert außerhalb des Sandkastens nur bedingt.

Hier funktioniert es z.B. gar nicht, denn man hat ja offenbar einen Vertrag der "Ratenzahlung bis zum Ende" besagt. Der wird durch ein "Ich mag Dich nicht mehr ..." nicht ungültig.



Zitat (von Au-dee):
Ohne Schriftlichen Vertrag, kann deine komplette Forderung ganz böse nach hinten ausgehen.

Ich glaube genau das ist seine Befürchtung. Das der Bruder (irgendwann mal) sagt "Ich mag Dich nicht mehr ..." und die Zahlung einstellt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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