Hallo, ich habe mein Auto an meinen Bruder verkauft für 6000€. Jedoch zahlt er diese Montalich in Raten ab. Er muss noch bis Ende 2017 jeden Monat 250€ an mich bezahlen, was er auch regelmässig per Online Überweisung macht. Ich würde gerne die restliche Summe sofort von ihm haben wollen. Da ich mit ihm zerstritten bin wird er dies von selbst nicht tuen. Wäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen? Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. Das Auto hatte ich damals neu gekauft für 10000€ und es nach drei Jahre an ihn verkauft. Somit kann man den Preis des Autos gut einschätzen und die montalichen Überweisungen liegen auch vor, sodass man sehen kann das er es auch überweist.
Mündlicher Vertrag , vor Gericht einklagbar
11. November 2016
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Frage vom 11. November 2016 | 12:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag , vor Gericht einklagbar
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 11. November 2016 | 12:50
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Nein. Ihr habt einen Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Bisher halten sich beide Seiten an den Vertrag. Wo ist das Problem? Du hast nur ein Anrecht auf das was ihr vereinbart habt, mehr nicht. Wenn Ratenzahlung vereinbart war und dein Bruder diesen Vertrag bisher auch erfüllt hat, dann hast du keinerlei Anrecht auf die Restsumme als Einmalbetrag.ZitatWäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen? :
#2
Antwort vom 11. November 2016 | 15:20
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Was ich mich frage: wenn er dies regelmäßig online macht, warum du eine solche Panik schiebst. Wenn du mit ihm im Streit liegst, müsst ihr euch bei derartigen Zahlungsbedingungen doch gar nicht sehen.
Haltet euch an die Vertragsbedingungen und alles ist gut.
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#3
Antwort vom 11. November 2016 | 19:36
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 71x hilfreich)
ZitatHallo, ich habe mein Auto an meinen Bruder verkauft für 6000€. Jedoch zahlt er diese Montalich in Raten ab. Er muss noch bis Ende 2017 jeden Monat 250€ an mich bezahlen, was er auch regelmässig per Online Überweisung macht. Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. :
Sei froh das du regelmäßig dein Geld bekommst. Und bleibe lieber ruhig.
Ohne Schriftlichen Vertrag, kann deine komplette Forderung ganz böse nach hinten ausgehen.
#4
Antwort vom 11. November 2016 | 20:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundsätzlich gilt natürlich auch ein mündlicher Vertrag, allerdings ist die Beweisführung etwas schwierig, weil da Aussage gegen Aussage steht. Ich würde auch auch den Ball flach halten, wenn das Geld kommt.
#5
Antwort vom 11. November 2016 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen? :
Nö.
"Ich mag Dich nicht mehr, deshalb wiil ich nicht mehr mit Dir spielen" funktioniert außerhalb des Sandkastens nur bedingt.
Hier funktioniert es z.B. gar nicht, denn man hat ja offenbar einen Vertrag der "Ratenzahlung bis zum Ende" besagt. Der wird durch ein "Ich mag Dich nicht mehr ..." nicht ungültig.
ZitatOhne Schriftlichen Vertrag, kann deine komplette Forderung ganz böse nach hinten ausgehen. :
Ich glaube genau das ist seine Befürchtung. Das der Bruder (irgendwann mal) sagt "Ich mag Dich nicht mehr ..." und die Zahlung einstellt...
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