Muss Auto noch "formell" verkauft werden?

5. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Auto noch "formell" verkauft werden?

Hallo liebe Leute,

unser alter Suzuki waggon sollte für 1300 € repariert werden. Das lohnte sich nicht mehr. Ein Autohändler holte das kaputte Auto von der Werkstatt ab. Er gab mir dafür 50 € und meldete es bei der Zulassungsstelle ab. Das ist geschehen. Die Allianz stellte die Kfz-Versicherung auf ruhend, weil der Wagen nicht verkauft wurde. Der Autohändler hat es also nur abgemeldet, aber nicht gekauft.

Muss ich denn dann noch weiter kfz-Steuer und kfz-versicherung bezahlen?

Danke für Rat!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17203 Beiträge, 9491x hilfreich)

Für ein abgemeldetes Auto fallen weder KfZ-Steuer noch Versicherung an. Es dauert aber immer etwas, bis die Information über die Abmeldung von der Zulassungsstelle an den Zoll bzw. die Versicherung weitergegeben wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123914 Beiträge, 40295x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Die Allianz stellte die Kfz-Versicherung auf ruhend, weil der Wagen nicht verkauft wurde.

Und wie begründet die Versicherung diesen Unfug konkret?



Zitat (von Heike83):
Der Autohändler hat es also nur abgemeldet, aber nicht gekauft.

Selbstverständlich hat er es gekauft
Zitat (von Heike83):
Ein Autohändler holte das kaputte Auto von der Werkstatt ab. Er gab mir dafür 50 € und meldete es bei der Zulassungsstelle ab. Das ist geschehen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ein Autohändler holte das kaputte Auto von der Werkstatt ab. Er gab mir dafür 50 € und meldete es bei der Zulassungsstelle ab. Das ist geschehen. Die Allianz stellte die Kfz-Versicherung auf ruhend, weil der Wagen nicht verkauft wurde. Der Autohändler hat es also nur abgemeldet, aber nicht gekauft.

Damit hat der Autohändler das Auto gekauft.
Was er anschließend damit macht, ist sein Bier. Wie die Allianz zu dieser schrägen Idee kommt, soll sie doch bitte mal erklären.
Oder fehlen wichtige Informationen in der Fallbeschreibung?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11066 Beiträge, 4274x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie begründet die Versicherung diesen Unfug konkret?

Zitat (von eh1960):
Wie die Allianz zu dieser schrägen Idee kommt, soll sie doch bitte mal erklären.


Die Antwort darauf ist relativ simpel.
Es ist ein Service der Versicherer für eine eventuelle Wiederanmeldung, welche darin begründet ist, dass der Verkauf des Fahrzeugs nicht angezeigt wurde.
Das Gleiche gilt übrigens auch für das Kennzeichen, welches ebenfalls in der Regel für 1 Monat für den Halter reserviert bleibt.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ist ein Service der Versicherer für eine eventuelle Wiederanmeldung, welche darin begründet ist, dass der Verkauf des Fahrzeugs nicht angezeigt wurde.
Exakt. Nennt sich Ruheversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5940x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie begründet die Versicherung diesen Unfug konkret?
Die Versicherung geht beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer meldet den Wagen vorübergehen ab, also ruht die Versicherung ab diesem Moment. Der neue Eigentümer kann bei einer Wiederanmeldung entweder den alten Vertrag übernehmen und wieder aufleben lassen, er hat aber auch das Recht einen neuen Versicherungsvertrag bei bei einer neuen Versicherung abzuschließen. Völlig korrektes Vorgehen der Versicherung und kein Unfug.

Signatur:

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#7
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich mir denn doch noch nachträglich eine Verkaufsquittung vom Autohändler holen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11066 Beiträge, 4274x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Sollte ich mir denn doch noch nachträglich eine Verkaufsquittung vom Autohändler holen?


Kannst Du machen, ist im Grunde aber unnötig.
Da Du das Fahrzeug nicht mehr auf dich anmelden wirst, wirst Du etwa zeitgleich von der Versicherung und vom Zoll Post bekommen.
Versicherung, dass die Versicherung nun beendet ist und dein Restguthaben ausgezahlt wird, vom Zoll die anteilige Erstattung der KFZ-Steuer.

Es verzögert sich so nur etwas , der Automatismus funktioniert aber trotzdem.

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