Hallo,
ich habe vor etwa einem halben Jahr einen 2 Jahre alten VW Golf V beim Händler gekauft. Da er mittlerweile das 6. Mal in der Werkstatt war (meistens wegen der gleichen Mängel, lief aber alles auf Garantie), habe ich den Vorbesitzer kontaktiert und gefragt, ob der Wagen zu seiner Zeit ähnliche Macken hatte.
Es stellte sich heraus, dass es bei ihm nicht anders war und er den Wagen daher gewandelt hatte. Er hatte ihn seinerzeit als Neufahrzeug gekauft.
Nun meine Fragen: hätte das Autohaus mich darüber informieren müssen, dass das Fahrzeug vom Vorbesitzer gewandelt wurde? Und was kann ich jetzt tun? Ist das Autohaus verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen (natürlich unter Berücksichtigung der gefahrenen KM)?
Ich möchte ihn in keinem Fall behalten. Die Gebrauchtwagengarantie läuft im April aus und es macht nicht den Anschein, als seien die Mängel in Kürze behoben. Nur wird wohl kaum ein anderes Autohaus solch ein faules Ei in Zahlung nehmen.
Viele Grüße,
Julia
Muss Händler informieren, dass Vorbesitzer den Wagen gewandelt hat?
13. November 2006
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Frage vom 13. November 2006 | 10:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Händler informieren, dass Vorbesitzer den Wagen gewandelt hat?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. November 2006 | 12:25
Von
Status: Weiser (16988 Beiträge, 5893x hilfreich)
Nein, muß das Autohaus nicht.
Viele Grüße, Michael
Und jetzt?
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