Muss der Verkäufer zahlen???

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Minion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss der Verkäufer zahlen???

Hallo,

ich habe mir am 12 Mai einen gebrauchtwagen gekauft.
Mazda 323C, Bj95, 2 Vorbesitzer, 168000 km
mit der sogenannten ProCar garantie, die vorsieht das vor der übergabe des Fahrzeugs noch ein Ölwechsel gemacht wird.

Nun habe ich vor ein paar Tagen den Wagen schon in die Werkstatt bringen müssen weil er sehr viel Getriebe Öl verloren hat.
Der Simmering vom Getriebe und die Manschette sind kaputt gewesen. Die Gerantie Firma übernimmt von diesen Verschleißteile keine Kosten. Ebend weil es Verschleißteile sind.

Nun zu meiner Frage, kann ich die Kosten vom Authändler "um die Ecke" zurückverlangen?
Er hätte den Ölverlust bei dem Motoröl wechsel bemerken müssen laut Werkstattmeister.
Als ich den Verkäufer angerufen habe sagte er nur er hat seinen Teil erfüllt mit der Granatie seine Gewährleistung erfüllt. Ausserdem können diese Teile von Heute auf Morgen kaputt gehen.
Bleibe ich nun auf meinen Kosten sitzen?

Ausserdem kündigt sich ein neues Problem an. Das Auto hat innerhalb der letzten 2 Wochen 2 Liter Öl verbraucht was ja auch nicht normal ist.

Was kann ich tun?
Vom Vertrag zurücktreten? Und was wird aus dem Geld was ich bisher in das auto gestekt habe (Reperatur Simmering/Manschette)?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Minion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Als ich den Brief vom Verkäufer, nach Zahlungseingang bekommen habe, habe ich festgestellt das im TüV bericht geringe Mängel festgestellt wurden.
Wie z.b. leichter Rost an den Bremsleitungen. Davon hat der Verkäufer mir nichts gesagt und der vertrag war ja schon geschrieben. Dort steht auch nichts davon drin.

Was kann ich in dem fall tun???


Vielen dank schonmal für eure Hilfe.


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

was sagt der TÜV-Bericht denn zum Ölverlust? Könnte eine wichtige Beweisfrage sein.

Mit der Gebrauchtwagen-Garantie ist der Händler/Verkäufer nach meiner Ansicht auf keinen Fall aus der Gewährleistung.

Alle Unterlagen nehmen und einen Anwalt zunächst zur eingehenden Beratung aufsuchen. Danach viel Glück und Erfolg.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Leicher Rost an den Bremsleitungen ist sicher kein Grund gewesen. War das denn ein Mangel oder nur ein Hinweis??

Und der Ölverlust muss bei der Tüv Prüfung ja vermerkt sein, wenn er vorhanden war.?

Leider kann eine Dichtung und auch eine Manschete jederzeit kaputt gehen.

Gruß Spezi

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