MwSt.-Erstattung bei Regulierung von KFZ-Haftpflichtschaden

17. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
I. Geiger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt.-Erstattung bei Regulierung von KFZ-Haftpflichtschaden

Guten Tag Herr Rechtsanwalt Scharnhorst!

Mein Auto ist von einem Firmentransporter zu Totalschaden gemacht.
Gegnerversicherung hat sich bereit erklärt, den zu erstatten.
Habe mir einen anderen PKW gekauft, den ein Autohaus von Privatbesitzer früher gekauft hat. In seiner Rechnung kann Autohaus deswegen keine MwSt. ausweisen (nach ihren Worten).
Gegnerversicherung erstattet deshalb alles mit Abzug von MwSt.
Ist das wirklich gerecht?

Für Ihre Antwort bin sehr dankbar im voraus.

Mit freundlichem Gruß,
I. Geiger

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Es ist wohl eher so, dass Sie ein Gutachten über den Wert Ihres Autos haben. In dem Gutachten ist der Wert Ihres PKW incl. MwSt angegeben.
Kaufen Sie für diesen Betrag nun einen PKW bei dem die MwSt ausgewiesen ist, dann bekommen sie diesen kompletten Betrag auch ersetzt. Die Versicherung ist nur verpflichtet MwSt auszuzahlen, wenn sie diese auch nachweislich aufzuwenden haben.

Kaufen Sie einen Ersatzwagen ohne ausgewiesene MwSt, dann ist dieser Wagen ja auch günstiger. Oder sollte es sein. Also kriegen sie auch keine MwSt ersetzt - ist rechtlich meiner Ansicht nach völlig in Ordnung so.

Am besten sie versuchen den Verkäufer zu überreden doch die MwSt auszuweisen - seine Argumente (von privat gekauft) müssen Sie hier nicht gelten lassen.

Oder wo anders kaufen.

Gruß Neil

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
I. Geiger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen Dank Neil!

Habe auf dem Preisschild am Auto beim Kauf nicht gemerkt, dass dort kleingeschrieben stand: ohne MwSt.-Ausweisungsmöglichkeit, oder so was in der Art.
Der Verkäufer weist aber daraufhin.

Ich werde es bestimmt versuchen, ihn zu überreden.

Besten Dank nochmals!

Gruß,
I. Geiger

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