Guten Tag,
Ich habe vor 2,5 Jahren einen Audi TT gekauft. Laut Kaufvertrag war er unfallfrei. Diesen wollte ich nun verkaufen. Es kam zu Tage, da ein Autohaus den Wagen kaufen wollte, dass es vor meinem Kauf des TTs einen Frontschaden in Höhe von 2500€ gab. Den Wagen habe ich dann unter angabe diesrs Mangels mit erheblichen Verlust verkauft.
Kann ich das Autohaus,von dem ich den Wagen habe wegen Betruges anzeigen? Brauche ich dafür eine Kopie der Rechnung über den Schaden? Ein Autohaus wird mir diese sicher nicht geben, zumal ich den Tt nun bereits verkauft habe.
Das Autohaus,von dem ich den Tt gekauft habe,sagte mir,der Wagen wurde im Kundenauftrag verkauft,was jedoch nicht im Kaufvertrag steht. Macht dies nun einen Unterschied?
Ich nehme an, durch eine Strafanzeige werde ich selbst keine Entschädigung erhalten,dafür müsste ich zivilrechtlich vorgehen,oder?
Gruß
Chris
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Nach 2,5 Jahren Unfallschaden festgestellt
15. September 2011
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Frage vom 15. September 2011 | 15:29
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach 2,5 Jahren Unfallschaden festgestellt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 15. September 2011 | 16:01
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Kann ich das Autohaus,von dem ich den Wagen habe wegen Betruges anzeigen?
Ja, das bringt dir aber dein Geld nicht zurück.
quote:
Brauche ich dafür eine Kopie der Rechnung über den Schaden?
Nö, aber wenn du nicht beweisen kannst, was du behauptest, wie willst du dann einen Anspruch geltend machen bzw. den Staatsanwalt überzeugen, da mit Ermittlungen noch etwas zu reißen?
quote:
Ein Autohaus wird mir diese sicher nicht geben, zumal ich den Tt nun bereits verkauft habe.
Dann könntest du in einem Zivilprozeß möglicherweise beweisfällig bleiben. Oder glaubst du, du gewinnst den Prozeß schon, wenn du bloß behauptest "die haben einen Unfallschaden verschwiegen"?
quote:
Macht dies nun einen Unterschied?
Das macht es zumindest wahrscheinlicher, daß nicht das Autohaus der Betrüger ist.
quote:
Ich nehme an, durch eine Strafanzeige werde ich selbst keine Entschädigung erhalten,dafür müsste ich zivilrechtlich vorgehen,oder?
Genau.
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#2
Antwort vom 15. September 2011 | 19:10
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
verjährt denn so ein Unfallschaden nicht?
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#3
Antwort vom 15. September 2011 | 20:00
Von
Status: Schüler (271 Beiträge, 93x hilfreich)
Wer sagt denn da DU in den Jahren den Unfall hattest und nicht der Vorbesitzer :-))
Ich würde den Ball flache halten.
Genauso kann sein das der Vorvorbesitzer dem Autohaus den Schaden bereits verschwiegen hat. Ebenso kann es sein das dein Käufer einfach was erfunden hat.
Eine Strafanzeige bringt nichts, das Beweismittel ist weg........
Vergiss es
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#4
Antwort vom 15. September 2011 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
Zum einen wäre das Problem, zu beweisen, das der Wagen MIT Unfallschaden an dich verkauft wurde.
Zum anderen ist das Beweismittel nun nicht mehr in deiner Hand.
Und auch keine sonstigen.
quote:
Es kam zu Tage, da ein Autohaus den Wagen kaufen wollte, dass es vor meinem Kauf des TTs einen Frontschaden in Höhe von 2500€ gab.
Das hast du nicht durch einen unabhängigen gegenprüfen lassen?
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