Hallo,
ich habe mir vor ca. 2 Wochen einen Audi A6 3.0 TDI gekauft mit 129 000 KM incl. Gebrauchtwagen Garantie wo 100% Arbeit und 40% Materialkosten übernommen werden.
Beim kauf habe ich den Verkäufer schon drauf aufmerksam gemacht das, dass Auto beim starten n komisches Geräusch macht und während der Fahrt die Drehzahlnadel sporadisch wackelt.
Der Verkäufer hat mir versprochen das sich das der Meister vor der Übergabe ankuckt.
= Antwort vom Meister war dann das ist alles normal.
1 Woche nach dem Kauf war ich beim Meinem Audihändler und der Meinte Kettenspanner und alle 6 Injektoren defekt!
Habe gleich den Händler angerufen und Ihm das Fahrzeug vorbeigebraucht.
Die Kosten für den Kettenspanner übernehmen die Aber bei den Injektoren wollen die wohl eine Selbstbeteiligung von mir! Kosten 3500 Euro.
Muss ich mich an den 60% Material Kosten beteiligen? Denn 40% Material und 100% Arbeit übernimmt ja die Garantie
Ich bin nach dem Kauf knapp 900 bis 1000 Km gefahren und davon sind schon alleine 400-500 Km für Überführungsfahrt + Fahrt zur Reparatur.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Nach Autokauf Injetor und Kettenspanner DEFFEKT
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Schaden NICHT vorhanden war. Er ist für den Schaden finanziell haftbar und muß die Mängel kostenfrei auf eigene Rechnung ( selber machen oder machen lassen ) beheben. Alle 6 Injektoren sind selten ALLE defekt, die werden nur alle getauscht, das kann man aber überprüfen lassen.
Wurde der Wagen " im Kundeauftrag" verkauft ?
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Vielen Dank für deine Antwort.
Nein das Auto wurde Direkt vom Audi Händler gekauft
Die Kosten für den Kettenspanner übernehmen die aber die Kostenübernahme für die Injektoren haben die mir noch nicht zugesichert.
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quote:
Das Problem ist aber, dass du zunächst beweisen musst, dass überhaupt ein Mangel vorliegt.
Das darf ich mal konkretisieren, denn selbst wenn er beweist, das ein Mangel vorliegt, nützt ihm dies gar nichts.
Der Käufer muss nachweisen, das ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Der Käufer muss in den ersten 6 Monaten nix beweisen...
Bei Dir greift die Gewährleistung und die ist für Dich kostenlos...die greift auch ohne Gebrauchtwagengarantie....da hat auch keine Selbstbeteiligung mit zu tun...die zahlen 100% und müssen Dir ein mängelfreies Auto liefern..
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-- Editiert am 12.05.2011 12:36
Vielen Dank für die Hilfe
Das Auto habe ich bei dem Audi Händler gekauft der tut es auch reparieren bloß muss ich jetzt warten bis der die Gebrauchtwaten Garantie anschreibt und die die Kostenübernahme zusichern.
Für den Kettenspanner ist dies schon geschehen und er übernimmt 100% aber bei Injektoren 3500 Euro hat er davon gesprochen das ich mich beteiligen muss!
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gibt es nicht einen Werkstattauftrag für den Check vor dem Kauf mit dem unrunden Motorlauf? Oder woraufhin hat er Meister gesagt: "Das ist alle in Ordnung?"
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http://www.123recht.net/Gebrauchtwagenkauf---%C3%BCber-Gew%C3%A4hrleistung-und-andere-Ungereimtheiten-__a8657.html
-- Editiert am 12.05.2011 14:50
Hallo,
doch eine Handschriftliche vom Verkäufer, da stand auch das mit der Drehzahl.
Heute hat er angerufen und gemeint ich soll die Kosten übernehmen!
Ich habe Ihm dann gesagt das der Defekt nach 300km aufgeträten ist und der mit sicherheit schon vor dem Verkauf da war! usw....
1std. später hat er angerufen und gesagt das die Firma die Kosten übernimmt!!! =)
Die haben drauf gepokert das ich DUMM bin und dass in kauf nehme
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quote:
Der Käufer muss in den ersten 6 Monaten nix beweisen...
Dafür gibt es doch sicherlich eine juristische Grundlage?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Dafür gibt es doch sicherlich eine juristische Grundlage?
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
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§ 476 beinhaltet lediglich in zeitlicher Hinsicht die Vermutung, dass ein Sachmangel, der innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat, oder bereits angelegt war.
Für das Vorliegen eines Sachmangels trägt immer der Verkäufer die Beweislast.
Vergleiche dazu auch § 363 BGB
. http://dejure.org/gesetze/BGB/363.html
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" --- OO ---"
-- Editiert am 13.05.2011 09:57
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