Nachträglich bekannt gewordene Mängel

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fiedler
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglich bekannt gewordene Mängel

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im August 2001 einen Wagen gekauft ohne an den TÜV-Bericht zu denken.Der Tüv wurde im Februar 2001 erteilt.

Jetzt habe ich den Wagen wieder verkauft und sollte dem Käufer halt nur noch den TüV-Bericht besorgen. Den habe ich dann auch als Kopie bekommen, aber in diesem Bericht stand halt, dass der Wagen geringe Mängel aufweisst.(Korrossionsschäden im Radkasten). Mir war das nicht bekannt und mein Vorbesitzer hat diese Mängel nicht beseitigt.

Nun verlangt mein Käufer vom mir die Kosten für die Schweißarbeiten.

Meine Frage: Hat er ein Recht darauf?
Hat der Käufer irgendwelche Ansprüche an mich?

Kaufvertrag wurde am 27.04.2002 abgeschlossen im besichtigten Zustand!

Vielen Dank im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fiedler
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage:
Ist die Roststelle im Radkasten bei einem alten Fahrzeug (1989) offensichtlich oder nicht? Ich hatte im Vertrag nur im besichtigten Zustand geschriebn , aber nicht unter Ausschluss jeder Gewährleistung.Leider...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Fiedler,

bei einem 13 Jahre alten Auto muß der Käufer mit Korrosion rechnen. Eine Gewährleistung für Korrosion haben Sie durch den Hinweis auf den Besichtigungszustand wohl nicht übernommen.

Der TÜV-Bericht gehört nicht zwingend zu den Kaufvertragsunterlagen, wenn auch der FzFührer diesen neuerdings immer bei sich zu führen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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